Eine berechtigte Einwohneranfrage stellte Dr. Matthias Gründig zu den am 9. Juli 2020 vom Leipziger Stadtrat gefassten Beschlüssen zur Fortschreibung des Regionalplanes Westsachsen. Denn was nutzen Beschlüsse des Leipziger Stadtrats, wenn die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes diese Beschlüsse einfach ignoriert oder überstimmt? Oder – wie in diesem Fall – nur zu einem lauen Kompromiss bringt.
„Im Hinblick auf den geplanten Frachtflugausbau wurden die in der Stellungnahme der Stadt Leipzig vom Juni 2018 enthaltenen Forderungen erneut bestätigt“, hatte Gründig in seiner Einwohneranfrage noch betont. „Die Stadt Leipzig lehnt eine Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsgebietes für den Flughafen Leipzig-Halle ab. Die Entwicklung des Flughafens zu einem europäischen Frachtdrehkreuz ist abzulehnen, da damit eine weitere Zunahme des jetzt schon gesundheitsgefährdenden Fluglärms verbunden ist.“Am 11. Dezember 2020 freilich wurde vom Regionalen Planungsverband Westsachsen der Regionalplan beschlossen und die Forderungen der Stadt Leipzig zur Nichterweiterung des Siedlungsbeschränkungsgebietes nicht berücksichtigt.
„Nein, die Forderungen der Stadt Leipzig zur Nichterweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereiches des Flughafens wurden nicht übernommen“, gibt das Dezernat Stadtentwicklung und Bau auf diese wichtige Frage Auskunft.
Wobei die Begründung im Abwägungsprotokoll eben auch darauf eingeht, dass die Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereichs ja eigentlich als (Lärm-)Schutz für die von wachsendem Flugverkehr betroffene Region gedacht ist, der Leipziger Antrag also abgelehnt wurde, weil er seinem eigenen Sinn widersprach. Obwohl Leipziger Ratsfraktionen wahrscheinlich genauso wie die Bürgerinitiativen zu Recht vermuten, dass das erweiterte Siedlungsbeschränkungsgebiet für die geplante Flughafenerweiterung Tür und Tor öffnen.
Was dann auch die Antworten auf die zweite Frage von Matthias Gründig nicht ermutigender macht. Gefragt hatte er: „Wurden alle Forderungen der Stellungnahme und die z. T. mit Einzelabstimmung in der RV am 09.07.2020 beschlossenen zusätzlichen Forderungen berücksichtigt? Dazu bitte ich um die Benennung aller Forderungen und um Information, wie diese letztlich im aktuellen Regionalplan berücksichtigt wurden. Für abgelehnte Forderungen bitte ich um die Übermittlung der Begründungen des RPV.“
Das Baudezernat verweist dazu auf die der Antwort angehängte Abwägungstabelle des Planungsverbandes, in der freilich auch deutlich wird, aus welcher Position heraus der Planungsverband agiert.
Denn da liest man auch: „Der Regionale Planungsverband sieht sich den Grundanliegen der Sicherung des Betriebs und des Ausbaus des Flughafens Leipzig/Halle als Schlüssel-Verkehrsinfrastruktur von überregionaler, landes- und bundesweiter Bedeutung mit signifikanter Beschäftigungswirkung sowie der Gewährleistung einer ,guten Nachbarschaft‘ mit der Einhaltung der geltenden Umweltstandards für die durch den Flughafenbetrieb betroffenen Menschen gleichermaßen verpflichtet.
Er wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten auch als Träger öffentlicher Belange, insbesondere im Zuge laufender und künftiger Verwaltungs- und Anhörungsverfahren, darauf einwirken, einen Ausgleich zwischen beiden Anliegen zu befördern und dabei auch die ,Grenzen des Wachstums‘ in den Blick nehmen. Der Vorschlag wurde mit den berührten Kommunen Leipzig, Schkeuditz und Rackwitz sowie den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen in einer Besprechung am 07.10.2020 abgestimmt und wird von diesen vom Grundsatz mitgetragen.“
Der am 11.12.2020 beschlossene Regionalplan ist auf der Website des Regionalverbands Westsachsen einsehbar.
Aussagen zum Siedlungsbeschränkungsbereich finden sich dort im Teil 1 auf Karte 14 und im Teil 1 „Festlegungen mit Begründungen“ auf den Seiten 52 und 59 ff. Bzgl. des Flughafenausbaus ist zudem die Seite 107 relevant.
„Auf den Seiten 52 bzw. 59 der Festlegungen wurden ein neuer Grundsatz G 2.2.1.13 mit Aussagen zur Umweltbelastung des Flughafens eingefügt sowie konkrete Zielaussagen zur Vorfeldflächenerweiterung unter Ziel Z 3.5.1. gestrichen“, merkt das Baudezernat noch an. „Die Begründung zu G 2.2.1.13 wurde auf Grundlage der Stellungnahme der Stadt Leipzig vom 16.07.2020 zu geänderten Teilen des Regionalplanentwurfs nochmals angepasst und eine Textpassage zu Grenzen des Wachstums des Flughafens aufgenommen.“
Aber ein Kommentar zu den Leipziger Änderungswünschen (und ihrer Ablehnung) zeigt eben auch, wie machtlos die betroffene Großstadt ist, wenn es darum geht, den Ausbau des Frachtflughafens zu verhindern: „Die vom Einwender vorgeschlagenen Ergänzungen unterliegen nicht der regionalplanerischen Kompetenz bzw. bedürfen aufgrund der vorliegenden verfahrensabschließenden Entscheidung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens keiner regionalplanerischen Regelung.
Nach § 75 Abs. 1 VwVfG wird durch die Planfeststellung die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen nicht erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.“
Das ist also die Vertröstung auf die Entscheidung der Landesdirektion zum Planfeststellungsbeschluss für die Flughafenerweiterung.
Und dass die Verbandsversammlung eigentlich nichts dagegen hat, wird in folgendem Passus deutlich: „Mit den Festlegungen im LEP sind die raumordnerischen Erfordernisse zur Entwicklung des Flughafens Leipzig/Halle bestimmt: So soll sich der Flughafen Leipzig/Halle nach dem LEP, Begründung zu Z 3.5.1 zu einem europäischen Frachtdrehkreuz entwickeln. Zur weiteren Entwicklung des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle sind die Betriebsflächen und Abfertigungseinrichtungen bedarfsgerecht bereitzustellen. Bei einem Wachstum im Passagierverkehr oder durch eine Zunahme des Luftfrachtverkehrs werden ggf. strukturelle Anpassungen und Erweiterungen im Umfeld des bestehenden Terminals erforderlich.“
Wer so unbedingt ein europäisches Frachtdrehkreuz haben möchte, wird dem Ausbau des Frachtflughafens keine Steine in den Weg legen. Das ist die Realität im Regionalverband Westsachsen.
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Das ist eine Riesensauerei.
Offensichtlich ist dieses Gremium ein reiner Lobbyverein.
Man maßt sich an, Einwände abzubügeln, sieht sich aber mangels “regionalplanerischer Kompetenz” nicht in der Lage, etwas zu entscheiden.
“…sieht sich den Grundanliegen der Sicherung des Betriebs und des Ausbaus des Flughafens Leipzig/Halle als Schlüssel-Verkehrsinfrastruktur von überregionaler, landes- und bundesweiter Bedeutung mit signifikanter Beschäftigungswirkung sowie der Gewährleistung einer ,guten Nachbarschaft‘ mit der Einhaltung der geltenden Umweltstandards für die durch den Flughafenbetrieb betroffenen Menschen gleichermaßen verpflichtet.”
Infrastruktur ist ja noch plausibel, aber Beschäftigungswirkung hat damit überhaupt nichts zu tun! !
Hier geht es um Daseinsfürsorge, nicht um Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.
Weiterhin geht es auch nicht nur um “Grenzen des Wachstums”.
Wenn dort doppelt so viele Flugzeuge ohne jedwede Lärmemission abflögen, würde das auch niemand stören. Das Lärmproblem ist nicht nur von der Größe des Flughafens abhängig.
Das Umweltproblem dagegen schon, hier sind ja eklatante Mängel in der aktuellen Planung bekannt geworden.
Und zu guter Letzt gibt man noch zu, der Büttel der Lobbypolitik zu sein, in dem man so tut, als sei ein europäisches Frachtdrehkreuz gottgegeben und man müsse nun gehorsam alles dafür “bereitstellen”.
Das ist so armselig und wuterzeugend zugleich, wie hier die gesamte Region erst mit dem PFB verarscht wurde und nun weiterhin mit konsequentem Amts- und Organisationsschimmel gemolken bzw. für dumm verkauft wird.