Wenn man die Antworten von (Noch-)Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf die Kleinen Anfragen des grünen Landtagsabgeordneten Wolfram Günther so liest, könnte man den Eindruck gewinnen, beim Ausbau der Pleiße in Markkleeberg sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Es ist schon erstaunlich, dass Michael Kretschmer ausgerechnet Thomas Schmidt noch im Amt belassen hat. Mit Umweltschutz hat der Mann nichts am Hut.

Er ist ein reiner Agrar-Lobbyist, der auch in Naturschutzfragen Wirtschaft über alles stellt. Dass die Eingriffe in ein streng geschütztes Natura-2000-Gebiet in Markkleeberg dadurch legitimiert werden, dass man hier wirtschaftliche Nutzungen für wichtiger hält, fällt ihm nicht mal auf. Dabei verbietet das Naturschutzgesetz genau solche Eingriffe aus wirtschaftlichen Erwägungen.

Aber genau so wird ja den Leipzigern die wirtschaftliche Nutung des geschützten Naturraumes die ganze Zeit verkauft.

Logisch, das Wolfram Günther über solche Passagen aus Schmidts Antwort entsetzt sein dürfte: „Der zu erwartenden Beeinträchtigung werden als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen lnteresses die Ziele des Regionalplans Westsachsen zum Gewässerverbund sowie mit der Störstellenbeseitigung erzielbare, gewässertouristisch nutzbare Wegebeziehungen und damit erreichbare, kommunal- und regionalpolitisch gewünschte wirtschaftliche Effekte gegenübergestellt.“

Wirtschaftliche Effekte, mit denen Eingriffe ins Naturschutzgebiet begründet werden? Genau das ist eigentlich untersagt.

Und was dann der zu erwartende Bootsverkehr anrichtet, hat man noch nicht einmal geprüft. Obwohl man weiß, dass man weit über den erlaubten Gemeingebrauch der Gewässer hinausgeht.

„Für die Ausbaumaßnahmen zur Herstellung der Schiffbarkeit der Pleiße existiert keine sinnvolle Grundlage. Motorboote sollen dort zu Recht aus Naturschutzgründen nicht fahren und die Verleihboote aus Leipzig müssen deutlich begrenzt werden. Die Landesbehörden, die den Pleißeausbau 2009 genehmigten, haben bisher jede Aussage darüber vermieden, wie viele Verleihboote maximal überhaupt zugelassen werden können“, stellt denn auch Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, fest. „Die Millionen für den massiven Ausbau der Pleiße hätte man sich sparen können. Mit ein paar Rinnen im Sediment wäre für die wenigen genehmigungsfähigen Paddelboote die entspannte Reise in den AGRA-Park auch möglich geworden.“

Aber stur halten die Planer der Kurse im Neuseenland daran fest, die Gewässerverbindungen so auszubauen, dass auch motorisierte Passagierboote hier verkehren können. Obwohl genau das auf der Passage durch den Leipziger Auenwald nicht zulässig ist. Gewerbliche Nutzungen in Naturschutzgebieten dürfen nur mit Sondergenehmigung erlassen werden – und zwar nur, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Beeinträchtigung des Schutzstatus aufzeigt.

„Diese Praxis ist ein Trauerspiel und erinnert fatal an die schweren Planungsfehler am Floßgraben. Erst gibt sich der Planungsträger einfältig, investiert Millionen und stellt anschließend überrascht fest, dass die Benutzung den Zustand des Leipziger Auwaldes beeinträchtigt“, stöhnt Wolfram Günther über diese ganz und gar nicht naive Naivität. „Dass im Auwald nur sehr eingeschränkte Schiffbarkeit möglich ist, predigen die Umweltverbände seit Jahren. Wenn aus Naturschutzgründen die Fehlinvestitionen nur eingeschränkt nutzbar sind, wird den Umweltverbänden dann wieder der schwarze Peter zugeschoben.“

Auf Betreiben des Kommunalen Forums Südraum Leipzig wird aktuell für 4,25 Millionen Euro die Schiffbarkeit der Pleiße zwischen Kilometer 3+450 bis 5+123 hergestellt. Mit Investitionen in den Ausbauzustand und der Schaffung von neuen Gewässertiefen wird die Schiffbarkeit mit Motorbooten vorbereitet. Allerdings gibt der Freistaat an, dass die Befahrung mit Paddel- und Motorbooten nicht Bestandteil der Umweltuntersuchungen zur Plangenehmigung von 2009 und der artenschutzrechtlichen Ausnahme des Landratsamtes Landkreis Leipzig waren.

Der im Ausbau befindliche Pleißeabschnitt grenzt im Norden an das AGRA-Wehr. Im Süden liegt das Europäische Naturschutzgebiet „Leipziger Auensystem“. In diesem Schutzgebiet legte die Landesdirektion Sachsen fest, dass aus Naturschutzgründen die allgemeine Schiffbarkeit nicht genehmigungsfähig ist. Das heißt: Hier gilt ausschließlich der Gemeingebrauch: Man darf mit Paddel- und Ruderbooten losschippern. Aber die wichtige Ausnahme: Wenn jemand einen Bootsverleih betreibt, ist das eine gewerbliche Nutzung. Es braucht zwingend eine Sondergenehmigung dafür. Und die darf es eigentlich nur geben, wenn es vorher eine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben hat. Die habe es – so Thomas Schmidt – in Leipzig nun endlich für 452 Verleihboote gegeben. Ergebnis der Prüfung noch offen.

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Es gibt 3 Kommentare

Und was macht Wolfram Günther nun mit all den wichtigen Erkenntnissen zu dieser systematischen Bürgerverarschung und Rechtswidrigkeit? Was machen die Grünen in Leipzig und in Sachsen? Was machen die Leipziger Umweltverbände, die an allem beteiligt waren? Warum ist es da so still? Andererseits: Die Wasserrahmenrichtlinie steht. Der Ausbau der Pleiße verstößt sowas von krass dagegen. Dann wird eben wieder zurückgebaut in ein paar Jahren. Alles von Steuergeld. Ist doch genug da. Nur noch mal für alle zu Mitmeißeln: für private und ein paar auszuleihende Paddelboote ist das ALLES weder nötig noch gedacht! DAFÜR werden nicht Millionen freigegeben! Egal, was die Akteure beteuern.

Eine Welt voller „Ahnungsloser“. Sorry…;-)

Der sogenannte Grüne Ring Leipzig ist selbst verantwortlich für das sogenannte Wassertouristische Nutzungskonzept. Das nichts anderes ist, als der geplante Gewässerausbau, um mit Motorbooten von Hamburg, dem Berliner Raum, dem Rhein-Main-Gebiet an den Zwenkauer, den Störmthaler und Hainer See fahren zu können – was nur durch den Auwald möglich ist.
Das geht zwar wassertechnisch nicht, interessiert aber „große Geister“ nicht die Bohne. “Von der Elster an die Alster” ist die Devise und alle Ahnungslosen freuen sich.
Dieses Wasserausbaukonzept wird seit Mitte der 90iger Jahre bearbeitet. 2005 das erste Mal veröffentlicht. Chef des sogenannten Grünen Rings ist der „linke“ Bürgermeister Rosenthal. Der „eigene“ Vorstellungen über Umwelt- und Naturschutz und die geltende Rechtslage hat. Den auch eine Maßregelung der Rechtsaufsichtsbehörde einen Dreck interessiert.
Deshalb läßt er die gewerblichen Boote ohne Genehmigung fahren, läßt den Floßgraben entkrauten, damit Motorboote durchfahren können, läßt den Auwald durchforsten, was das Zeug hält.
Der sogenannte Grüne Ring ist ein Wirtschaftsförderprojekt.
Der Vorgänger von Rosenthal heißt übrigens Tschense. An den wird sich kaum noch jemand erinnern. Tschense hat seinen Job verloren, weil er meinte, sich nicht an die Verkehrsregeln halten zu müssen. In seiner damaligen Funktion hat er die sogenannte „Baja 2000“ gefördert. Eine kleine „Paris-Dakar“ vor den Toren Leipzigs – im damaligen Tagebau Espenhain, dem heutigen Störmthaler See. Dort fand dann auch die „Weltpremiere“ des ersten SUV, der M-Klasse von Mercedes statt.
„Die Region“ (wer ist das?!) war begeistert. Die LVZ titelte, daß man den Lärm und Dreck hautnah erleben müsse – toll! 4 Wochen lang wurde durch den Tagebau getobt.
Das war die Initialzündung. So verstehen die „Akteure“ die Nutzung von Natur! Deshalb fahren bis heute Quads durch den Wald, die Dreckschleuder von Amphibienfahrzeug des Krystallpalastvarités durch den Störmthaler See oder per Jet-Antrieb übers Wasser, wurden massenhaft Motorboote zugelassen. 1.500 Zulassungen wurden im Südraum erteilt (es fahren aber nur ein Bruchteil).
Diese Entwicklung, vom sogenannten Grünen Ring Leipzig auch gerne als „Inwertsetzung“ betitelt wird ausgehend von der Präsentation der „M-Klasse“ seit Jahren forciert. Deshalb werden die Gewässer ausgebaut, wird der Auwald „Inwert“ gesetzt.

Der Ausbau der Pleiße für eine angebliche Schiffbarmachung ist natürlich rechtswidrig. Genauso rechtswidrig, wie der Bau der sogenannten „Wasserschlange“. Ebenso die erklärte Schiffbarkeit für die Tagebaurestlöcher. Die der Gesetzgeber, eben weil es keinen Rechtsgrund gibt, einfach in´s Gesetz geschrieben hat. Um einer späteren Diskussion den Boden zu entziehen. An der Stelle (Schiffbarkeit der Tagebaurestlöcher) hätte sich ein Normenkontrollverfahren durch die Oppositionsfraktionen nach der Novellierung des SächsWG gelohnt – Fehlanzeige.
Der angebliche Rechtsgrund, “erzielbare, gewässertouristisch nutzbare Wegebeziehungen und damit erreichbare, kommunal- und regionalpolitisch gewünschte wirtschaftliche Effekte” sind erstens kein rechtlich anerkannter Grund und zweitens gaga.
Nicht einmal das Totschlagargument „Arbeitsplätze“ (im Tourismus überdies niedrigqualifiziert, prekär und minderentlohnt) sind ein rechtlich anerkannter Grund zum Bau von (Wasser-)Straßen. Das wissen sowohl der Gesetzgeber (CDU und SPD mit Wirtschaftsminister Dulig und damit federführend beim Vorantreiben des Gewässerausbaus, um genau zu sein) als auch die Landesdirektion als Erfüllungsgehilfe des Freistaates. (Wobei die LDS keine Kontrollinstanz des sächsischen Gesetzgebers ist. Allerdings tut sich die LDS auch nicht als Kontrollinstanz der Kommunen hervor. Das ist allerdings die LDS. Was wiederum mit dem Auftrag der sächsischen CDU/SPD-Regierung zu tun hat, Wassertourismus auf Biegen und Brechen (der Gesetze) zu fördern. Obwohl es den gerade in dieser Region nicht gibt oder je geben wird.)
Kommunen als eigene Rechtssubjekte (hier gegen die Bürger und gegen das Gesetz) und „die Region“ (wer immer das ist; es gibt vielmehr verschiedene Interessenvertreter) dienen im Sinne eines logischen Zirkelschlusses sich selbst als Argument. Wir wollen Schiffbarkeit, deshalb gibt es Schiffbarkeit, weil die Kommunen und „die Region“ das wollen. Am Arsch!
Der einzige Grund für die Erklärung der Schiffbarkeit sind volkswirtschaftlich erforderlicher Personen- und Gütertransport (touristische Personenschifffahrt sowie Fischerei gehören ausdrücklich nicht dazu). Diesen Grund gibt es gerade nicht. Das wissen auch alle.

Ärgerlich ist, daß selbst 2017 nicht einmal die Fragen nach den Grundlagen der sogenannten Schiffbarkeit gestellt werden. Überdies unzureichend und die in erster Linie Verantwortlichen, die kommunalen Verantwortlichen (Tiefensee, Jung, Rosenthal, Köpping, Lantzsch, Berkner, Gey, Graichen, Lüdtke), die durch die LDS unterstützt werden, nicht benannt werden.
Schon 2008 hätten diese Fragen gestellt werden müssen. Doch nicht mal Grüne hatten die Verve, diese grundlegenden Fragen zu stellen. Die auch, m.E. sogar in erster Linie, solche nach Rechtsstaatlichkeit und Demokratie gewesen wären. Wogegen die Kommunen und der Freistaat verstoßen.

Auch an dieser Stelle passt dieser Kommentar, bzw. diese Frage:
Komisch liebe LIZ, das verstehe ich nicht. Haben wir doch den GRÜNEN RING Leipzig, welcher sich um alle Naturschutzbelange , wie Auwald, Auen, Wasserrahmenrichtlinien usw kümmert. Was sagt denn der dortige Sprecher und die Naturschutzbeauftragte dazu. Es heißt immer, der GRL macht das alles! da ist doch dann alles in besten Händen, habt ihr schon mit denen gesprochen?

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