Die L-IZ war ja im August gebeten worden, ihre Interpretation dessen, was Sandra Teleki, Sprecherin der Deutschen Flugsicherung (DFS), in einer Sendung des MDR zum Flughafen Leipzig/Halle gesagt hatte, zu korrigieren. Was wir nicht gemacht haben. Wir haben stattdessen am 8. August noch einmal erzählt, wie die Begrenzungen zur Kurzen Südabkurvung 2003/2004 tatsächlich propagiert wurden. Doch nun unterstellt die Deutsche Flugsicherung sogar dem MDR eine Falschdarstellung.
Nicht dem MDR gegenüber, sondern der Bürgerinitiative „Gegen die neue Flugroute“, die sich mit einem Brief direkt an Klaus-Dieter Scheurle, Vorsitzender der Geschäftsführung bei der Deutschen Flugsicherung und gleichzeitig Präsident des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), gewandt hatte. Ein Mann, der in seinen Funktionen schon die eigenartige Verquickung der deutschen Luftverkehrsbranche mit den staatlichen Einrichtungen verkörpert: einerseits als Repräsentant eines Unternehmens des Bundes, das für die Flugsicherheit zuständig ist, und gleichzeitig als Lobbyist der Unternehmen, die vom Betrieb der Flughäfen profitieren.
Zu den wichtigsten Zielen des BDL gehören nach Wikipedia: „Der Verband plädiert u. a. für eine europaweite und wettbewerbsneutrale Regelung des Nachtflugverkehrs, wie zum Beispiel die Aufweichung des Nachtflugverbots …“
Da war eigentlich zu erwarten, dass dieser Mann der Bürgerinitiative keine unabhängige Begründung für das Handeln der DFS liefern würde. Für Matthias Zimmermann, Pressesprecher der Bürgerinitiative „Gegen die neue Flugroute“ noch makabrer: Scheurle ignorierte in seinem Antwortschreiben regelrecht die Entscheidung des Bundestages zur Südabkurvung.
„Im Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag einstimmig beschlossen, dass die ,Kurze Südabkurvung‘, so wie im Planfeststellungsverfahren (PFV) zugesagt und vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, mit einer 30 Tonnenbegrenzung beflogen wird. Dieser Bundestagsbeschluss ist bis heute nicht umgesetzt“, stellt Zimmermann fest.
Der Mitteldeutsche Rundfunk hat am 4. Juni 2019 dazu einen Fernsehbeitrag gesendet, in welchem die DFS- Sprecherin erklärte: „Die 30 Tonnen waren da nie ein Thema. Wir haben uns auch gefragt, wie die ins Orbit kamen. Ganz ehrlich, wir wissen es nicht.“
„Mit Schreiben vom 22.07.2019 hatten wir den Vorsitzenden der DSF- Geschäftsführung, Herrn Prof. Scheurle, gebeten, diese Behauptung klarzustellen und entsprechende Dokumente des PFV übergeben“, so Zimmermann. PFV ist das Planfeststellungsverfahren, das 2003/2004 auf diversen Bürgerforen heiß umstritten war. Die Bürger forderten mit Recht konkrete Aussagen zu den künftig geplanten Flugrouten am Flughafen.
„Im Antwortschreiben der DFS werden nicht nur wie bisher die Fakten und die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes ignoriert, stattdessen bezichtige die DFS nun den Mitteldeutschen Rundfunk, ,dass die Rolle der DFS …. falsch und in unzumutbarer Weise dargestellt wurde‘ und wiederholt die obige Behauptung“, sagt Zimmermann.
Am 24. September hat die Bürgerinitiative Scheurle wieder mit einem Brief geantwortet, in dem sie dem Luftfahrtlobbyisten noch einmal mit allen Belegen aufzeigt, dass den Flughafenanwohnern nicht nur andere Flugrouten versprochen wurden. Und immer wieder betont wurde, Leipzig werde nach Fertigstellung der neuen Startbahn Süd umflogen. Sondern wie die „Kurze Südabkurvung“ auch nur als Ausweichstrecke tagsüber für kleine Flugzeuge im Lärmgutachten berücksichtigt wurde.
Alle damals diskutierten Flugrouten waren von der Landesdirektion Leipzig mit der Deutschen Flugsicherung „einvernehmlich“ zur Grundlage von Planung und „lärmphysikalischen Beurteilung“ genommen worden. Die betroffenen Anwohner mussten also davon ausgehen, dass die damals untersuchten Flugrouten auch dem entsprechen würden, was nach Eröffnung der neuen Startbahn geflogen würde. So sah es im Fall der „Kurzen Südabkurvung“ auch der Petitionsausschuss des Bundestages und die Bundestagsmehrheit.
Und trotzdem ignoriert das zuständige Verkehrsministerium, dem die Deutsche Flugsicherung untergeordnet ist, mit seiner extremen Wirtschaftsnähe den Bundestagsbeschluss bis heute. So sieht Lobbyismus in Deutschland aus.
Ein Planfeststellungsbeschluss mit Lücken und Tücken und einer engen Berechnungsgrundlage
Ein Planfeststellungsbeschluss mit Lücken und Tücken und einer engen Berechnungsgrundlage
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