Am Freitag, 28. September, traf sich die Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland zu ihrer jüngsten Sitzung im Rathaus in Pegau. Zwei wichtige Entscheidungen standen an. Das eine war die Frage: Wie nun weiter mit einer möglichen Gewässerverbindung zum Markkleeberger See? Und die andere Frage drehte sich um die Pegauer Wehrschwelle. Die will man eigentlich entfernen. Aber so einfach ist auch das nicht.

Im ersten Schritt akzeptierte die Steuerungsgruppe erst einmal per Beschluss die Entscheidung des Kommunalen Forums Südraum Leipzig zur Rücknahme der Genehmigungsplanung für die Markkleeberger Wasserschlange. Im März hatte die Landesdirektion mitgeteilt, dass die Pläne zum Bau einer Wasserverbindung von der Pleiße zum Markkleeberger See in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig sind. Wichtige Fragen – etwa zum Hochwasserschutz – waren nicht geklärt.

Und das nach Jahren wirklich intensiver Planung. Die Beteiligten hatten wirklich alles Mögliche untersucht, um ein Wasserbauprojekt zu konzipieren, das künftig eine durchgängige Bootsverbindung von der Pleiße zum Markkleeberger See schaffen soll. Aber es gibt in diesem Gebiet zu viele Probleme, die sich trotzdem nicht beheben lassen.

Die Frage war also: Begräbt die Steuerungsgruppe die Pläne für diese Bootsverbindung?

Die Frage wäre vielleicht anders beantwortet worden, wenn das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK) jetzt wirklich einmal – nach zwölf Jahren Gebrauch – auf seine Zukunftsfähigkeit hin untersucht worden wäre. Doch das ist augenscheinlich nicht beabsichtigt.

Die beteiligten Verwaltungen, die auch in der Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland zusammensitzen, sträuben sich, das Gewässerkonzept auf den Prüfstand zu stellen. Auch die in die Werkstätten einbezogenen Bürger und Vereine merken inzwischen, dass man das Konzept nur fortschreiben, nicht aber infrage stellen möchte.

Und so betonte auch die Steuerungsgruppe am Freitag mit Nachdruck ihre Position, dass die Gewässerverbindung zwischen Markkleeberger See und dem Leipziger Fließgewässernetz ein unverzichtbarer Bestandteil für die Herstellung des Gewässerverbundes Leipziger Neuseenland ist.

Beginn der „Wasserschlange“an der Mönchereischleuse. Karte: Kommunales Forum Südraum Leipzig
Beginn der „Wasserschlange“an der Mönchereischleuse. Karte: Kommunales Forum Südraum Leipzig

Wie gesagt: Planungsgrundlage für diesen Gewässerverbund ist das WTNK, das eigentlich gerade mit Bürgerbeteiligung fortgeschrieben werden soll. Wenn aber die federführenden Verwaltungen schon die Unverzichtbarkeit einzelner Teile betonen, bleibt von der Mitsprache der Bürger nicht viel übrig.

Die Steuerungsgruppe forderte gleich am Freitag weitere Untersuchungen zur Umsetzung dieser wassertouristischen Anbindung.

Als Markkleeberger Wasserschlange wird die touristische Gewässerverbindung zwischen dem Markkleeberger See und dem Leipziger Fließgewässernetz bezeichnet. Mehr als zehn Jahre hat die Erarbeitung der Planungsunterlagen für die Gewässerverbindung in Anspruch genommen, bevor sie im Mai 2017 bei der Landesdirektion Sachsen mit dem Antrag auf deren Genehmigung eingereicht wurde.

Die hohe Komplexität dieses Bauvorhabens hat diese Planungen so aufwendig gemacht. Für das Vorhaben musste beispielsweise ein Schleusenbauwerk in unmittelbarer Nachbarschaft zur beabsichtigten Tieferlegung der B 2, ein Gewässerkreuz zwischen Mühlpleiße, Kleiner Pleiße und der Kanalverbindung selbst und dessen Steuerung sowie Straßen- und Leitungsquerungen geplant und die Auswirkungen auf bestehende zu schützende Güter berücksichtigt werden.

Doch wesentliche Probleme konnten trotz langwieriger Planungen nicht gelöst werden.

Nun hat das Kommunale Forum Südraum Leipzig als Vorhabenträger und Antragsteller für die Wasserschlange in seiner Sitzung am 24. September schon beschlossen, die Genehmigungsplanung zurückzuziehen. Hintergrund dafür ist die Tatsache, dass die Landesdirektion Sachsen als verfahrensführende Behörde in einigen Punkten noch einen entscheidenden Nachbesserungsbedarf sieht, ohne den die vorgelegte Planung nicht genehmigungsreif ist.

Ganz so sanft hatte sich die Landesdirektion freilich nicht ausgedrückt. Sie sprach von: Verstößen gegen die Raumordnung, fehlendem Einvernehmen zur Nutzung der Hochwasserschutzdeiche oder nicht ausreichender Untersuchung von Naturschutzbelangen. Eine ziemlich lange Liste für ein Projekt, an dem zehn Jahre lang gearbeitet wurde. Zu heilen ist da nicht wirklich viel.

In den vergangenen Wochen hat es deshalb Beratungen und Abstimmungen gegeben, in denen sich die Beteiligten über das weitere Vorgehen verständigt haben, teilt die Steuerungsgruppe mit.

Dort sieht man durchaus noch Chancen, die Problemstellen zu beseitigen: In den nächsten Wochen und Monaten sollen nun Planungsoptimierungen für den Schleusenstandort und das Gewässerkreuz von Mühlpleiße, Kleiner Pleiße und Gewässerkanal geprüft werden. Aber zumindest zieht man die Möglichkeit in Betracht, dass das nicht helfen wird, dass es keine Lösung für die Wasserschlange geben wird.

Und so stellt man erneut Überlegungen für einen alternativen Verlauf der touristischen Gewässerverbindung an. Und auch eine Prüfung für die touristische Nutzung der Überschusswasserableitung aus dem Markkleeberger See über die Kleine Pleiße werde vorgenommen, teilt die Steuerungsgruppe mit.

Aber der bisher geplante Verlauf der Wasserschlange war ja schon ein Kompromiss. Je weiter südlich man ansetzt, umso komplizierter wird das Ganze, ohne dass zum Beispiel die straßenrechtlichen Probleme aufhören.

Und das alles nicht unbedingt, weil man die Paddler zum Markkleeberger See bekommen möchte. Auch wenn das so klingt: „Die Untersuchungen für eine optimale und für gewässerangepasste Mehrpersonenboote nutzbare Verbindung zwischen dem Markkleeberger See und der Pleiße werden also fortgesetzt. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe sehen die Anbindung der Pleiße an den Markkleeberger See für gewässerangepasste und muskelbetriebene Boote als zwingend notwendig an.“

Es geht also immer um eine motorisierte Personenschifffahrt.

Und auch die Pegauer Schwelle wird eine wassertechnische Herausforderung.

Die Info dazu:

Planungen zum Rückbau der Sohlschwelle in Pegau

In der Sitzung der Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland hat die Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTV) die ersten Ergebnisse der Planung zum Rückbau der historischen Sohlschwelle an der Weißen Elster in Pegau vorgestellt. Die Abstimmung der Vorzugslösung mit den zuständigen Fachbehörden sowie der Stadt Pegau ist im Oktober 2018 vorgesehen. Die Realisierung der Maßnahmen ist unter Berücksichtigung der fischerei- und naturschutzrechtlichen Randbedingungen voraussichtlich ab Juli 2019 möglich.

Die Stadt Pegau hat in den vergangenen Jahren den Rückbau der historischen Sohlschwelle unterhalb der Brücke an der Leipziger Straße geplant, um den Abschnitt der Weißen Elster zukünftig für Boote befahrbar zu machen. Das Landratsamt genehmigte das Vorhaben. In der Vorbereitung der Maßnahme wurde jedoch festgestellt, dass die Nebenbestimmungen der Genehmigung bei einem Rückbau der Sohlschwelle nicht erfüllt werden können, da mit der Umsetzung der Nebenbestimmungen wichtige Funktionen für die Gesamtstabilität des Gewässerabschnittes zu garantieren sind.

Nach dem Hochwasser im Juni 2013 wurden vermessungstechnisch erhebliche Schäden durch Erosion an der Sohle und den Böschungen festgestellt, welche sich bei einem Rückbau der Sohlschwelle zukünftig noch verstärkt ausbilden würden.

Gemäß einer Abstimmung mit dem Landkreis Leipzig und der Stadt Pegau plant die LTV derzeit zur Sicherung des Gewässerbettes der Weißen Elster in Pegau als Schadensbeseitigungsmaßnahme nach dem Hochwasser vom Juni 2013 eine ökologische sowie wassertouristische Durchgängigkeit in diesem Bereich.

Für diese Planungen sind zur Grundlagenermittlung generelle Festlegungen der hydrologischen Bemessungswerte sowie der zum Einsatz kommenden Bootsarten erforderlich, welche durch das Landratsamt im Juni 2018 an die LTV übermittelt wurden.

Des Weiteren erfolgte bis Mai 2018 eine Abstimmung mit der zuständigen Fischereibehörde im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu den gewässerökologischen Durchgängigkeitsanforderungen. Umfangreiche Vorarbeiten, wie Vermessungen des Gewässerbettes und der Wasserspiegellagen, Durchflussmessungen, Anfragen bei Medienträgern und betroffenen Dritten und die Erarbeitung eines Baustraßenkonzeptes hatte die LTV bereits seit Januar 2018 durchführen lassen.

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 59 ist da: Zwischen Überalterung und verschärftem Polizeigesetz: Der Ostdeutsche, das völlig unbegreifliche Wesen

Zwischen Überalterung und verschärftem Polizeigesetz: Der Ostdeutsche, das völlig unbegreifliche Wesen

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