Wenn man mit dem Rad zum Markkleeberger See fährt, kommt man südlich vom Agra-Park durch die Möncherei, ein Gebiet, bei dem man eigentlich gar nicht mehr das Gefühl hat, noch im Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald zu sein. Ist man aber. Und eigentlich sollte mit den Wiesen hier sehr sorgsam umgegangen werden. Wird es das aber?
Wolfram Günther, Vorsitzender der Grünen-Fraktion im Landtag und deren umweltpolitischer Sprecher, hatte da so seine Zweifel: „Die Wiesen werden nach Informationen von Umweltverbänden besonders im Bereich der Möncherei in Markkleeberg intensiv bewirtschaftet bzw. häufig gemäht. So kommt zum Beispiel das Vorkommen des Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis) in diesem Bereich seit Jahren nicht mehr zum reproduktionsnotwendigen Aussamen. Hier lebt der geschützte Wiesenknopfbläuling (Phengais teleius), der den Großen Wiesenknopf als Fortpflanzungsgrundlage benötigt.“
Wirklich in Ruhe gelassen werden die Wiesen eh nicht. Sie sind alle eingezäunt. Hier weiden Kühe, dort weiden Pferde. Wer also schaut, ob hier die Schutzbedingungen des Leipziger Auensystems eingehalten werden? Denn hier gilt: „Für FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete gilt das allgemeine Verschlechterungsverbot gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).“ Das schreibt der zuständige Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt (CDU) auf die Anfrage von Günther.
Was der Minister weiß, bezieht sich vor allem auf die EU-Agrarförderung. Die wird ja über sein Ministerium verteilt.
Für die gemütlich kauenden Rinder und die neugierigen Pferde auf den Weiden gilt Folgendes: „Im Vogelschutzgebiet ,Leipziger Auwald‘ im Bereich Möncherei der Gemarkung Markkleeberg befinden sich aktuell sieben Flächen in der EU-Agrarförderung. Bei vier der sieben Flächen wurden Vorhaben nach Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL AUK 2015) beantragt. Von den vier Grünlandschlägen, die gemäß RL AUK (2015) bewirtschaftet werden, sind drei in dem Vorhaben GL.1a (Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung mit jährlichem Nachweis von mindestens vier Kennarten) und eins im Vorhaben GL.5a (Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung mit mindestens zwei Nutzungen pro Jahr mit der ersten Nutzung als Mahd ab 1. Juni) zugeordnet. Für die drei Schläge mit dem Vorhaben GL.1a ergeben sich variable Nutzungstermine, da die speziellen Zuwendungsvoraussetzungen dieses Vorhabens nur eine mindestens einmalige Nutzung durch Mähen mit Beräumung und Abtransport des Mähgutes und/oder Beweidung sowie der jährliche Nachweis von mindestens vier Kennarten anhand einer vorgegebenen Referenzliste vorschreiben. Die Nutzungshäufigkeit wird dem Antragsteller nicht begrenzt.“
Was ja aus Sicht des Ministeriums heißt: Die Beweidung mit Rinder und Pferden ist rechtens. Das hilft dem Artenerhalt.
Die vierte Fläche wird nur nachbeweidet. Zumindest kann man das so herauslesen. Sie wird dafür (mindestens) zweimal gemäht: „Für den einen Grünlandschlag mit dem Vorhaben GL.5a ergeben sich folgende Nutzungstermine: Erste Nutzung als Mahd ab dem 1. Juni mit Abschluss der ersten Nutzung einschließlich Beräumung und Abtransport des Mähgutes bis spätestens 31. Juli des Antragsjahres. Zweite Nutzung als Mahd mit Beräumung und Abtransport des Mähgutes oder Nachbeweidung bis spätestens 31. Oktober des Antragsjahres. Da mindestens zwei Nutzungen als Zuwendungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist eine weitere Nutzung nicht ausgeschlossen und somit auf dieser Fläche möglich. Es liegt derzeit kein Verstoß gegen die Zuwendungsvoraussetzungen auf diesen Flächen vor, weshalb keine Diskrepanzen zwischen der vorgegebenen und praktizierten Bewirtschaftung bestehen.“
Besonders schützenswert seien die Wiesen, so Günther, weil hier der Große Wiesenknopf vorkommt. Oder vorkomme sollte.
Aber tut er das überhaupt? – „Die Pflanzenart Großer Wiesenknopf dient als Futterpflanze (Blüte zur Eiablage und zur Ernährung der Raupen) zum Beispiel vom Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris teleius). Diese Schmetterlingsart ist im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt“, bestätigt der Minister. „Zur Verbesserung der aktuellen landesweiten Situation wurde im Jahr 2017 vom Freistaat Sachsen ein Artenhilfsprogramm für die zwei Ameisenbläulinge aufgelegt (neben dem Hellen kommt im Freistaat Sachsen der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Phengaris nausithous vor).“
Aber dieser Flatterer wurde hier ewig nicht gesichtet: „Nachweise des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling im Leipziger Auensystem liegen mehr als 18 Jahre zurück und befanden sich außerhalb des Bereichs Möncherei. Vorgesehene Maßnahmen zur Sicherung der Bestände vom Großen Wiesenknopf bei Vorkommen mindestens einer der beiden Bläulingsarten sind zum Beispiel eine Nutzungspause zwischen Mitte Juni und Mitte September zur Sicherstellung des Aufwuchses der Pflanze.“
Aber wenn der Wiesenknopf gar nicht erst wächst, weil er frühzeitig gemäht wurde? Das hatte ja Günther schon mit kritischem Unterton angemerkt: „So kommt zum Beispiel das Vorkommen des Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis) in diesem Bereich seit Jahren nicht mehr zum reproduktionsnotwendigen Aussamen.“
Irgendwie klingen die Antworten des Ministers nicht wie Antworten auf diese Feststellung. Alles ist fördermäßig eingetaktet.
Dafür wurden ein paar andere Tierarten von der Roten Liste ab und zu hier gesichtet: der Neuntöter zum Beispiel, der Kleiber und die Klappergrasmücke, der Stieglitz und der Zilpzalp. Wobei die Daten aus der Zentralen Artdatenbank Sachsen (ZenA), auf die der Minister zurückgriff, darauf hindeuten, dass hier gar niemand wirklich regelmäßig nach seltenen Faltern und Vögeln Ausschau hält. Die meisten radeln nur durch, freuen sich über weiße Kühe und rote Pferde. Ein Raubvogel beäugt die Vorbeifahrenden. Aber ein regelmäßig auftauchender Ornithologe ward nicht gesichtet.
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