Als die Grünen ihr Fragenpaket zum Wassertouristischen Nutzungskonzept (WTNK) formulierten, war gerade die Störstellenbeseitigung auf der Pleiße gestoppt worden. Ein artenschutzrechtliches Gutachten nach aktuellen Naturschutzstandards fehlte. Da stand durchaus die Frage: Ist denn das WTNK überhaupt noch auf dem neuesten Stand?

“Warum wurde keine Strategische Umweltprüfung für das gesamte Wassertouristische Nutzungskonzept angefertigt, welche auch die Auswirkungen der touristischen Gewässernutzung berücksichtigt?”, fragten deshalb die Grünen.

Damals, so Leipzigs Umweltbürgermeiste Heiko Rosenthal, als das WTNK ausgedacht wurde, war das noch gar nicht notwendig: “Die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) für Pläne oder Programme wurde mit der Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Juni 2005 rechtlich verankert. Die Beauftragung zur Erarbeitung des WTNK (1. Phase) erfolgte im Herbst 2004. Der Bericht wurde im September 2005 vorgelegt. Zum Zeitpunkt der Beauftragung war die SUP noch nicht Bestandteil des UVPG.”

Dem Leipziger Stadtrat wurde das WTNK aber erst 2008 vorgelegt. Da wäre normalerweise genug Zeit gewesen, die 2005 eingetreten gesetzlichen Veränderungen mit zu berücksichtigen. Die Grünen haben also schon an der richtigen Stelle gebohrt. Im Grunde ist das ein Versäumnis.

Nicht ganz, meint Rosenthal: “Es war unabhängig von der rechtlichen Situation von Beginn an das Ziel, das WTNK umweltverträglich zu entwickeln. Dazu wurde zwischen den betriebsbedingten Wirkungen (Bootsverkehr) in ihrer Gesamtheit und den von jeder baulichen Maßnahme ausgehenden bau- und anlagebedingten Wirkungen differenziert. Parallel zur Entwicklung des WTNK wurden die betriebsbedingten Wirkungen in ihrer Gesamtheit durch eine Natura 2000- und gewässerökologische Verträglichkeitsuntersuchung bezogen auf die wesentlich betroffenen Schutzgüter (Tiere, Pflanzen, Wasser) und die Vereinbarkeit des WTNK mit den Zielen der EU-WRRL hin betrachtet.”

Was zwar alles nützlich ist. Aber die gesetzlich verankerte Umweltverträglichkeitsprüfung geht in ihrem Anliegen weiter. Sie erfordert eine Gesamtuntersuchung eines Projekts (und das WTNK ist in dem Sinne eines) vor seiner Umsetzung und zwar nach einheitlichen Grundsätzen. Das soll absichern, dass das Projekt nicht in lauter Einzelverfahren aufgesplittet wird, von denen nicht alle in ihrer Gesamtheit umweltverträglich sind.

“Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmten Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen (Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategische Umweltprüfung) frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden …”, heißt es gleich in Paragraph 1.

Das ist eindeutig etwas anderes als das, was nun Heiko Rosenthal für das Prozedere beim WTNK feststellt: “Die bau- und anlagebedingten Wirkungen wurden bzw. werden dann bei jeder baulichen Einzelmaßnahme geprüft.”

Aber ganz weggelassen habe man die erforderte Umweltprüfung doch nicht: “Sofern für die Einzelmaßnahmen eine UVP-Pflicht festgestellt wird, wird diese vorhabensbezogen durchgeführt (z. B. Schleuse Connewitz, Gewässerverbindung Markkleeberger See – Pleiße). – Bezüglich der Durchführung einer SUP ist zudem auf den geltenden Regionalplan Westsachsen 2008 hinzuweisen, in dem das WTNK mit seinen Kursen als behördenverbindliche Vorgabe zur Entwicklung des Raumes verankert ist. Im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans erfolgte eine SUP.”

Eine gleichlautende Antwort hat der Landtagsabgeordnete der Grünen Wolfram Günther auch auf seine Anfrage beim sächsischen Umweltminister bekommen. In welcher Form die Umweltverträglichkeitsprüfung dort erfolgte, erzählt auch Rosenthal nicht. Inwieweit das WTNL dabei gesondert unter die Lupe genommen wurde, auch nicht. Da dürften die Grünen jetzt wieder einige offene Fragen haben.

So gesehen war die nächste Frage der Grünen eher ein Schuss ins Blaue. Denn wenn es eine Umweltprüfung fürs gesamte WTNK gegeben haben sollte, könnte das ja durchaus das Aus für einzelne Projekte bedeuten: “Welche Projekte und Zielstellungen auf Grundlage des WTNK an Pleiße und Floßgraben wurden aus welchem rechtlichen Grund bisher aufgegeben bzw. zeitlich verschoben?”

Heiko Rosenthal: “Bisher wurden keine Projekte und Zielstellungen des WTNK für den Bereich Pleiße und Floßgraben verschoben bzw. aufgegeben.”

Aber nicht nur das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde seit der Erstbeauftragung für das WTNK neu gefasst, auch das Bundesnaturschutzgesetz erhielt 2010 eine neue Fassung. Das hätte beim WTNK doch unbedingt Berücksichtigung finden müssen, finden die Grünen: “Warum führen die neuen Ergebnisse des Natura 2000-Monitoring zum WTNK nicht zur Anpassung des WTNK an die rechtlichen Erfordernisse der §§ 34 und 44 Abs. 1 BNatSchG?”

An dieser Stelle wich Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal dann ein bisschen aus: “Zum WTNK wurde neben einem gewässerökologischen Monitoring (2011-2014) und einem Nutzungsmonitoring (2009-2011) ein naturschutzfachliches Monitoring (2011-2012) durchgeführt. Das Monitoring zeigte für die Mehrzahl der kartierten Lebensraumtypen und Arten im Vergleich zur Ersterfassung 2005/2006 deutliche qualitative und quantitative Verbesserungen. Beeinträchtigungen ergaben sich nur für wenige Arten an einzelnen Gewässerabschnitten.”

Das sagt sich so leicht hin. Aber eigentlich ist es eine Nebelkerze. Denn 2006 wurde ein wesentlich kleineres Gebiet erfasst als 2010/2011. Und es wurde auch nicht das gesamte Gewässersystem untersucht, sondern nur “sensible Gewässerabschnitte”. Und wenn Heiko Rosenthal so forsch von “qualitativen und quantitativen Verbesserungen” spricht, stellt das Monitoring eindeutig fest, dass die Ausbreitungstendenzen für die untersuchten Arten in einem größeren Rahmen zu betrachten sind: “Als wahrscheinliche Ursachen für den generell positiven Trend sind generelle Entwicklungstendenzen zu nennen (regional und überregional anhaltende Ausbreitungstendenz betreffender Arten, allgemein fortschreitende Verbesserung der Flusswasserqualität).”

Wenn es aber um die konkreten Auswirkungen der zunehmenden Bootsbefahrung geht, warnt auch das Monitoring: “Beeinträchtigungen durch Störwirkungen, verstärkt durch Summationseffekte, ergaben sich vorrangig für die Vogelarten Eisvogel, Wasservögel wie Schellente sowie gewässernah brütende Greifvögel (Rot- und v.a. Schwarzmilan). Aber auch für andere Artengruppen wie Libellen (Grüne Keiljungfer) und den Lebensraumtyp der Fließgewässer mit Unterwasservegetation wurden nutzungsbedingte Auswirkungen prognostiziert.”

Das war mehr als nur ein Achtungszeichen. Erstaunlich, wie lax der Umweltbürgermeister darüber in seiner Antwort hinweg ging. Freilich bieten die Verfasser des Monitoring dem Bürgermeister auch die Vorlage – denn die festgestellten Beeinträchtigungen relativieren sie dann in der Zusammenfassung des Monitoring und lassen im Grunde nur den Eisvogel als beeinträchtigte Art übrig. “Aufgrund der im Gesamtgebiet gewässerstrukturell nur begrenzt zur Verfügung stehenden Anzahl an Habitaten sind hier weitere Beobachtungen und Maßnahmen erforderlich, um die Beeinträchtigungen für die Art im Gesamtgebietsmaßstab in einem noch tolerierbaren Rahmen zu halten”, heißt es in der Zusammenfassung.

Und zumindest was den Eisvogel betrifft, hat Leipzigs Umweltbehörde auch reagiert. Heiko Rosenthal: “Sofern die Ergebnisse dieses Monitorings Handlungsbedarf im Sinne des § 34 BNatSchG (Natura 2000-Verträglichkeit) bzw. des § 44 BNatSchG (Artenschutz) aufzeigten (neue oder verstärke Betroffenheit von geschützten Arten), wurden Maßnahmen ergriffen, um Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen zu vermeiden. Als Beispiele sind hier die Reglementierung der Befahrung des Floßgrabens zum Schutz des Eisvogels sowie die Detailerfassung von Larval-Habitaten der Grünen Keiljungfer im Bereich der Pleiße zu nennen.”

Letztere erfolgen gerade. Erst wenn die Vorkommen der Grünen Keiljungfer an der Pleiße kartiert sind, kann entschieden werden, ob die Störstellenbeseitigung so weitergeht wie geplant – oder in wesentlichen Teilen verändert werden muss.

Die gesamte Antwort zur Grünen-Anfrage zum WTNK.

Die Zusammenfassung des Monitorings zum WTNK von 2012.

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