Am 15. August berichteten wir über die jüngsten Erweiterungspläne des Flughafens Leipzig/Halle und den Bescheid der Landesdirektion Sachsen, dass für diese Erweiterung keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sei. Aber das ist noch nicht die geplante Flughafenerweiterung für 500 Millionen Euro, korrigierte die Landesdirektion jetzt. Dafür wurde noch nicht einmal ein Bauantrag gestellt.

Dass wir die Sache so interpretiert hatten, liegt natürlich auch an der gesteigerten Aufmerksamkeit der Bürgerinitiativen gegen die Fluglärmentwicklung im Leipziger Norden. Sie nehmen jede auch noch so kleine Nachricht wahr, die auch nur andeutet, dass es jetzt noch lauter wird rund um den Flughafen. Und die Meldung der Landesdirektion vom 5. August klang irgendwie danach.

Und es handelt sich auch um eine Erweiterung. Aber eine Erweiterung im schon bestehenden Baugebiet an der Startbahn Süd.

Die Landesdirektion selbst dazu: „In verschiedenen Medien wurde in den vergangenen Tagen berichtet, dass zu einer ,geplanten 500-Mio.-Euro-Erweiterung am Frachtflughafen Leipzig‘ am 11. Juli 2019 Planungsunterlagen bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht worden seien. Die Landesdirektion habe sehr kurzfristig – nämlich mit Bescheid vom 19. Juli 2019 – entschieden, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei. Diese Aussagen sind nicht zutreffend. Der Landesdirektion Sachsen liegen bisher weder für eine geplante Vorfelderweiterung noch für geplante weitere Investitionen im oben erwähnten Umfang Anträge auf Planfeststellung vor. Eine Entscheidung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte deshalb naturgemäß für diese Vorhaben noch gar nicht getroffen werden.“

Was beinhaltet also die Meldung der Landesdirektion vom 5. August tatsächlich?

„Am 11. Juli 2019 hat die Flughafen Leipzig/Halle GmbH vielmehr beantragt, den bestehenden und genehmigten Plan für das im Jahr 2004 festgestellte Vorhaben ,Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld‘ zu ändern.

Gegenstand dieses Antrags ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für mehrere Neu- und Erweiterungsbauten, die der Verbesserung des Logistikmanagements innerhalb der schon genehmigten Funktionsfläche (,Ramp 3‘) dienen. Ferner sind auf der gleichen bereits genehmigten Funktionsfläche die Errichtung mehrerer Gebäude für den steigenden Bedarf an Büroflächen und Räumlichkeiten für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Bau dreier Parkhäuser vorgesehen. Augenblicklich vorhandene PKW-Parkplätze werden dafür künftig entfallen können.

Im Zuge dieser hochbaulichen Maßnahmen auf der Funktionsfläche sollen die maximale Baumasse (Brutto-Rauminhalt aller dort errichteten Gebäude) von 2.280.000 m³ auf 2.500.000 m³ und die maximal mit Hochbauten überbaubare Grundfläche von 123.000 m² auf 160.000 m² angehoben werden.

Von den beantragten Vorhaben sind ausschließlich Flächen betroffen, die entweder schon versiegelt sind oder deren Versiegelung bereits fachplanerisch zugelassen worden ist. Soweit die Flächen noch nicht versiegelt sind, haben sie keine relevante Bedeutung für den Naturhaushalt. Deshalb konnte die Landesdirektion entscheiden, dass für diese Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.“

Landesdirektion wischt die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Flughafen-Erweiterung „von Amts wegen“ vom Tisch

Landesdirektion wischt die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Flughafen-Erweiterung „von Amts wegen“ vom Tisch

 

Hinweis der Redaktion in eigener Sache: Eine steigende Zahl von Artikeln auf unserer L-IZ.de ist leider nicht mehr für alle Leser frei verfügbar. Trotz der hohen Relevanz vieler unter dem Label „Freikäufer“ erscheinender Artikel, Interviews und Betrachtungen in unserem „Leserclub“ (also durch eine Paywall geschützt) können wir diese leider nicht allen online zugänglich machen.

Trotz aller Bemühungen seit nun 15 Jahren und seit 2015 verstärkt haben sich im Rahmen der „Freikäufer“-Kampagne der L-IZ.de nicht genügend Abonnenten gefunden, welche lokalen/regionalen Journalismus und somit auch diese aufwendig vor Ort und meist bei Privatpersonen, Angehörigen, Vereinen, Behörden und in Rechtstexten sowie Statistiken recherchierten Geschichten finanziell unterstützen.

Wir bitten demnach darum, uns weiterhin bei der Erreichung einer nicht-prekären Situation unserer Arbeit zu unterstützen. Und weitere Bekannte und Freunde anzusprechen, es ebenfalls zu tun. Denn eigentlich wollen wir keine „Paywall“, bemühen uns also im Interesse aller, diese zu vermeiden (wieder abzustellen). Auch für diejenigen, die sich einen Beitrag zu unserer Arbeit nicht leisten können und dennoch mehr als Fakenews und Nachrichten-Fastfood über Leipzig und Sachsen im Netz erhalten sollten.

Vielen Dank dafür und in der Hoffnung, dass unser Modell, bei Erreichen von 1.500 Abonnenten oder Abonnentenvereinigungen (ein Zugang/Login ist von mehreren Menschen nutzbar) zu 99 Euro jährlich (8,25 Euro im Monat) allen Lesern frei verfügbare Texte zu präsentieren, aufgehen wird. Von diesem Ziel trennen uns aktuell 500 Abonnenten.

Alle Artikel & Erklärungen zur Aktion Freikäufer“

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar