Ziemlich sauer reagierte Matthias Zimmermann, Pressesprecher der Bürgerinitiative „Gegen die neue Flugroute“, am Freitag, 4. November, auf die jüngsten Ergebnisse der Fluglärmkommission des Flughafens Leipzig/Halle. Die hat am 2. November wieder getagt und im Grunde wieder alles vertagt, was nun seit Jahren nach einer Lösung verlangt. Dass der Antrag zur Südabkurvung wieder abgelehnt wurde, bringt Zimmermann richtig auf die Palme.

Im Protokoll der Sitzung heißt es dazu lakonisch: „Den Antrag der Bundesvereinigung gegen Fluglärm zur Änderung und Festlegung von Restriktionen für die sogenannte ‚kurze östliche Südabkurvung‘ lehnte die Fluglärmkommission mehrheitlich ab. Auf Nachfragen aus der Fluglärmkommission zu festgestellten Nutzungen der ‚kurzen östlichen Südabkurvung‘ im Nachtzeitraum berichtete die DFS, dass es sich um einzelne Verstöße handelte, welche dem zuständigen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zugeleitet wurden. Das BAF führt entsprechende Sachverhaltsermittlungen durch und leitet ggf. Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.“

Die Begründung sei falsch, kritisiert Zimmermann.

„Es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Unverfrorenheit (nach Jahrzehnten FLK-Tätigkeit kann es wohl keine Unwissenheit mehr sein – oder doch?) in der Fluglärmkommission Leipzig-Halle falsche Behauptungen zur Begründung von Entscheidungen herhalten müssen – immer zum Nachteil der Anwohner und offensichtlich freundlicher Unterstützung des Flughafens, versteht sich. So auch wieder aus dem Statement zur 51. Sitzung der FLK zu entnehmen“, kommentiert Zimmermann diese x-te Ablehnung. „Es ist schlicht und ergreifend falsch, den von der Bürgerinitiative Gegen die neue Flugroute über die Bundesvereinigung gegen Fluglärm eingebrachten Antrag, die derzeitige kurze Südabkurvung so zu ändern, dass das NATURA 2000-Gebiet ‚Leipziger Auensystem‘ umflogen bzw. nur mit Fluggeräten bis max. 30 MTOW (Höchstabflugmasse) überflogen wird, mit der Begründung abzulehnen, er sei bei der FLK nicht zulässig. Ein Blick in die Aufgabenstellung einer FLK belehrt den Leser eines Besseren.“

Immerhin darf auch das Wort „mehrheitlich“ in der Entscheidung nicht überlesen werden. Gerade die betroffenen Kommunen finden sich mit ihren Anträgen immer wieder in der Minderheit, während die Flughafenbetreiber und Flughafennutzer in der Kommission die Mehrheit haben und diese auch konsequent dazu nutzen, jeden Vorstoß, das Flugregime zu regulieren, abweisen. Das dürfte auch in Deutschland einmalig sein in dieser Zusammensetzung – was dann natürlich die Anträge der Betroffenen aus der Region zu reinen Bittschriften macht. Aus einem Gremium, das eigentlich für Mitwirkung vorgesehen war, ist ein Vertretungsgremium der betroffenen Unternehmen geworden, in der jeder staatliche Druck fehlt, berechtigte Anträge aus der Region auch zielführend zu einer Lösung zu bringen.

Und das betrifft nicht nur die „kurze Südabkurvung“.

Matthias Zimmermann: „Im Übrigen kann nicht oft genug der Sachverhalt in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt werden, dass lt. Planfeststellungsbeschluss (PFB) das ‚Leipziger Auensystem‘ ein schutzwürdiges Gebiet ist, welches nur mit Maschinen bis 30 MTOW überflogen werden darf. Der Überflug mit Fluggeräten bis zu 136 MTOW ist ein Verstoß gegen den PFB, bestätigt durch das BVerwG in dem Urteil vom 19.12.2013 zur kurzen Südabkurvung. Der Vorsitzende der FLK sollte auch wissen, dass die ‚Begrenzung‘ der Route auf Ostwindwetterlage nicht auf heroische Einsätze der FLK zurückzuführen, sondern rein flugtechnisch bedingt ist. Flugzeuge starten auch in Sachsen und am Flughafen Leipzig-Halle noch immer gegen den Wind!“

Zu ergänzen ist noch: Es geht bei der „kurzen Südabkurvung“ nicht nur um eine verbotene Nutzung im Nachzeitraum, wie das Protokoll suggeriert. Das Überfliegen der Naturschutzgebiete in geringer Höhe ist auch laut Planfeststellungsbeschluss zu jeder Zeit nur im Notfall und nur für kleine Maschinen bis maximal 30 Tonnen zulässig. Daran hält sich aber nicht mal die Flugaufsicht.

Und endgültig zum Verwirrspiel wurde die eigentlich mit dem Planfeststellungsbeschluss festgelegte gleichmäßige Nutzung der beiden Startbahnen.

Eigentlich ging es darum, ob nun die von der Deutschen Flugsicherung als fehlend deklarierte Sicherheitstechnik nachträglich eingebaut wird, die den Kreuzungsbetrieb auch in der Nacht sicherstellt.

Aber jetzt wurde das wieder zu einem eher laschen Arbeitsvorschlag für die Hauptbetroffenen gemacht. Im Protokoll heißt es dazu: „Zum Thema Bahnnutzungskonzept hatte eine Arbeitsgruppe einen Beschlussvorschlag erarbeitet, dem die FLK mehrheitlich folgte. Die Systempartner Flughafen, DFS und DHL als Hauptnutzer der Südbahn sind aufgefordert, ein Umsetzungskonzept zur Verringerung der Risiken bei Bahnkreuzungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und flugsicherheitstechnischen Aspekte zu erarbeiten. Die FLK ist in den Sitzungen regelmäßig über den Sachstand zu informieren.“

Das kann dauern. Und auch hier das Wörtchen „mehrheitlich“.

Für Zimmermann freilich ein „vollkommen unverständliches Statement“.

„Seit 8 Jahren debattiert man um eine im PFB eigentlich eindeutige Richtlinie zur gleichmäßigen Bahnverteilung, zauberte vor einem Jahr angebliche Sicherheitsdefizite am Flughafen Leipzig-Halle aus dem Hut, die dieser entgegenstehen sollen, will nun erst mal wieder Umsetzungskonzepte der Systempartner (Flughafen, DFS, DHL) abwarten und beabsichtigt (wie großzügig), sich demnächst mit der Thematik Lärmpausen durch zeitversetzte Bahnnutzung weiter zu beschäftigen. Der Wahnsinn hat Methode! Dabei sind die Erkenntnisse am Flughafen Frankfurt zu Bahnverteilungen und einhergehenden Lärmpausen eindeutig positiv und seit Juni diesen Jahres als verbindlicher Regelbetrieb eingeführt“, kritisiert er die seltsam lässige Arbeitsauffassung des Gremiums. „Wie lange wollen sich die Stadträte der Stadt Leipzig von Flughafen und FLK noch an der Nase herumführen lassen? Immerhin hatten Sie mit Stadtratsbeschluss BS/ RBV-650/11/ die tage- oder wochenweise versetzte Nutzung der beiden Bahnen gefordert, übrigens basierend auf Erkenntnissen aus einem von der Stadt Leipzig in Auftrag gegebenen Gutachten zum Fluglärm am Flughafen Leipzig-Halle. Und vor allem, wie lange will Herr OBM Jung zu diesem Skandal noch schweigen?“

Das Protokoll der 51. Sitzung der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und Luftschadstoffe am Flughafen Leipzig/Halle (Fluglärmkommission, FLK)._51-sitzung-der-flk

Die Stellungnahme von Matthias Zimmermann für die Bürgerinitiative „Gegen die neue Flugroute“.

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Eine Zeitung wieder offen für alle Leser ist das Ziel. Im ersten Schritt ein freier „Melder“. Stand November 2016. Bild: L-IZ.de

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