Da hatte dann am Ende auch die Landesdirektion Sachsen das ungute Gefรผhl, dass es so nicht ging, wie es der Flughafen Leipzig/Halle wollte: die Bรผrgerbeteiligung einfach damit kleinzuhalten, dass man die Unterlagen zum Flughafenausbau mitten in der fettesten Corona-Welle auslegte, wรคhrend รถffentliche Veranstaltungen praktisch unmรถglich waren. Jetzt hat sie eine neue Auslegung angeordnet.

Am Mittwoch, 2. Juni, hat die Landesdirektion nun im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle entschieden, eine erneute รถffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzufรผhren. Grund dafรผr โ€“ so betont sie โ€“ sind ausschlieรŸlich die pandemiebedingten Einschrรคnkungen wรคhrend der ersten Auslegung der Planunterlagen im November und Dezember des vergangenen Jahres. Also noch nicht die Kritik an den riesigen Lรผcken in den Unterlagen zu Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz.โ€žDie Entscheidung fรผr eine erneute รถffentliche Auslegung wurde nach einer sehr grรผndlichen Auswertung von Rรผckmeldungen getroffen, die zu pandemiebedingten Einschrรคnkungen im ersten Verfahren vorgebracht worden warenโ€œ, erklรคrte am Mittwoch Regina Kraushaar, Prรคsidentin der Landesdirektion Sachsen, zur zweiten Auslegung.

โ€žAls Planfeststellungsbehรถrde wollen wir eine mรถglichst umfassende Beteiligung von Bรผrgerinnen und Bรผrgern an einem Verfahren erreichen, das fรผr die gesamte Region bedeutsam ist. Ausgelegt werden dieselben Unterlagen, die bereits wรคhrend der ersten Auslegung zur allgemeinen Einsicht ausgelegen haben und im Internet aufgerufen werden konnten.โ€œ

โ€žDie im Zuge der ersten Auslegung erhobenen Einwendungen bleiben selbstverstรคndlich wirksam, niemand muss seine Einwendung erneut erhebenโ€œ, betonte Kraushaar weiter.

Das Genehmigungsverfahren

Die Landesdirektion Sachsen fรผhrt auf Antrag der Flughafen Leipzig/Halle GmbH ein luftrechtliches Genehmigungsverfahren fรผr die Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle durch.

Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung des Vorfeldes 4, den Bau zusรคtzlicher Rollwege, Flรคchen fรผr die Flugzeugenteisung, eine Schneedeponie sowie sonstige Nebenanlagen und Entwรคsserungsanlagen, die Ausweisung von Hochbauflรคchen sowie temporรคre Flรคchen fรผr die Baustelleneinrichtung und die Oberbodenablagerung.

Das Planfeststellungsverfahren hatte mit der Bekanntmachung vom 12. November 2020 begonnen. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 16. November 2020 bis zum 15. Dezember 2020 in den 17 Stรคdten und Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, aus. AuรŸerdem sind die Planunterlagen seit dem 16. November 2020 auf der Internetseite der Landesdirektion zugรคnglich.

Grรผne begrรผรŸen den Schritt der Landesdirektion

โ€žDie Entscheidung der Landesdirektion ist ein wichtiges Zeichen an die Bรผrgerinnen und Bรผrger, dass ihre Interessen ernst genommen werden. Ich freue mich sehr, dass die Landesdirektion Sachsen mit der erneuten Auslegung der Planunterlagen den Betroffenen die Mรถglichkeit gibt, sich nun unter wesentlich verbesserten Bedingungen am Planfeststellungsverfahren zu beteiligenโ€œ, erklรคrte am Mittwoch Gerhard Liebscher, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Bรผndnis 90 / Die Grรผnen im Sรคchsischen Landtag.

โ€žWir Bรผndnisgrรผne haben von Anfang an deutlich gesagt, dass die pandemiebedingten Einschrรคnkungen eine Beteiligung erschweren. Deshalb habe ich mich in einem persรถnlichen Schreiben an die Prรคsidentin der Landesdirektion gewandt und eine Verlรคngerung des Auslegungszeitraumes aufgrund der pandemiebedingten Einschrรคnkungen eingefordert. Umso erfreulicher ist es, dass dies nun stattfindet.โ€œ

Und auch Dr. Daniel Gerber, Leipziger Abgeordneter und klimapolitischer Sprecher der Grรผnen-Fraktion im Sรคchsischen Landtag, erklรคrte: โ€žDie erneute Auslegung der Planunterlagen ist ein Signal der Wertschรคtzung fรผr die Belange der Betroffenen. Ich hoffe auch, dass das weitere Verfahren die Interessen der Bรผrgerinnen und Bรผrger, insbesondere zum Gesundheits- und Klimaschutz, umfassend wรผrdigen wird. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz und die Ergebnisse des von unserer Fraktion in Auftrag gegebenen lรคrmmedizinischen Gutachtens von Prof. Dr. Mรผnzel zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle setzen hierfรผr deutliche MaรŸstรคbe.โ€œ

Die bisherigen Einwendungen und die neuen Auslagetermine

Nach der ersten Auslegungsrunde haben die Landesdirektion Sachsen immerhin schon 3.974 Einwendungen von insgesamt 5.638 Einzelpersonen erreicht. Darรผber hinaus ist am 15. Februar 2021 eine vielfach gezeichnete Online-Petition gegen den Flughafenausbau bei der Landesdirektion abgegeben worden.

Die frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen befinden sich derzeit bereits in der Bearbeitung, so die Landesdirektion.

Die Planungsunterlagen zum geplanten Ausbau des Flughafens werden nun ab dem 28. Juni 2021 in den Gemeindeverwaltungen aller 17 Stรคdte und Gemeinden, in denen sie schon im letzten Jahr ausgelegen hatten, nochmals fรผr einen Monat (bis einschlieรŸlich 27. Juli 2021) zur Einsichtnahme bereitliegen.

Nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 0341 9773201 kรถnnen sie auch in der Landesdirektion Sachsen, BraustraรŸe 2, 04107 Leipzig, Raum 340, ร–ffnungszeiten Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, eingesehen werden.

Zusรคtzlich wird eine Einsichtnahme am Flughafen Leipzig/Halle, Terminal B, Konferenzraum 2 ermรถglicht (ร–ffnungszeiten: Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Samstag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr). Eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon 0341 2241724 oder 0341 2241159 ist erforderlich.

Darรผber hinaus sind die Unterlagen im Internet auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen sowie im UVP-Portal der Lรคnder weiterhin abrufbar.

Details sind den in Kรผrze erscheinenden Bekanntmachungen der Stรคdte und Gemeinden, in denen die Unterlagen ausgelegt werden, sowie der Landesdirektion Sachsen zu entnehmen. Neue Einwendungen kรถnnen bis einschlieรŸlich 27. August 2021 wie bisher an die an der Auslegung beteiligten Stรคdte und Gemeinden sowie an die Landesdirektion Sachsen (Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz) adressiert werden. Die genauen Anschriften der Stรคdte und Gemeinden finden sich in den jeweiligen Bekanntmachungen.

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