Er ist für die nächsten drei Jahre das wichtigste und größte Bauprojekt im Leipziger Neuseenland: der Harthkanal, der ab 2018 den Zwenkauer See mit dem Cospudener See verbinden soll. Am 18. März haben auf dem 800 Meter langen Geländestück die Verdichtungsarbeiten für den Baugrund begonnen.

Baugrundvergütung nennt es der Bergbausanierer LMBV: Per Rüttelstopfverdichtung wird der Baugrund für den künftigen Harthkanal aufwendig verdichtet, was auch zu zeitweiligen Lärmbelastungen führen kann. Des Weiteren kommt es durch den Bau der Heberleitung zu temporären Beeinträchtigungen in der bisherigen Wegenutzung am See. Im Interesse einer zügigen Bauabwicklung bitten die Beteiligten um das Verständnis der Wirtschaftswegenutzer und der Anrainer.

Das ganze Prozedere ist nötig, weil der Baugrund sich hier auf aufgeschüttetem Bergbaugelände befindet. Dieser Baugrund ist für den künftigen Kanal zu locker, muss also verdichtet werden. Warum die LMBV so vor der Lärmbelastung warnt, hat mit der täglichen Dauer der Arbeiten zu tun: Um im Zeitrahmen bleiben zu können, beträgt die beauftragte tägliche Arbeitszeit 24 Stunden, beginnend am Montag ab 07:00 Uhr bis Freitag 20:00 Uhr.

Das erste Rüttelgerät (BG 40) wurde schon aufgebaut und kalibriert und hat im Bereich südlich der A 38 auf der Zwenkauer Seite am 18. März die Arbeiten zur Rüttelstopfverdichtung des Kippenbaugrundes aufgenommen.

Im April soll nun planmäßig eine zweite Rütteleinheit BG 42 nördlich der A 38 ihren Betrieb aufnehmen. Insgesamt sollen sogar fünf Rüttelgeräte auf einer Gesamtfläche von 70.000 m² etwa 14.000 Rüttelstopfsäulen bis zu einer maximalen Tiefe von 25 Meter ins Erdreich wummern.

Außerdem sollen zum Entwässern des Baugrundes etwa 2.700 Kiesbohrpfähle mit einer Länge von 19 Metern im Bohrverfahren hergestellt werden. Dazu werden, kündigt die LMBV an, drei Bohrgeräte auf der Baustelle ihre Arbeit aufnehmen. Diese Arbeiten sollen Ende April beginnen, erfolgen ebenfalls im Schichtbetrieb 2 mal 12 Stunden und dauern voraussichtlich bis November 2015 an.

So sieht eines der Rüttelgeräte aus. Foto: LMBV
So sieht eines der Rüttelgeräte aus. Foto: LMBV

Im Frühjahr 2016 sollen diese Arbeiten zur Baugrundvergütung abgeschlossen sein. Kosten: 12,6 Millionen Euro. Der eigentliche Kanalbau soll dann bis 2018 fertiggestellt werden.

Auch hier ist mit Beeinträchtigungen zu rechnen. In weiten Teilen ist das Gelände nicht mehr passierbar.

In Vorbereitung des Einsatzes der Großgeräte werden die erforderlichen Arbeitsebenen bereits seit November 2014 erdbautechnisch mit der erforderlichen Tragfähigkeit hergestellt und verfestigt, so die LMBV. Die Aushubmassen werden zunächst südlich der Autobahn zwischengelagert und werden in den kommenden Monaten per Klappschute auf dem Boden des Zwenkauer Sees eingebaut. Dazu wurde am Nordufer des Zwenkauer Sees eigens ein temporärer Schiffsanleger hergestellt.

Des Weiteren finden in Vorbereitung der Freigabe für den Gemeingebrauch aktuell Holzungsarbeiten im und am Zwenkauer See statt. Hier werden auch die Bäume im Wasser beseitigt, die einen künftigen Bootsbetrieb behindern würden.

Im Zuge der Arbeiten im Nordbereich des Zwenkauer Sees wird es kurzfristig auch zu vorübergehenden Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Cospudener Uferrundwegs kommen, warnt die LMBV schon einmal vor. Aktuell ist durch das Dükern der Heberleitung eine Umfahrung des Cospudener Uferrundwegs notwendig. Die Errichtung der Heberleitung zwischen Zwenkauer und Cospudener See ist für die Herstellung der geplanten Gewässerverbindung erforderlich. Deshalb wird am östlichen Rand des Baufeldes seit Februar 2015 eine etwa 1.060 Meter lange Stahlrohrleitung DN 900 vom Zwenkauer zum Cospudener See hergestellt. Sie leitet bis zur Inbetriebnahme des Harthkanals das Überschusswasser ab.

Und am Nordzipfel des Zwenkauer Sees ist derzeit im Grunde gar kein Freizeitverkehr möglich. Die LMBV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die vorhandenen Wirtschaftswege am Nordbereich des Zwenkauer Sees bislang noch nicht zu einer öffentlichen Nutzung freigegeben sind. Entsprechende Hinweisschilder und Absperrungen seien zu beachten.

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Auch die L-IZ das “Schwarze Brett” von LMBV, sogenannter “Grüner Ring Leipzig”, sogenannter “Steuerungsgruppe Neuseenland“, Regionaler Planungsverband Westsachsen, Kommunales Forum Zweckverband Südraum Leipzig?! (Sind i.Ü. überall dieselben Kommunen, Verbände und/oder Unternehmen vertreten.) Ist man bisher lediglich von der LVZ gewohnt.

Es ist nett, in der L-IZ über Umfrageergebnisse der Hitschfeld-Politikberatung zu schreiben und die Berücksichtigung der Ergebnisse durch (kommunale) Politik und Verwaltung anzumahnen.

Hier wäre jedoch (auch) ein konkretes Beispiel, an Hand dessen die Verlogenheit von ebendieser Politik und Verwaltung zu beschreiben wäre. Doch aber wenigstens nachzufragen. Incl. vermeintlicher Bürgerbeteiligung im sogenannten „Charta 2030“-Prozess oder der ominösen „Steuerungsgruppe Neuseenland“. Leider versäumt.

Ebenso, daß sich die Kosten der Herstellung des Harth-Kanals von ursprünglich 10 Mio. € kommunizierten mehr als verdoppeln und diese Tatsache auf Grund des bekannten Baugrundes bekannt war, aber verschwiegen wurde.
Weiterhin die falsche Darstellung der Notwendigkeit des Harth-Kanals als vermeintlicher Hochwasserableiter. Denn diese wurden in den bergrechtlichen und mit denen abzuhandelnden wasserrechtlichen Verfahren planfestgestellt und sind die Weiße Elster und der Floßgraben (und bevor hier Einwände erhoben werden: erst u.s. lesen). Sich durch diese Verfahren auch einer Bürgerbeteiligung entzogen.
Mithin über 20 Mio. € für eine ohne Rechtsgrund (der in einem maßgeblichen Güter und/oder Personentransport, der wiederum kein Tourismus ist, gelegen hätte) geplante Wasserstraße in eine Bergbaukippe gesetzt werden.

Hier nachzulesen:

https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=3821&art_param=353&reduce=0

https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=3732&art_param=352&reduce=0&search=Betriebsauslass%20Wei%C3%9Fe%20Elster

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