Eigentlich hatten alle gehofft, dass im Juni wenigstens die Nutzung des Markkleeberger und des Störmthaler Sees wieder freigegeben werden könnte, auch wenn die Kanuparkschleuse weiter gesperrt bleibt. Aber das wird nicht passieren, denn noch immer ist die Ursache für das Sickerwasser an der Kanuparkschleuse nicht gefunden. Die Sperrung der Seen wird jetzt unbefristet verlängert, teilt das Landratsamt des Landkreises Leipzig mit.
In der jetzt veröffentlichten neuen Allgemeinverfügung erinnert das Landratsamt daran, dass man es mit einem doch wohl größeren Störfall an der Kanalverbindung zwischen den Seen zu tun hat.
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) hat im März als verantwortlicher Bergbausanierer bei einer regulären Überwachung Schäden und Rissbildungen am Böschungssystem des Kanals zwischen Störmthaler und Markkleeberger See nahe der Kanuparkschleuse festgestellt und dies dem Sächsischen Oberbergamt und der Landesdirektion Sachsen förmlich angezeigt sowie den Landkreis Leipzig informiert. Die LMBV hat daraufhin mit Sicherungsmaßnahmen begonnen.
Nachdem die LMBV zunächst Maßnahmen ergriffen hat, um Gefahren für die geotechnische Sicherheit auszuschließen, werden im Kanal derzeit Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung ausgeführt.
Wegen dieser baulichen Sicherung im Bereich des Störmthaler Kanals und der noch bestehenden Gefährdungslage hat der Landrat des Landkreises Leipzig die Nutzungseinschränkungen auf dem Störmthaler See, im Störmthaler Kanal und auf dem Markkleeberger See nun unbefristet ausgesprochen – bis zur Freigabe der Gewässer durch öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes. Ursprünglich war die Sperrung bis zum 31. Mai 2021 geplant und das Landratsamt ist bemüht, die Seen zügig freizugeben, sobald die Sicherheit gewährleistet ist.
Somit sind bis zum Ende der Sicherungsmaßnahmen die Nutzung der Seen als Badegewässer sowie der Betrieb von Booten und alle sonstigen Nutzungen auf diesen nicht gestattet. Zudem ist weiterhin mit temporären Einschränkungen an den vorhandenen parallel verlaufenden Wirtschaftswegen entlang des Störmthaler Kanals zu rechnen. Der Kanal wird voraussichtlich für einen längeren Zeitraum nicht nutzbar sein.
In einem kurzen Frage-Antwort-Blatt des Seebetreibers sind die aktuell vorliegenden Informationen zu den Einschränkungen am Markkleeberger See in Kurzform zusammengefasst.
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Es gibt 3 Kommentare
Jetzt müsste es klappen. Die Allgemeinverfügung ist der verlinkten Pressemeldung angehängt.
Irre, wenn da jemand dagegen klagen will.
“Die Sicherheit der Nutzer, die bis zur Freigabe der jeweiligen Gewässer nicht vom LRA als gewährleistet angesehen werden kann, liegt im öffentlichen Interesse. Bis zur Freigabe kann eine Gefahr für Leib und Leben für die Nutzer der Gewässer nicht ausgeschlossen werden. Das LRA muss davon ausgehen, dass eine akute und sehr konkrete Gefahrensituation gegeben ist, die bei Eintritt eines größeren Schadens am Schleusenbauwerk angesichts der breiten Erholungsnutzung der betroffenen Gewässer unweigerlich zu gesundheitlichen Schäden und möglicherweise auch zu Todesfällen an einer größeren Zahl von Personen führen würde.
Daher kann nicht hingenommen werden, dass durch einen möglichen Widerspruch mit aufschiebender Wirkung die Nutzung der Gewässer doch wieder ermöglicht wird. Die Gefahr für die Schädigung oder den Verlust von Menschenleben ist zu groß um hinzunehmen, dass ein einzelner diese durch einen Widerspruch oder durch Beschreiten des weiteren Rechtsweges und der damit wieder hergestellten Nutzungsmöglichkeit der Gewässer wieder aufleben lassen könnte.”
Der Link zur Pressemitteilung zur Allgemeinverfügung mit detaillierter Begründung (als PDF):
https://www.landkreisleipzig.de/pressemeldungen.html?pm_id=4648
Der Link zur Allgemeinverfügung bringt Fehler 404. Auf Anhieb konnte ich sie auf der Internetseite auch nicht finden. Wo versteckt die sich?