Seit März haben die Einwohner des Thallwitzer Ortsteils Böhlitz richtig Gas gegeben, um das über Jahre entstandene Biotop im ehemaligen Steinbruch am Holzberg zu retten. Ihr größter Erfolg war, den wahlkämpfenden Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) für ihren Kampf zu interessieren. Und als erster Erfolg scheint das erstaunlich schnelle „Aus“ für die Pumpen am Holzberg für dessen Zusage zu stehen, sich kümmern zu wollen.
Natürlich kümmert sich ein Ministerpräsident nicht selbst. Er beauftragt die zuständigen Behörden damit, die tatsächlich aus ihrem Schönheitsschlaf geschreckt sein müssen, denn als jetzt der Landtagsabgeordnete Wolfram Günther (Bündnis 90/Die Grünen) bei der Staatsregierung nachfragte, bestätigte ihm der noch amtierende Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt (CDU): „Die zuständigen Behörden, das Sächsische Oberbergamt und das LRA Leipzig sind mit der Bürgerinitiative Böhlitz im direkten Kontakt. Die Landesdirektion Sachsen sowie das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr begleiten das weitere Vorgehen fachaufsichtlich. Darüber hinaus ist das SMUL in diesem Zusammenhang mit der Bürgerinitiative Böhlitz im schriftlichen und mündlichen Austausch. Abstimmungen mit dem Flächeneigentümer (Unternehmen) erfolgen zu gegebener Zeit.“
Dass dieser Flächeneigentümer, die Firma KAFRIL, hier eigentlich schon in ein bestehendes Biotop eingegriffen hat, um es für die Verschüttung von Bauschutt vorzubereiten, bestätigt der Staatsminister ebenfalls.
Was eben auch bedeutet, dass die Böhlitzer Bürgerinitiative recht hatte: Wenn sie nicht Lärm gemacht hätte, wäre das artenreiche Biotop demnächst einfach verkippt worden. Trotz des Gutachtens, das KAFRIL für das Steinbruchbiotop erstellt hat und das wohl ebenfalls belegen dürfte, dass hier schon längst dutzende geschützte Tier-, Insekten- und Pflanzenarten eine Nische gefunden haben, die es in dieser Art in Sachsen nur noch selten gibt. Schon diese Befunde hätten jede Art Eingriff stoppen müssen.
Aber auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Leipzig sah sich ja bekanntlich nicht genötigt, hier einzuschreiten.
Das wird deutlich, wenn Thomas Schmidt die Sache mit der Pumpe versucht zu erklären: „Die Untere Naturschutzbehörde erlangte am 24. März 2019 Kenntnis über eine Pumpe mit Schwimmerschaltung (welche sich zur Sicherstellung der Zielsetzungen des bergrechtlichen Sonderbetriebsplanes nur bei Erreichen eines gewissen Wasserstandes einschaltet und bei Erreichen des Absenkziels wieder ausschaltet). Bei Vor-Ort-Kontrollen durch das Umweltamt des LRA Leipzig am 3. Juni 2019, 16. Juli 2019 und 7. August 2019 konnte ein Abpumpen nicht festgestellt werden. Der Unteren Naturschutzbehörde liegen keine Informationen zur Menge des abgepumpten Wassers vor.“
Die Pumpe hätte aber nach dem Bundesnaturschutzgesetz überhaupt nicht vorhanden sein dürfen. Denn der Nachweis der vielen geschützten Arten hätte so einen Eingriff mindestens genehmigungspflichtig gemacht. Aber um diese Genehmigung wurde überhaupt nicht nachgesucht, wie Thomas Schmidt mitteilt: „Bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde wurde bisher kein Antrag auf Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten des § 44 BNatSchG eingereicht. Informationen über die Art und Weise der Fortsetzung der Verfüllung liegen insoweit noch nicht vor, sodass eine abschließende Einschätzung im Sinne der Fragestellung nicht möglich ist.“
Was ja eben auch bedeutet: Nach wie vor sieht Sachsens Regierung hier nicht den Naturschutz als zwingend an, sondern hält eine „Fortsetzung der Verfüllung“ weiter für möglich. Da werden entsprechende Gesetze eben zur Auslegware. Dabei liegt die lange Liste hier heimischer geschützter Arten der Unteren Naturschutzbehörde seit Jahren vor. Sie ist der Antwort von Thomas Schmidt angehängt.
Allein diese Liste bedeutet, dass hier nicht verkippt und abgepumpt werden dürfte. Was man wohl auch bei KAFRIL weiß, wo man ja gerade deswegen selbst ein faunistisches Gutachten in Auftrag gegeben hat, das den faunistischen Erfassungen der Unteren Naturschutzbehörde nicht widersprechen dürfte.
Und nach wie vor gilt: „Ein Verfahren bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde zur Erteilung naturschutzrechtlicher Befreiungen beziehungsweise Ausnahmen von Verboten wurde bisher nicht eingeleitet. Es liegen bisher keine entsprechenden Anträge vor“, so Schmidt.
Seit dem 7. August schweigen endlich die Pumpen am Holzberg bei Böhlitz
Seit dem 7. August schweigen endlich die Pumpen am Holzberg bei Böhlitz
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