Die Sorge, die die Linksfraktion da mit ihrem Antrag zum Pereser See geรคuรŸert hatte, findet die Leipziger Stadtverwaltung durchaus berechtigt. Aber trotzdem bekommt die Linke jetzt eine Stellungnahme aus der Verwaltung, die betont, dass es so nicht geht. Der Leipziger Stadtrat kann den OBM nicht beauftragen, sich beim Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen dafรผr einzusetzen, dass Leipzig mitwirken kann an den Planungen zum Pereser See, der 2038 geflutet werden soll.

Das Anliegen teilt die Verwaltung auch, aber im Regionalen Planungsverband hat die Verbandsversammlung das Sagen. Da sind auch Leipziger Stadtrรคt/-innen drin.

โ€žDer Antrag ist nicht umsetzbar bzw. rechtswidrig, da gemรครŸ ยง 10 Abs. 4 Sรคchsisches Landesplanungsgesetz (SรคchsLPlG) die Verbandsrรคte in der Verbandsversammlung der Regionalen Planungsverbรคnde an Auftrรคge und Weisungen nicht gebunden sind. Die durch den Ursprungsantrag vorgesehene Beauftragung der Mitglieder im Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen ist daher nicht zulรคssigโ€œ, betont das Dezernat Stadtentwicklung und Bau in seiner Stellungnahme. โ€žNichtsdestotrotz ist der Inhalt des Antrags begrรผndet und nachvollziehbar, weswegen der Alternativvorschlag unterbreitet wird.โ€œUnd ganz untรคtig ist auch Leipzigs Verwaltung nicht. Dort teilt man durchaus die Besorgnis, dass die Flutung des Pereser Sees auch das Leipziger Auensystem in Mitleidenschaft ziehen kรถnnte.

โ€žDie Plรคne der MIBRAG mbH, den Pereser See durch die Flutung des Abbaufeldes Peres innerhalb des Tagesbaus Vereinigtes Schleenhain entstehen zu lassen, sind der Stadt Leipzig bekannt. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll der Pereser See zwischen 2039โ€“2054 (Stรผtzung bis 2058) durch Fremdflutung aus der WeiรŸen Elster oder alternativ aus der Mulde รผber eine Pumpstation geflutet werden. Fรผr die Fremdflutung benรถtigt der See einen Gesamtwasserbedarf von ca. 390 Millionen m3โ€œ, geht das Planungsdezernat auf die Dimension dieser Flutung des dann ehemaligen Tagebaus Vereinigtes Schleenhain ein.

โ€žรœber die Renaturierung und Befรผllung des Pereser Sees wird in bergrechtlichen und wasserrechtlichen Verfahren entschieden. Dabei sind hydrologische Untersuchungen per Gesetz Bestandteil der Verfahren. Die Stadt Leipzig wird sich gleichwohl hier als Beteiligte dafรผr einsetzen, dass eine Befรผllung des Pereser Sees mit Wasser der WeiรŸen Elster nicht mit Nachteilen fรผr die naturschutzkonforme Auwaldentwicklung verbunden sein wird. Ebenso ist es sinnvoll, den Planungsverband darin zu bestรคrken, die Gesamtfortschreibung des Braunkohlenplans voranzutreiben, um frรผhzeitig belastbare Planungsgrundlagen fรผr den Kohleausstieg zu haben.โ€œ

Der Zeithorizont ist deutlich geschrumpft

Denn die gibt es noch nicht wirklich, denn bislang sah sich auch der Planungsverband Westsachsen hier nicht bemรผรŸigt, da das Kohlekraftwerk Lippendorf ja ursprรผnglich bis in die 2040er Jahre laufen sollte. Der โ€žKohlekompromissโ€œ hat das Ende des Kraftwerks fรผr 2035 festgelegt. Aber nicht ohne Grund haben die Verhandlungspartner der Ampelkoalition im Bund schon angekรผndigt, dass man fรผr Deutschland einen Kohleausstieg schon vor 2030 anpeilen mรถchte.

Der Planungshorizont fรผr den Pereser See hat sich also schon jetzt deutlich verkรผrzt.

Die Stadt Leipzig arbeite zudem in der โ€žFacharbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung Westsachsenโ€œ (FAG) mit, in der neben der Stadt Leipzig die maรŸgeblich verantwortlichen Institutionen, SMEKUL, LfULG, Landesdirektion Sachsen, MIBRAG mbH, LMBV GmbH, Landestalsperrenverwaltung Sachsen und Landesbetrieb fรผr Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt vertreten sind, betont das Planungsdezernat.

โ€žIm Rahmen de FAG werden fรผr die Flussgebietsbewirtschaftung der Teileinzugsgebiete der WeiรŸen Elster und PleiรŸe in Westsachsen Bewirtschaftungsgrundsรคtze erarbeitet.โ€œ

Zur Sanierung des durch den Braunkohlenbergbau und die Industrie genutzten/ beeintrรคchtigten Wasserhaushaltes sowie zu dessen dauerhafter Stabilisierung beinhalten diese Bewirtschaftungsgrundsรคtze,

1. die Mindestabflรผsse der FlieรŸgewรคsser sowie die gewรคssertypische Abflussdynamik so weit wie mรถglich zu gewรคhrleisten und die Anforderungen der Verordnung zum Schutz der Oberflรคchengewรคsser an die รถkologischen und chemischen Umweltqualitรคtskomponenten und -normen einzuhalten,

2. die Bewirtschaftung der Gewรคsser und gewรคsserabhรคngigen ร–kosysteme (insbesondere die Auen) im Gebiet im Sinne der Zielerreichung (s. Pkt. 1) zu betreiben und

3. die Anforderungen der Gewรคsser und Auen im Abstrom zu beachten.

โ€žDiese Ziele finden entsprechend auch bei den Planungen zur Flutung des Pereser Sees Berรผcksichtigungโ€œ, so das Planungsdezernat. โ€žDie Stadt Leipzig fordert im Rahmen der FAG die besondere Berรผcksichtigung der Belange der Leipziger Auenlandschaft weiterhin aktiv ein.โ€œ

Und natรผrlich kรถnnen das auch die Mitglieder der Verbandsversammlung tun, zu denen eben auch gewรคhlte Stadtrรคt/-innen aus dem Leipziger Stadtrat gehรถren.

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Seit der โ€žCoronakriseโ€œ haben wir unser Archiv fรผr alle Leser geรถffnet. Es gibt also seither auch fรผr Nichtabonnenten alle Artikel der letzten Jahre auf L-IZ.de zu entdecken. รœber die tagesaktuellen Berichte hinaus ganz ohne Paywall.

Unterstรผtzen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere tรคgliche Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikรคufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den tรคglichen, frei verfรผgbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit fรผr Sie.

Vielen Dank dafรผr.

Empfohlen auf LZ

So kรถnnen Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstรผtzen:

Ralf Julke รผber einen freien Fรถrderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Wer glaubt, dass der Kampf ums Wasser nur irgendwo anders auf der Welt (Afrika, Naher Osten, โ€ฆ) stattfindet, irrt. Zur Kaschierung der Langzeitfolgen des Braunkohleabbaus wird der Einfachheit halber die Anlage neuer Seen durch Flutung ehemaliger Tagebaue prรคferiert. Das Wasser, was dazu benรถtigt wird, mรผsste aber dem bestehenden Kreislauf entnommen werden, was zwangslรคufig zu einer (weiteren) Schรคdigung z. B. des Leipziger Auenwaldes fรผhren wรผrde. Deshalb darf fรผr die Flutung aufgegebener Tagebaue in Zukunft nur noch รผberschรผssiges Wasser (z. B. bei extremen Hochwasserereignissen) verwendet werden. Selbst dass Wasser โ€œnormalerโ€ Hochwasserereignisse wird fรผr die Renaturierung des Auenwaldes dringend benรถtigt! Und bei Nichthochwasser darf erst recht kein Wasser abgezweigt werden. Dafรผr mรผssen die Leipziger Vertreter in den zustรคndigen Gremien kรคmpfen!

Schreiben Sie einen Kommentar