Die Bürgerinitiative „Gegen die neue Flugroute“ gibt nicht auf. Sie startet einen erneuten Anlauf, um mittels einer Petition die in jetziger Form und Umfang widerrechtlich beflogene kurze Südabkurvung doch noch zu kippen. Denn wo den Bürgern das Geld fehlt, um gegen steuergeldfinanzierte Rechtsanwaltskomitees anzukommen, da hilft – vielleicht – noch eine Petition. Auch wenn die erste abgeschmettert wurde.

Schon 2007 – mit Eröffnung der neuen Startbahn Süd am Flughafen Leipzig/Halle – hatte die Bürgerinitiative eine Petition zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung an den Bundestag eingereicht. Da war die Überraschung noch frisch, dass die Flieger der neu gebauten Startbahn einfach nach Süden abdrehten und über den Auenwald und dicht bewohnte Gebiete im Westen der Stadt Leipzig dröhnten. Das war so im Planfeststellungsbeschluss nirgendwo verankert. Irgendjemand machte da einfach sein Ding ohne Rücksicht auf die Wohnbevölkerung.

„Die neue Petition ist aus jener Petition aus dem Jahr 2007 hervorgegangen, welche seinerzeit wegen tatsächlich falscher Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und des Luftfahrtbundesamtes gegenüber dem Petitionsausschuss in 2013 abgelehnt wurde“, betont Matthias Zimmermann, Pressesprecher der Bürgerinitiative „Gegen die neue Flugroute“.

Das Luftfahrtbundesamt spielt seitdem eine recht undurchsichtige Rolle, denn ohne seine Zustimmung hätte die Deutsche Flugsicherung keine abweichenden Flugrouten genehmigen dürfen. Weder die kurzen Abkurvungen nach Süden noch die nach Norden sind durch den Planfeststellungsbeschluss gedeckt. Beide verursachen zusätzlichen (nächtlichen) Fluglärm, der weite Teile des Leipziger Stadtgebietes betrifft, die vom Lärmschutzgebiet überhaupt nicht umfasst sind. Die Landesdirektion Sachsen rühmt zwar regelmäßig die Größe des zugelassenen Lärmschutzgebietes. Aber die Betroffenen, die von den kurzen Abkurvungen betroffen sind, haben nicht einmal Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Mittlerweile reden sich ja selbst staatliche Stellen darauf heraus, dass die Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses für sie nicht bindend seien.

Damit wird der komplette Beteiligungsprozess vor dem Bau der Startbahn Süd regelrecht ad absurdum geführt.

„Im Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Start- und Landebahn Süd wurde die kurze Südabkurvung für den Überflug von Fluggeräten mit einer Tonnage von max. 30 t und bis zu 44 Überflügen in 6 Monaten prognostiziert. Dieser Sachverhalt wird mittlerweile vom SMWA, der Planfeststellungsbehörde, dem BverwG und dem OVG Sachsen bestätigt“, heißt es in der Begründung der Petition. „Unsere Begründung für die Wiederaufnahme basiert auf dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur kurzen Südabkurvung vom 19. Dezember 2013 (BVerwG 4 C 14.12 / OVG 1 C 20/08), das entschieden hatte, dass

– der Planfeststellungsbeschluss (PFB) fehlerhaft ist, da nicht alle für eine spätere Festlegung in Betracht kommenden Flugrouten, darunter die Kurze Südabkurvung, auf geltendes Recht geprüft wurden,

– eine Mitschuld das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) trägt, da es am Planfeststellungsverfahren beteiligt ist,

– diese Fehler im PFB nicht zulasten der Betroffenen gehen können.

Hätte der Petitionsausschuss die von uns übergeben Beweisdokumente vollumfänglich zur Kenntnis genommen und sich bei seiner Entscheidung nicht nur auf die Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und des Luftfahrtbundesamtes gestützt, er wäre zwangsläufig zu dem gleichen Urteil wie das BVerwG gekommen.“

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte die Klage zurücküberwiesen zur Neuverhandlung am Oberverwaltungsgericht in Sachsen. Das hatte die Klage der Grünen Liga (an der sich auch die Bürgerinitiative beteiligt hatte) mit der Begründung abgewiesen, die heutige Nutzung der Südabkurvung entspreche den Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss. Damit übernahm das Gericht die Interpretation des Luftfahrtbundesamtes, das gleich mit einer ganzen Phalanx hochbezahlter Anwälte angerückt war.

Doch eindeutig wird die Südabkurvung von schweren Frachtflugzeugen beflogen, die im Planfeststellungsbeschluss hier eindeutig ausgeschlossen waren.

Deswegen fordert die Petition jetzt im Grunde nichts anderes, als die Umsetzung dessen, was im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben ist und was den Bürgern seinerzeit als Zumutung zumindest preisgegeben worden war.

Anliegen der Petition:

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Flugroute MAGDA 1 und GOLAT1 (Kurze Südabkurvung, früher NAMUB) nur mit Fluggeräten bis zu 30 Tonnen Abfluggewicht beflogen wird. So, wie im Planfeststellungsverfahren festgelegt, den Betroffenen zugesagt und durch Urteile des BVerwG 4 C 14.12 vom 19.12.2013 und des OVG Sachsen 1 C 6/14 vom 16.09.2016 bestätigt.“

„Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, was Politik und Verwaltung Ihnen im Planfeststellungsverfahren und -beschluss versprochen haben“, stellt Matthias Zimmermann klar.

Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.

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