Da wurde Dr. Matthias Gründig sehr hellhörig, als nach der letzten Sitzung der Fluglärmkommission des Flughafens Leipzig/Halle am 6. April ruchbar wurde, es sei dort über einen Neuzuschnitt des Lärmschutzbereiches gesprochen worden. Er befürchtete schon das Schlimmste und stellte deshalb eine Einwohneranfrage im Leipziger Stadtrat.

Das Protokoll der 50. Sitzung der Fluglärmkommission gab sich betont schwammig. „Die  Landesentwicklungsplanung sieht vor, um den Flughafen Leipzig/Halle einen Bereich festzusetzen, in dem im Rahmen der Bauleitplanung keine neue Wohnbebauung ausgewiesen werden darf“, steht dort zu diesem Punkt zu lesen. „Die dafür zuständigen Regionalen Planungsverbände Sachsens und Sachsen-Anhalts beauftragten die Firma Obermeier Planen + Beraten GmbH, den Siedlungsbeschränkungsbereich entsprechend der aktuellen Landesentwicklungsplanung neu zu ermitteln und stellten diesen vor. Die Fluglärmkommission nahm den Bericht zur Kenntnis.“

Da schrillten bei dem Leutzscher alle Alarmglocken. Was verständlich ist: Nicht eine Information im Protokoll deutete darauf hin, worum es bei den Änderungen konkret gehen sollte. Und wenn so ein Gremium schon nicht ordentlich informiert, was soll sich der irdische Leipziger dabei denken?

Also schrieb Gründig auf, was zu vermuten war: „Die Festlegung der Siedlungsbeschränkungsbereiche beruhte auf einer 50:50 Bahnverteilung für die nächtlichen Frachtflüge. Aufgrund fehlender Sicherheitsvorrichtungen erfolgen zurzeit 99,8 % der nächtlichen Frachtflüge über die stadtnahe Südbahn. – In der 50. Sitzung der Fluglärmkommission am 06.04.2016 wurden Planungen vorgestellt, das Siedlungsbeschränkungsgebiet zugunsten einer 100 % nächtlichen Nutzung der SLB Süd und damit zulasten der an die Südbahn angrenzenden Städte und Kommunen zu verändern.“

Man hätte sich wahrscheinlich auch nicht gewundert, wenn die Leipziger Stadtverwaltung mitgeteilt hatte, dass es genau an dem sei, da man ja nun einmal keine gleichmäßige Bahnverteilung hinbekommt und die nächtlichen Express-Flüge alle von der Südbahn abheben.

Aber oft genug erweisen sich dann die regionalen Planungsverbände als Regulator in höchster Not. Wenn die Landesentwicklungsplanung auf den neuesten Stand gebracht werden soll, müssen auch Veränderungen im Verkehrswesen berücksichtigt werden, möglichst auch die in Kürze anstehenden. Und im regionalen Planungsverband Westsachsen geht man davon aus, dass nicht nur eine gleichmäßige Bahnnutzung auch in der Nacht möglich gemacht werden kann, auch wenn heute noch die dazu notwendige Sicherungstechnik fehlt. Man geht sogar noch weiter. Denn ganz anders, als es Gründig gehört hat, geht man nicht von einer 100-prozentigen Nutzung der Südbahn aus, sondern von einer noch ganz anderen Entwicklung, wie Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal dem nervösen Einwohner nun mitteilt: „Der Neuberechnung des Siedlungsbeschränkungsbereiches wurden nach unseren Kenntnissen zwei verschiedene Szenarien der Bahnnutzungsverteilung zugrunde gelegt: 50 % Südbahn / 50 % Nordbahn bzw. 10 % Südbahn / 90 % Nordbahn. Die umhüllende Linie der Lärmkonturen beider Szenarien soll als neuer Siedlungsbeschränkungsbereich ausgewiesen werden.“

Und auch wenn das deutlich mehr Betrieb im Norden bedeutet, hat es trotzdem eine Ausweitung des Lärmschutzgebietes auch im Süden zur Folge, wie Rosenthal mitteilt: „Die Neuberechnung des Siedlungsbeschränkungsbereiches ergab eine Erweiterung der Fläche im Süden. Demzufolge wird auch der Siedlungsbeschränkungsbereich auf dem Leipziger Stadtgebiet eine größere Fläche umfassen.“

Das Lärmschutzgebiet wird größer. Was für Bauinteressenten bedeutet: In diesen Gebieten kann nur Industrie- und Gewerbebau stattfinden. Für vorhandene Wohnbebauung kann es nur noch Erneuerung, Anpassung oder Umbau geben – aber keinen Neubau.

Eine offizielle Stellungnahme wird die Stadt erst abgeben, wenn der Entwurf des fortgeschriebenen Regionalplanes vorliegt. Dann kann auch die Öffentlichkeit ihre Einwendungen zum Regionalplan geltend machen. Auch der Stadtrat wird sich damit beschäftigen.

Gründig hatte auch noch einmal nachgefragt: „Was unternimmt die Stadt Leipzig, um gegen die langjährige und permanente Missachtung der paritätischen Bahnnutzung des Flughafens vorzugehen?“

Und er bekam darauf vom Umweltbürgermeister dieselbe Antwort wie Dr. Lutz Weickert auf eine ähnliche Nachfrage vom Wirtschaftsbürgermeister Uwe Albrecht: Das Bundesverwaltungsgericht habe 2006 festgestellt, die gleichmäßige Nutzung der beiden Startbahnen im Planfeststellungsbeschluss sei bestenfalls eine Empfehlung bzw. ein Appell an die Deutsche Flugsicherung. Aber sichtlich hatten sich die Planer schon etwas gedacht dabei, die beiden Startbahnen so zu bauen und dazu eine gleichmäßige Bahnverteilung zu empfehlen. Es ist schlicht eine faule Ausrede, dass die Flughafenbetreiber und -eigentümer den Schwarzen Peter an die Deutsche Flugsicherung weiterreichen.

Die muss zwar dafür sorgen, dass Starts und Landungen in sicheren Flugbahnen passieren, ohne dass es zu gefährlichen Situationen oder übermäßiger Lärmbelastung für die Anwohner kommt. Aber die ganzen kurzen Abkurvungen rund um den Flughafen sind ja nicht entstanden, weil die DFS ein bisschen kreativ sein wollte, sondern weil diverse Nutzer auch noch auf den letzen Metern Sprit und Zeit sparen wollen. Das wird ja auch im Planfeststellungsbeschluss schon betont: Die Zeitfenster für einen funktionierenden Expressbetrieb sind eng. Da zählt jede Minute. Die DHL-Mitarbeiter am Band können ein Lied davon singen.

Wer genau diese kreativen Abkürzungen bestellt hat, wäre bestimmt auch noch ein Forschungsthema. Aber zumindest steht jetzt – neun Jahre nach Aufnahme des Betriebs auf der Südbahn – fest, dass die „Empfehlung“ aus dem Planfeststellungsbeschluss auch mit harten Belastungszahlen untersetzt werden kann. Denn die Fluglärmkommission eiert bei dem Thema nun zwar schon ein paar Jahre herum, hat aber trotzdem die entsprechende Belastungsprüfung in Auftrag gegeben.

Das Ergebnis formuliert Heiko Rosenthal jetzt so: „Nach Auswertung von Betroffenheitsanalysen verschiedener Bahnnutzungsszenarien hat die Kommission der Deutschen Flugsicherung GmbH die geografische Verteilung der Luftfahrzeuge auf die Landebahnen empfohlen. Demnach sollen bei Ostbetrieb alle in Richtung Norden fliegenden Luftfahrzeuge von der Nordbahn starten, um die Anwohnerinnen und Anwohner östlich des Flughafens vom Fluglärm entlasten zu können.“

Nur weil die entsprechende Sicherheitstechnik fehlt, kann das so noch nicht umgesetzt werden. Aber die Stadt Leipzig wolle dran bleiben, betont Rosenthal.

Die Anfrage von Dr. Matthias Gründig.

In eigener Sache – Eine L-IZ.de für alle: Wir suchen „Freikäufer“

Leser fragen, wir antworten: Was kostet die Herausgabe der L-IZ.de? Warum 1.500 Abos?

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Es gibt 2 Kommentare

Ist es moralisch von den Mitarbeitern der DFS vertretbar, immer nachts die der Stadt Leipzig näher gelegene Südbahn zu nutzen? Bei vielen stadtnahen Autobahnen gibt es nachts Geschwindigkeitsbeschränkungen, um Lärm zu verringern und am Flughafen wird genau das Gegenteil praktiziert. Warum wird am Flughafen die Möglichkeit der Lärmminimierung nachts nicht genutzt?

“Die Zeitfenster für einen funktionierenden Expressbetrieb sind eng. Da zählt jede Minute.”

Es ist so verrückt wie normal.
Wir können der Erde nicht sagen, wie schnell sie sich zu drehen hat:
Und genau so hat sich ein wirtschaftliches Unternehmen danach zu richten, was gut, sinnvoll und mach- und zumutbar für das Allgemeinwohl ist.

Wenn die Politik Anwalt der Bürger und durchsetzungsfähig ist.

Es ist eine unendliche traurige Geschichte.
Die Verantwortlichen damals haben es versäumt oder hinterlistig eingefädelt, eine verbindliche Lösung zur Bahnnutzung zu vereinbaren.
Man hat sich zum Steigbügelhalter für private Interessen gemacht.
Eine deutschlandweit einmalige Nachtflugerlaubnis sorgt für einen bemerkenswerten Lärmpegel.
Nun breitet sich der Flughafen auch wohnbeschränkungsmäßig aus und sorgt für eine langweilige Industriebebauung, da Wohnen nicht mehr erlaubt ist.

Und versucht jemand mit Engagement einmal an irgendeinem Sachverhalt zu justieren – da der Flughafen ja unser Werkzeug ist, und nicht die Bürger das Werkzeug eines Flughafensunternehmens – bekommt man nur Ausflüchte und Totschlagargumente zu hören. Nebst Erklärungen: Wir können ja nichts dafür.

Schreiben Sie einen Kommentar