Die EU-Kommission gibt sich jegliche Mühe, dem Unsinn der deutschen GroKo nachzueifern. Werden hierzulande die teuren E-Autos mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst, was jenen zugute kommt, die ohnehin genug Geld haben, hat die Kommission nun festgestellt, dass die von Deutschland geplante Gewährung öffentlicher Mittel von 1,6 Mrd. Euro für die schrittweise Stilllegung von acht Braunkohlekraftwerken mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme umweltpolitische Ziele der EU fördert, da sie Deutschland hilft, sein CO2-Emissionsziel zu erreichen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.
Nach den von Deutschland im November 2015 angemeldeten Plänen sollen acht Braunkohlekraftwerke in Deutschland schrittweise stillgelegt werden, darunter auch Buschhaus des Betreibers Mibrag. Der erste Meiler soll im Oktober 2016 den Betrieb einstellen, der letzte im Oktober 2019. Die Betreiber dieser Kraftwerke sollen einen Ausgleich für die Gewinne erhalten, die ihnen entgehen, weil sie dann keinen Strom mehr auf dem Markt verkaufen können. Die Verbrennung von Braunkohle ist eines der umweltschädlichsten Stromerzeugungsverfahren und mit sehr hohen CO2-Emissionen verbunden. In Deutschland, wo der Strommarkt derzeit Überkapazitäten aufweist, ist die Braunkohleverbrennung nach wie vor die wichtigste Technologie. 2015 wurden 24 Prozent der gesamten Stromerzeugung durch Braunkohlekraftwerke bereitgestellt. Auf die acht betroffenen Kohlemeiler entfallen 13 Prozent der Gesamtkapazität der deutschen Braunkohlekraftwerke.
Stilllegung dient dem Emissionsziel Deutschlands
Mit der schrittweisen Stilllegung von acht Kraftwerken möchte die Bundesregierung eine Verringerung der CO2-Emissionen um 11-12,5 Millionen Tonnen pro Jahr erreichen, sobald alle acht Blöcke im Jahr 2020 vom Netz gegangen sind. Dies ist mehr als die Hälfte des zusätzlichen Beitrags, den die deutsche Energiewirtschaft noch leisten muss, um das Emissionsziel Deutschlands für das Jahr 2020 zu erreichen. Im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung angekündigt, dass die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gesenkt werden sollen.
Die Kosten für die Stilllegung der Anlagen werden von den Betreibern selbst getragen. Für die entgangenen Gewinne will Deutschland den Betreibern jedoch einen Ausgleich gewähren. Die Kommission berücksichtigte bei der Prüfung des Ausgleichs, dass die Maßnahme Deutschland bei der Verwirklichung seines Emissionsziels deutlich voranbringt.
Kein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber Wettbewerbern
Ferner nahm sie die Vergütung für die Betreiber unter die Lupe, um sicherzustellen, dass diesen kein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschafft wird. Dabei stellte die Kommission fest, dass die Vergütung im Wesentlichen auf den Gewinnen basiert, die die Betreiber der acht Anlagen erzielen würden, wenn sie weitere vier Jahre (womit die durchschnittliche erwartete Lebensdauer der Anlagen noch nicht ausgeschöpft wäre) auf dem Strommarkt tätig wären.
Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme voraussichtlich geringe Auswirkungen auf den Strommarkt haben wird und durch etwaige Beihilfe bedingte Wettbewerbsverfälschungen durch die Vorteile für die Umwelt weitgehend ausgeglichen werden. Die Maßnahme betrifft acht Braunkohlekraftwerke verschiedener Betreiber: Buschhaus (Mibrag), Frimmersdorf, Frimmersdorf Q, Niederaußem E, Niederaußem F, Neurath C (RWE) sowie Jänschwalde F und Jänschwalde E (Vattenfall).
Spanien darf 2,13 Milliarden Euro für Stilllegung von 26 nicht wettbewerbsfähigen Steinkohlebergwerken investieren
In einer separaten Entscheidung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die von Spanien geplante Beihilfe in Höhe von 2,13 Mrd. Euro für die ordnungsgemäße Stilllegung von 26 nicht wettbewerbsfähigen Steinkohlebergwerken mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Die Beihilfe soll die sozialen und ökologischen Auswirkungen der Bergwerksstilllegungen abfedern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.
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