Für eine gewisse Aufregung sorgten in jüngster Zeit die Baumfällungen im Kanitzsch bei Gundorf und im Dölziger Waldgebiet, beide bewirtschaftet vom Staatsbetrieb Sachsenforst. Beide Waldgebiete aber liegen auch im geschützten Leipziger Auensystem. Da kann man doch nicht einfach die Eichen fällen, fand der NuKLA e.V., der die gefällten Baumriesen mit einigem Entsetzen sah, und Anzeige erstattete. Aber so funktioniert das nicht, teilt uns Sachsenforst mit.

Was schon mit den Bewirtschaftungsplänen für den Wald beginnt. Nach dem derzeit noch geltenden Waldgesetz hat „die Körperschaft (…) über den periodischen Betriebsplan zu beschließen und den Beschluss mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb von vier Monaten der oberen Forstbehörde vorzulegen.“ Das gilt für Gebietskörperschaften wie Leipzig und deren eigenen Wald. Danach muss der Stadtrat über die Forstwirtschaftspläne beraten und beschließen. Das tat er 2018 zum ersten Mal.

Aber im Entwurf zum neuen Waldgesetz soll das entfallen. Da liest man: „Die §§ 48 und 49 werden aufgehoben.“ Der Paragraph 48 ist der, der Gemeindeparlamente bislang verpflichtet, über die Forstwirtschaftspläne zu beschließen.

Aber wie ist das im sächsischen Staatswald, den der Staatsbetrieb Sachsenforst bewirtschaftet? Also auch in den Waldstücken hinter Gundorf, wo jetzt die Baumfällungen für Furore sorgten? Muss nicht auch Sachsenforst solche Betriebspläne aufstellen und absegnen lassen?

Betriebspläne kennt auch Sachsenforst, teilt uns Dr. Renke Coordes, Sprecher von Sachsenforst, mit. „,Für den Staats- und Körperschaftswald sind in der Regel zehnjährige Betriebspläne sowie jährliche Wirtschaftspläne aufzustellen‘. (Zitat §22 Abs. 2 SächsWaldG). Auf Basis solcher periodischen Betriebspläne und jährlichen Wirtschaftspläne wurden und werden auch die Maßnahmen im (kommunalen und staatlichen) Leipziger Auenwald durchgeführt. Die periodischen Betriebspläne werden unter Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen, der Waldfunktionen- und Waldbiotopkartierung sowie naturschutzfachlicher und -rechtlicher Grundlagen erstellt und orientieren sich an vorhandenen Managementplanungen in Natura2000-Gebieten (Managementplan für das FFH-/SPA-Gebiet Leipziger Auensystem/Leipziger Auwald).“

Diese Betriebspläne sind betriebsinterne Steuerungsmittel und als solche nicht öffentlich einsehbar, teilt er uns mit. „Periodische Betriebspläne für den Staatswald des Freistaates Sachsen werden durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) fachaufsichtlich geprüft. Jährliche Wirtschaftspläne werden betriebsintern auf Basis der periodischen Betriebsplanung erstellt und in Form von Zielvereinbarungen durch das SMUL genehmigt.“

Da muss also kein Parlament drüber abstimmen. Abgestimmt werden die Pläne trotzdem, so Coordes: „Damit bei der Aufstellung des periodischen Betriebsplans für den Staatswald im Leipziger Auenwald naturschutzfachliche Zielstellungen hinreichend berücksichtigt werden, wurde den zuständigen unteren Naturschutzbehörden (UNB) des Landkreises Nordsachsen und der Stadt Leipzig die Möglichkeit zur Mitwirkung gegeben. Die zuständigen Naturschutzbehörden haben mitgewirkt und Stellungnahmen abgegeben.“

Die sächsische Biotop-Kartierung - hier die geschützten Bereich im Leipziger Auenwald. Karte: Freistaat Sachsen
Die sächsische Biotop-Kartierung – hier die geschützten Bereich im Leipziger Auenwald. Karte: Freistaat Sachsen

Aber wie ist das nun mit den Baumfällungen bei Dölzig und Gundorf? Immerhin hatte ja zumindest die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen sehr alarmiert reagiert, als ihr die Baumfällungen gemeldet wurden?

„Für zulässige forstwirtschaftliche Maßnahmen benötigen Waldbesitzer keine Genehmigung. Geplante Maßnahmen in FFH- und SPA-Gebieten, Naturschutzgebieten bzw. geschützten Waldbiotopen werden den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) informell übermittelt“, betont Coordes.

„Diese können anhand der vorgelegten Unterlagen anschließend prüfen, ob zu den geplanten Maßnahmen aus ihrer Sicht naturschutzfachlich und -rechtlich Anmerkungen bzw. Einwände bestehen. Die von Sachsenforst durchgeführten Maßnahmen waren zulässig. Der von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen mündlich angeordnete Stopp der Fällungen wurde am 11. Februar 2019 von der Behörde nach Prüfung vor Ort aufgehoben. Ein Großteil der geplanten Maßnahmen war bereits umgesetzt. Der Umsetzung eines Teils der noch ausstehenden Maßnahmen innerhalb der nächsten Wochen wurde seitens der UNB Nordsachsen zugestimmt. Ein weiterer Teil soll erst im nächsten Winterhalbjahr umgesetzt werden.“

Dazu gibt es augenscheinlich noch ein paar offene Fragen. Deshalb wurde vereinbart, in den kommenden Wochen hierzu eine Klärung mit der Unteren Naturschutzbehörde Nordsachsen herbeizuführen, so Coordes. „Außerdem soll in diesem Zusammenhang die Umsetzung des Naturschutzkonzeptes von Sachsenforst einschließlich der Sicherung eines ausreichenden Anteils von Altholz-, Reife- und Zerfallsphasen erörtert werden.“

Die Unteren Naturschutzbehörden haben also über naturschutzfachliche Belange durchaus mitzureden. Auch die Leipziger Umweltschutzbehörde. Nur ein Genehmigungsrecht für forstwirtschaftliche Maßnahmen hat sie nicht.

Trotzdem, so betont Coordes, würde auch Sachsenforst die schutzwürdigen Güter in den betreuten Wäldern berücksichtigen. Auch der Leipziger Auenwald kommt in den Biotopkartierungen von Sachsenforst vor.

Und die werden bei den Betriebsplänen von Sachsenforst auch berücksichtigt, betont Coordes: „Die Daten aus der Waldbiotopkartierung und den FFH-Managementplänen werden in die innerbetrieblichen Informationssysteme (‚Förster-PC‘) übernommen. Dadurch und durch entsprechende betriebsinterne Regelungen soll sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben und die relevanten Vorgaben aus dem FFH-/SPA-Managementplan eingehalten werden. Die Maßnahmen sind im Rahmen der multifunktionalen Forstwirtschaft selbstverständlich auch auf die naturschutzfachlichen Zielstellungen (u. a. Eschenscheckenfalter, Eremitkäfer, Mopsfledermaus, Lebensraum Hartholzauenwälder) ausgerichtet. Zum Beispiel wird über zulässige Femelhiebe der Anteil der auch naturschutzfachlich wertvollen Baumart Stieleiche im Leipziger Auenwald konsequent erhöht.“

Und gerade Biotopbäume blieben stehen, betont Coordes: „Ein Anteil an Bäumen darf auch uralt werden. Dies trifft für die sogenannte rund 100 Biotopbaumgruppen zu, die im Staatswald nach einem vorgegebenen Konzept ausgewiesen wurden, sowie für die zahlreich im Wald vorhandenen höhlenreiche Einzelbäume als gesetzlich geschützte Biotope.“

Sachsenforst fällt hinter Gundorf ungehindert weiter wertvolle Auenbäume

Sachsenforst fällt hinter Gundorf ungehindert weiter wertvolle Auenbäume

 

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Es gibt 3 Kommentare

Genau das ist ja der Skandal: dass die untere Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig den Fällungen zugestimmt hat! So wie anderem auch, das dem Auwald direkt oder indirekt schadet: dem Neubau eines Nahleauslasswerkes ohne die Möglichkeit ökologischer Flutungen für die ausgedeichte Burgaue, den Neubau der ICE-Brücken, die zu niedrig sind für Radfahrer und, trotz anderer technischer Möglichkeiten, durch ihre Stützen das Projekt Lebendige Luppe ausbremsen (Projektträger Stadt Leipzig!) und andere Renaturierungsaktivitäten im Nordwesten von Leipzig gleich komplett verunmöglichen. Und jetzt, während des von NuKLA erwirkten Moratoriums bzgl. der für 2018/19 von Stadtforsten geplanten Baumfällungen, der massenweisen Entnahme wertvoller alter Bäume durch Sachsenforst. Jede Lücke wird genutzt…

Also ich würde nicht nur sagen, so einfach kann man doch keine Eichen fällen. So einfach kann man doch überhaupt keine Starkbäume fällen! Ich schrieb eben in einem anderen Kommentar über die Holzeinschläge. Alle Eingriffe sehr groß, sehr weiträumig… viele Eichen, aber eben auch sehr viele Starkeschen… mit Höhlen, Höhlen mit schwarzem Mulm, aus dem Kotpillen und Käferlarven rieseln. Und sterben: werden überfahren, zertreten, gefressen. Betriebspläne und Wirstchaftspläne scheinen dies nicht zu berücksichtigen. Und auch wenn sie sich am Managementplan orientieren, was hilft es, wenn ich nun hier herum renne um diese Larven zu retten? Egal wer wo darüber abstimmt oder nicht, das ist mir egal, wenn im Ergebnis die Tiere sterben oder ihre Quartiere zerstört werden. FFH-Arten wohlgemerkt, für die Tötungsverbote bestehen soweit ich weiß. Und auch wenn die Naturschutzbehörden mitgewirkt haben, dann haben sie wohl nicht genug mitgewirkt oder falsch. Darüber, dass die forstlichen Maßnahmen auch auf die naturschutzfachlichen Zielstellungen ausgerichtet sein sollen, kann ich nur müde lachen, nachdem ich hier wochenlang wegen Käferlarven rotiere. Und wenn aus mehreren gefällten Bäumen mit vielen Höhlen Kotpillen und Larven rieseln, sind offenbar doch Biotopbäume gefällt worden, nur hat man sie nicht als solche erkannt. Dr. Renke Coordes, das klingt alles so toll, wie sie es geschrieben haben, aber im Endeffekt hat Sachsenforst dieses Jahr mehrere streng geschützte Käferlarven wahrscheinlich getötet, deren Habitatbäume vernichtet… die Bäume haben Höhlen, es wurden Tonnen von Quartieren vernichtet. Und auch schon in den Vorjahren. Dr. Renke Coordes, ihr System funktioniert einfach nicht. Denn es vernichtet FFH-Tierarten und ihren Lebensraum. Sie können es sich weiter schön reden, aber die Tiere sterben seit Beginn der Maßnahmen, werden auch jetzt sterben und nur mit viel Glück kann ich morgen mit zwei Leute, die ich endlich erreicht habe, vielleicht ein paar Tiere retten. Nein. So wie es läuft, sollte es nicht weiter gehen. Und Gott weiß, was da schon in den Vorjahren passierte und was wir nur nicht gesehen haben. Was sie dort planen und tun, ist maximal kontraproduktiv fürs Schutzgebiet.

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