In vier Anfragen hat der grüne Landtagsabgeordnete Wolfram Günther versucht herauszubekommen, ob der vorzeitige Baubeginn am Harthkanal, der Zwenkauer und Cospudener See einmal verbinden soll, eigentlich rechtmäßig ist – oder ob dieses 80 Millionen Euro teure Kanalbauwerk eigentlich eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung gebraucht hätte. Aber aus Sicht der Staatsregierung trifft das nicht zu. Und die Zauneidechse habe man auch nicht wieder gefunden.
Wolfram Günther verwies in seiner Anfrage an die Staatsregierung auf den Beginn der Bauarbeiten für den Kanal. Damals wurde das Erdreich der alten Tagebaukippe aufwendig verdichtet, was allein schon 10 Millionen Euro kostete. Im Anschluss wurden mehrere tausend Tonnen Auflast aufgebracht.
Damals, so teilt nun der zuständige Minister Thomas Schmidt mit, habe man alles geprüft – auch die Sache mit der Zauneidechse: „Unmittelbar vor Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen ab November des Jahres 2014 erfolgten artenschutzrechtliche Begehungen innerhalb des Baufeldes, bei denen keine Nachweise von Zauneidechsen geführt wurden. (…)
Die Besetzung des Baufeldes und Bodenarbeiten erfolgten ab November 2014, nachdem im Rahmen von artenschutzrechtlichen Begehungen ein Vorkommen von Zauneidechsen innerhalb des Baufeldes nicht festgestellt werden konnte. Aufgrund der fehlenden Anwesenheit von Individuen kann davon ausgegangen werden, dass kein Tier getötet und somit dem Verbot entsprochen wurde.“
Und auch später habe man keine Zauneidechsen gefunden: „Unmittelbar vor Beginn der weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen ab November 2014 erfolgten weitere artenschutzrechtliche Begehungen innerhalb des Baufeldes, bei denen keine Nachweise von Zauneidechsen geführt wurden.“
Nach der Zauneidechse hatte Günther deshalb so dezidiert gefragt, weil der zuständige Minister in einer Antwort aus dem Oktober noch erklärt hatte: „Der von der Vorhabenträgerin als Bestandteil der Antragsunterlagen übergebene ‚Artenschutzrechtliche Fachbeitrag‘ des Büros Knoblich, Zschepplin verwies auf die vorgenommenen Kartierungen und stellte die Zauneidechse als einzig betroffene bodenbewohnende Art des Anhanges IV der FFH-Richtlinie im Vorhabensgebiet heraus.“
Und dann war die Zauneidechse augenscheinlich nicht mehr da.
Möglicherweise ist sie ausgewichen.
Denn bei einer ersten Begehung im Jahr 2011 wurden noch Exemplare nachgewiesen, bestätigt der zuständige Minister: „Im Rahmen einer Vorortbegehung wurde im Jahr 2011 eine Artenerhebung durchgeführt. Im Untersuchungsraum gelangen im Jahr 2011 innerhalb des Baufeldes insgesamt 13 Einzelfunde, wobei die Nachweisdichte in dem Teilgebiet südlich der Autobahn höher war.“
Und dann?
Augenscheinlich verschwanden die Tiere mit den beginnenden Rodungsarbeiten im Jahr 2012: „Im Zuge der bauvorbereitenden Maßnahmen erfolgten im Januar/Februar 2012 Rodungsarbeiten außerhalb der Aktivitätszeiten der Zauneidechse und wurden durch eine ökologische Baubegleitung fachlich überwacht. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Zauneidechsen in der Winterruhe.
Zauneidechsen überwintern vor allem in Offenlandhabitaten mit grabfähigen Böden in einer frostsicheren Tiefe von circa 80 Zentimeter. Ein Vorkommen der Zauneidechse in den zu rodenden Waldbereichen während der Wintermonate konnte daher nahezu ausgeschlossen werden.“
Und als man dann im November 2014 wieder nachschaute, war auch keine Zauneidechse mehr zu finden.
Womit also auch die geschützte Zauneidechse den Bau des Harthkanals nicht verhindert. Da sie nicht mehr nachweisbar ist, hat die Landesdirektion Sachsen „mit Datum vom 21. August 2018 der Vorhabenträgerin für das wasserrechtliche Verfahren zur Genehmigung des Harthkanals den vorzeitigen Beginn zweier Maßnahmenteile (Erdbau; Herstellung einer Schlitzwand für das Hochwasserschutztor sowie Herstellung der Baugrube für dieses Bauwerk) nach § 17 Absatz 1 in Verbindung mit 69 Wasserhaushaltsgesetz WHG) gestattet. In diesem Zusammenhang ist der Vorhabenträgerin eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erteilt worden.“
Dieser Absatz 7 ermöglicht eine Ausnahmegenehmigung „aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.“
Dass der Kanal eigentlich nur für touristische Zwecke gebraucht wird, wäre nicht wirklich so zwingend gewesen. Aber im Leipziger Neuseenland findet man auch immer noch so ein schönes Argument wie den Hochwasserschutz – womit man ja auch bei der „Markkleeberger Wasserschlange“ argumentierte.
In diesem Fall begründe der Hochwasserschutz die Ausnahmegenehmigung, so der zuständige Minister: „Dies begründet sich darin, dass die Funktionen der Ableitung von eingestautem Hochwasser im zwingenden öffentlichen Interesse liegt. Auch die Ableitung des natürlich entstehenden Überschusswassers und seine Weiterleitung in die Vorflut im Rahmen der Wiedernutzbarmachung liegen im öffentlichen Interesse.“
Dazu hätte man einen einfachen Überleiter gebraucht, keinen 80 Millionen Euro teuren schiffbaren Kanal mit großem Schleusenbauwerk. Aber was tut man nicht alles, damit Motorbootkapitäne freie Fahrt haben?
Landesdirektion Sachsen gestattet vorzeitigen Baubeginn am Harthkanal, obwohl naturschutzrechtlich nichts geklärt ist
Es gibt 3 Kommentare
Also ich denke ja, die Zauneidechsen sind nicht ausgewichen, sondern wurden schlicht platt gefahren. Januar/Februar 2012 wurden wahrscheinlich bei den Rodungsmaßnahmen die ersten Individuen zermatscht (so Bagger und Harvester sind ja keine Leichtgewichte und Zauneidechsen krabbeln nicht bis zum Erdkern zum überwintern). Und die Tiere, die eventuell überlebt haben, werden November 2014 bei den bauvorbereitenden Maßnahmen erwischt worden sein.
Zumindest liest es sich so. Müsste man noch überprüfen, aber klingt stark danach.
Clever auch, nach Arten, die ab Oktober bis März in Winterstarre irgendwo versteckt überdauern, Ausschau zu halten im November und im Januar, um dann festzustellen, dass man sie nicht sieht.
Wie wär’s mit einem Schwalbenmonitoring im Dezember? Muss man auch nicht so viele Vögel zählen…
Es gibt ein Einlaß- und ein Auslaßbauwerk. Beide für jeweils über 20 Mio. €. Für die Ableitung des Überschußwassers gibt es einen planfestgestellten Neuen Floßgraben östlich des Cospudener Sees.
Dafür ist der Harthkanal jedenfalls nicht erforderlich. Die Fachbauwerke gibt es.
Diese Staatsregierung kann tun und lassen, was sie will. Und sie macht es auch. Schlimm genug, daß, um solcherart Willkür zu verhindern, die Zauneidechse herhalten muß.
Aber es ist nicht nur der Freistaat und sein langer Arm Landesdirektion. Zu den Beteiligten gehören neben dem Regionalen Planungsverband Westsachsen, auch der sogenannte Grüne Ring Leipzig, der Zweckverband Kommunales Forum Südraum, Leipzig und der Landkreis. Und alle zusammen sitzen in der sogenannten Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland. China light….
Wäre die zu prüfende Frage bezogen auf die (Umwelt-) Verträglichkeit nicht vor allem die gewesen: hat die Einleitung des belasteten Wassers aus dem Zwenkauer See via Cospudener See Auswirkungen auf den geschützten Floßgraben? Und, Herr Minister, welche “öffentliche Interesse” liegt hier genau für diese große, schiffbare Schleuse vor? Ersehnter Tourismus ist jedenfalls kein “öffentliches Interesse”!