Über die Reaktion des Landtagsabgeordneten der Grünen, Wolfram Günther, auf die ziemlich erklärungsbedürftigen Antworten von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf seine Anfrage zur „Störstellenbeseitigung“ in der Pleiße haben wir am 22. Dezember schon berichtet. Die LVZ ließ sich bis zum 28. Dezember etwas mehr Zeit – und machte etwas ganz Seltsames draus: „Grüne bestreiten Sinn von Pleißeausbau. Partei negiert langjährige Planungen zu Gewässerverbund“, betitelte das Volksblatt seine Meldung dazu und stellt Günther damit irgendwie für blöd hin.
Hat der umweltpolitische Sprecher der Grünen keine Ahnung von Naturschutz? Das klang so, auch wenn die LVZ die Stellungnahme des Landtagsabgeordneten mit dem Verweis auf ein Rahmenprogramm begründet, das gar nicht Thema der Anfrage war.
„Die Millionen für den massiven Pleißeausbau hätte man sich sparen können – für die wenigen genehmigungsfähigen Paddelboote hätten deutlich geringere Summen ausgereicht“, zitiert man Günther. Und haut dann so einen Satz hinterher: „Das meint der bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Wolfram Günther – und übersieht dabei langjährige Planungen in der Region zur Schiffbarmachung der Leipziger Gewässerlandschaft.“
Was aber just der Kern der Kritik Günthers ist – man wischt es einfach vom Tisch. Dass es diese „langjährigen Planungen“ gibt – keine Frage. Aber es war nicht die erste Anfrage Günthers zur naturschutzrechtlichen Untersetzung dieser „langjährigen Pläne“, die die Verantwortlichen aus den Ämtern der Region sich 2006 im Wassertouristischen Nutzungskonzept (WTNK) niederschreiben ließen –– mit sechs großen Gewässerkursen, auf denen gepaddelt werden darf, damals auch noch großräumig mit Motorbooten gefahren werden sollte.
Was dann beim Floßgraben und bei der Pleiße im südlichen Auenwald in eine Sackgasse führte, denn beide Gewässer verlaufen durch das Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auenwald. Und in Landschaftsschutzgebieten darf es wirtschaftliche Nutzungen eigentlich nicht geben. Denn sie widersprechen dem Schutzstatus des Gebietes. Nutzungen sind nur gestattet, wenn sie den Erhaltungszustand des Schutzgebietes nicht beinträchtigen.
Das schließt sie nicht völlig aus. Aber das setzt zwei Abwägungsprozesse voraus, die im Fall des WTNK nie stattgefunden haben.
1.) Eine Abwägung, ob die Eingriffe vermeidbar wären. Denn im Bundesnaturschutzgesetz heißt es eindeutig: „Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.“
Sind Motorbootsverkehr und „Störstellenbeseitigung“ vermeidbar? Ganz eindeutig: Ja. Es gibt keinen zwingenden Grund, dass man mit dem Motorboot von Leipzigs Stadthafen zum Cospudener oder zum Markkleeberger See fahren können muss. Das ist eine wirtschaftliche Nutzung. Und zwar keine zwingende. Niemand verliert etwas, wenn man nicht mit dem Motorboot über die Pleiße fahren kann. Außer ein paar Planer ihren Lorbeerkranz.
Und die 2. Abwägung: Solche Eingriffe sind, wenn sie denn unvermeidbar sein sollten, nur mit fachlicher Genehmigung möglich. Und die kann es nur geben, wenn zuvor eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hat. Die aber hat bis heute für keinen einzigen Teil des WTNK stattgefunden.
Und die „Störstellenbeseitigung“ musste 2016 gestoppt werden, weil es genau diese Umweltverträglichkeitsprüfung für den Pleißeabschnitt nicht gab. Die Landesdirektion musste die ersten Arbeiten stoppen, weil der Ökolöwe zu Recht darauf hinwies, dass die Arbeiten direkt den Lebensraum der Grünen Keiljungfer beschädigten – sogar regelrecht beseitigten.
Und das Peinliche an der Antwort des Ministers ist, dass er diese deutliche Beeinträchtigung eines Lebensraums im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auenwald sogar feststellt – aber nicht mal reagiert, sondern den Rösselsprung sogar akzeptiert, mit dem der Landkreis Leipzig dann beim zweiten Anlauf die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung wieder aussetzte und dafür das Versprechen in den Wind hängte, die Grüne Keiljungfer würde sich ja hinterher vielleicht auf den neu geschaffenen Flachufern wieder ansiedeln.
Das ist die fehlende Rechtsgrundlage, die Günther bemängelt.
Der komplette betroffene Pleißeabschnitt bis hinunter zur Möncherei gehört zum Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auenwald. Die „Störstellenbeseitigung“, mit der das Flüsschen sogar noch vertieft und damit motorbootsgängig gemacht werden soll, findet ohne naturschutzrechtliche Grundlage statt.
Da hilft kein flotter Verweis auf das WTNK und dass das in und um Leipzig nun seit Jahren so gemacht wird.
Denn Günther spricht auch die Genehmigungen für Mietpaddelboote und Motorboote an: Die fahren bis heute ebenfalls ohne rechtliche Grundlage im Leipziger Auenwald. Denn auch deren Betrieb ist ein erheblicher Eingriff ins Landschaftsschutzgebiet. Bevor die Stadt Leipzig dafür Sondernutzungsgenehmigungen ausstellen darf, muss auch hierfür zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden. Sie soll gerade stattfinden, liest man aus Schmidts Antwort.
Ergebnis: offen. Vielleicht erfahren wir im Frühjahr, welche Ergebnisse sie gebracht hat.
Wolfram Günther vermutet, dass deutlich weniger Bootsverleihe und Motorbootbetreiber eine Nutzungsgenehmigung bekommen werden, als von den WTNK-Architekten gewollt. Das heißt, es werden auch deutlich weniger gewerbsmäßige Boote unterwegs sein auf der für 4 Millionen Euro „entstörten“ Pleiße und der für 15 Millionen Euro geplanten „Wasserschlange“ zum Markkleeberger See. Es sei denn, man hebelt die gültigen Naturschutzregelungen weiter aus.
Und für die Pleiße gilt in diesem Fall eindeutig: „Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen.“
Für Paddelboote hätte es die „Störstellenbeseitigung“ und die Pleißevertiefung nicht gebraucht. Aber für Motorboote braucht man sie – ohne zu wissen, ob die im Landschaftsschutzgebiet künftig überhaupt fahren dürfen.
Die Antwort auf Wolfram Günthers Anfrage. Drs. 11261
Keine Kommentare bisher