Die Gewässerverbindung zwischen Markkleeberger und Störmthaler See wird mit zusätzlichen Querbauwerken vorläufig abgesperrt und gesichert. Am Böschungssystem des Kanals zwischen Störmthaler und Markkleeberger See sind im Rahmen des regulären Monitoringprogrammes Böschungsschäden und Rissbildungen nahe dem Schleusenbauwerk (Kanuparkschleuse) festgestellt worden.
Diesen Sachverhalt hat die LMBV dem Sächsischen Oberbergamt sowie der Landesdirektion Sachsen am 17. März 2021 förmlich angezeigt. Die LMBV hat als verantwortlicher Bergbausanierer Sofortmaßnahmen veranlasst, um Gefahren für die geotechnische Sicherheit auszuschließen. Ebenso ist sie für die Durchführung der Sicherungsmaßnahmen verantwortlich.
Zur Sicherung des Störmthaler Kanals und der Kanuparkschleuse werden voraussichtlich ab 29. März 2021 zusätzliche Querbauwerke oberhalb und unterhalb des Schleusenbauwerkes in den Kanal eingebaut, um eine temporäre Sicherung zu schaffen und nachfolgende Maßnahmen risikolos vorbereiten zu können. Wegen dieser baulichen Maßnahmen im Bereich des Störmthaler Kanals und der Gefährdungslage wird die Untere Wasserbehörde des Landkreises Leipzig zeitlich begrenzte Nutzungseinschränkungen auf dem Störmthaler See, im Störmthaler Kanal und auf dem Markkleeberger See aussprechen.
Zu erwarten sind zum einen zeitweilige Einschränkungen, wie die Aussetzung des Gemeingebrauchs sowie der Gestattungen zum Betrieb von Booten. Zum anderen ist mit temporären Einschränkungen an den vorhandenen parallel verlaufenden Wirtschaftswegen entlang des Störmthaler Kanals zu rechnen.
Anlass für die Maßnahme ist ein im März 2021 im Auftrag der LMBV von einem Sachverständigenteam vorgestelltes geotechnisches Gutachten. Es zeigt Defizite bei der dauerhaften Standsicherheit der Seitenböschungen und des Schleusenbauwerks auf und empfiehlt insbesondere eine zeitnahe Abriegelung des Bereichs, weitere Kontrollen und eine messtechnische Überwachung.
Zur Ermittlung der Ursachen sind weitere Untersuchungen erforderlich. Perspektivisch sollen Sicherungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der geotechnischen Sicherheit und der wassertouristischen Nutzungsfähigkeit der Anlagen veranlasst werden. Am 23. März 2021 bildete sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der zuständigen Behörden, Gutachtern, kommunalen Vertretern und LMBV.
„Da es sich bei der Kanuparkschleuse um die einzige hydraulische Barriere zwischen den Seen handelt, existiert im Versagensfall der Schleuse keine Möglichkeit, den Wasserabfluss aus dem vier Meter höher gelegenen Störmthaler in den Markkleeberger See zu stoppen“, betont Henry Graichen (44, CDU), Landrat des Landkreises Leipzig.
Beide Seen sind ab Freitag, den 26. März gesperrt und das gilt bis Ende Mai. In der Folge wären weitreichende Überschwemmungen in den Stadtgebieten von Markkleeberg und auch von Leipzig zu erwarten. Am Markkleeberger See könne es zu einer „Spülwirkung mit starkem Wellenaufbau kommen, die Nutzer auf den Seen gefährden könnten“. Für den Störmthaler See drohe eine Sogwirkung. Die Allgemeinverfügung betrifft sämtliche Bootsnutzungen, das Baden, Tauchen und Angeln vom Boot aus sowie alle weiteren Wassersportaktivitäten.
„Um das Nutzungsverbot zu überwachen, sind täglich Kräfte der Wasserschutzpolizei im Einsatz. Diese werden durch Kräfte der Polizeidirektion Leipzig unterstützt. Die widerrechtliche Benutzung der Gewässer stellt neben einer Gefahr auch einen Verstoß gegen das Sächsische Wassergesetz dar, was ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro mit sich zieht“, unterstreicht die Polizei Leipzig in ihrer heutigen Meldung.
Hintergrund
Der Störmthaler Kanal und die Kanuparkschleuse befinden sich auf einer Bergbaukippe des ehemaligen Tagebaus Espenhain. Gebaut wurde die Schleuse zwischen März 2011 und Oktober 2012 in Projektträgerschaft der LMBV. Finanziert wurde die Maßnahme gemäß § 2 und § 4 des Verwaltungsabkommens zur Braunkohlesanierung. 2013 wurde das Bauwerk an die Stadt Markkleeberg übergeben und wird seither durch die Entwicklungsgesellschaft für Gewerbe und Wohnen mbH (EGW) betrieben. Neben ihrer touristischen Funktion dient die Schleuse der notwendigen Ableitung des Überschusswassers aus dem ca. 4 Meter höher gelegenen Störmthaler See.
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