Wahrscheinlich hätten sie mittlerweile noch ein Klagerecht mehr, die Anwohner des Flughafens Leipzig/Halle und die Mitstreiter der diversen Bürgerinitiativen, die sich seit über sieben Jahren verzweifelt gegen die steigende Nachtfluglärmbelastung durch den Flughafen wehren. Am 26. Februar musste Flughafenchef Dierk Näther zugeben, dass nicht einmal die Hälfte der zugesagten Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt sind.

Womit auch das letzte blankgeputzte Instrument, mit dem Politik und Flughafenbetreiber den Flughafen quasi als Lärmschutz-Geschenk angepriesen hatten, in sich zusammenfiel. Denn innerhalb der von der Landesdirektion Sachsen gern als opulent angepriesenen „Lärmschutzzone“ rund um den Flughafen haben die Anwohner ein gesetzliches Anrecht auf den Einbau wirksamer Schallschutzmaßnahmen – in der Regel Schallschutzfenster, die es auch bei 60 bis 65 Dezibel Lärm überm Haus ermöglichen, die Nächte durchzuschlafen.

Dass nicht gleich zur Eröffnung der Start- und Landebahn Süd im Jahr 2007 alles fertig sein würde, war den Betroffenen klar. Drei Jahre Zeit zwischen dem Versprechen von 2004 und der Inbetriebnahme von 2007 waren recht knapp. Aber sie durften zumindest die Hoffnung haben, dass der Einbau der Lärmschutzmodule ebenso schnell erfolgen würde wie die Zunahme der nächtlichen Starts und Landungen auf der stadtnahen Landebahn. Als Umsetzungstermin war ihnen das Jahr 2013 in Aussicht gestellt worden.

Doch die Aussagen von Dierk Näther machten nun klar, dass auch dieser Termin nie wirklich ernst zu nehmen war.

„Der dazu vom Flughafenchef Dierk Näther vorgetragene Sachstand ist katastrophal“, kommentiert das Matthias Zimmermann, Pressesprecher der BI „Gegen die neue Flugroute“ und BI „Gegen Flug- und Bodenlärm“ im Namen des Netzwerks Zukunft Leipzig, in dem sich die Bürgerinitiativen am Flughafen Leipzig-Halle zusammengetan haben.

Von den bis 31. Dezember 2012 eingereichten Anträgen sind nicht einmal 50 Prozent abgearbeitet, musste Näther zugeben.

Was stand wirklich im Jahresabschluss 2012?

Umso ärgerlicher findet Zimmermann, dass der Flughafen in seinem „Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2012“, veröffentlicht am 2. August 2013 im Unternehmensregister forsch behauptet hatte, man wolle das Programm bis 2013 abschließen.

Dort sei zu lesen, so zitiert er: „Das entsprechend Planfeststellungsbeschluss für die Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld vom 4. November 2004 festgesetzte, passive Schallschutzprogramm wird trotz Erweiterung um ca. 20 % mit dem Ziel fortgeführt, bis 2012 sämtliche Anträge auf Schallschutz aufzunehmen und diese bis Ende 2013 abzuschließen“.

„Ein Jahresabschlussbericht ist nicht irgendein Dokument, sondern eine rechtsverbindliche Pflichtveröffentlichung. Wie kann es zu einer derart falschen Information der Adressaten des Jahresabschlusses (Landesrechnungshof, Finanzministerium, Presse u. a.) kommen?“, fragt Zimmermann.

Möglich, dass es da so stand. Aktuell ist die Position dort jetzt so formuliert und ging auch so ans sächsische Finanzministrium: „Das entsprechend Planfeststellungsbeschluss für die Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld vom 4. November 2004 (PFB SLB Süd) festgesetzte, passive Schallschutzprogramm wird weiter fortgeführt. Die Frist für die Antragstellung auf passive Schallschutzmaßnahmen gemäß PFB SLB Süd endete am 31. Dezember 2012.“ Man hat also den Abschluss bis 2013 wohl herausredigiert (im Unternehmensregister ist es übrigens jetzt auch so zu lesen).

Erst 2013 nahm der Flughafen das Thema passiver Schallschutz ernst

Dass man am Flughafen durchaus gemerkt hat, dass man im Verzug war, ist dann im Jahresabschluss für 2013 zu lesen. Dort heißt es zum Thema Lärmschutz: „Es wurden insgesamt 7.176 Anträge gestellt. Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH nahm dies zum Anlass, die Abläufe zur Bearbeitung der zahlreichen Anträge mit Blick auf Qualität der notwendigen Arbeiten vor Ort und kostengünstige Realisierung der Schallschutzmaßnahmen zu optimieren. Die FLH schloss dazu im zurückliegenden Geschäftsjahr Rahmenverträge über Lieferung und Montage von Schallschutzfenstern (Wand- und Dachflächenfenster) mit Fensterbaufirmen ab.“

Es wird zwar nicht erklärt, was genau man da „zum Anlass nahm“, denn die Frist zur Antragstellung war ja im Vorjahr abgelaufen. Und eine reine Zahl von 7.176 Anträgen ist ja kein Ereignis, das man „zum Anlass“ nehmen kann.

Der Anlass kann nur die Feststellung gewesen sein, dass man das selbst gesteckte Ziel, das Programm bis 2013 umzusetzen, mehr als deutlich verfehlt hat.

Möglicherweise, weil die Fensterbaufirmen nicht hinterherkamen, die Aufträge abzuarbeiten. Das hätte augenscheinlich schon einige Jahre früher in zentraler Regie und aus einer Hand passieren müssen – und es hätte möglicherweise auch richtig Geld gespart.

Unübersehbar ist, dass man um Jahre zu spät überhaupt reagiert hat.

Matthias Zimmermann: „Es handelt sich bei dieser Position nicht um ‘Peanuts’, sondern um mehrere Millionen Euro Steuermittel, die der Flughafen wahrscheinlich schon vor einigen Jahren als Subvention erhalten hat und als Rückstellungen in der Bilanz führen müsste.“

Aber was bedeutet diese erst zur Hälfte erledigte Abarbeitung der passiven Schallschutzmaßnahmen für die Betroffenen?

Fehlender Schallschutz bedeutet eigentlich eingeschränkter Nachtflugbetrieb

Zimmermann: „Ein ganz anderer rechtlicher Gesichtspunkt dieser nicht realisierten Schallschutzmaßnahmen ist die gesundheitliche Gefährdung der Betroffenen durch fehlenden Schallschutz. Die derzeit uneingeschränkte Nachtflugerlaubnis, die der Flughafen seit Inbetriebnahme der Start- und Landebahn Süd zu 100 Prozent ausnutzt (bis zu 130 nächtliche Starts und Landungen), war im Planfeststellungsbeschluss aber auch vom Bundesverwaltungsgericht an die Realisierung des passiven Schallschutzprogrammes gekoppelt. Die Nichtrealisierung ist ein eindeutiger Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss.“

Also eigentlich ein Klagegrund. Wenn das mit der Fertigstellung bis 2013 so im Jahresabschluss gestanden haben sollte. Auch Bürger müssen sich auf vertraglich festgelegte Zusagen verlassen können.

„Wenn das Schallschutzprogramm nur zum Teil realisiert ist, kann auch die Nachtflugerlaubnis nur eingeschränkt genutzt werden“, kommentiert das Matthias Zimmermann. „Es ist mehr als logisch, dass vor Eintritt der Gefährdung (in dem Falle durch Nachtfluglärm) der Schutz realisiert wird und nicht erst wenn die Betroffenen gesundheitlich geschädigt sind. Aber gerade dieses erfolgt seit nunmehr acht Jahren am Flughafen Leipzig.“

Das Fazit, das er nun im Namen des Netzwerks Zukunft Leipzig zieht: „Die Betroffenen fordern deshalb eine sofortige Einschränkung des Nachtflugbetriebes.“

Zum Beispiel auf die Randnachtzeit außerhalb der so wichtigen Kernzeit von 0 bis 5 Uhr.

Aber nicht nur bei der Abarbeitung der Schallschutzmaßnahmen hängt der Flughafen hinterher. Bei den prognostizierten Fluggastzahlen ebenso wie bei der Reduzierung der Jahresfehlbeträge ist es ähnlich. Versprach der Jahresabschluss 2012 noch für 2017 eine Halbierung der Fehlbeträge, wird diese nun für 2018 in Aussicht gestellt. Und die Erwartungen zu den Passagierzahlen hat man fürsorglich von 2,8 auf 2,6 Millionen gedämpft.

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“Dort sei zu lesen, so zitiert er: “Das entsprechend Planfeststellungsbeschluss für die Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld vom 4. November 2004 festgesetzte, passive Schallschutzprogramm wird trotz Erweiterung um ca. 20 % mit dem Ziel fortgeführt, bis 2012 sämtliche Anträge auf Schallschutz aufzunehmen und diese bis Ende 2013 abzuschließen“.”

Diese Passage gibt es tatsächlich, aber nur im bereits am 15.10.2012 veröffentlichten Jahresabschlussbericht 2011!

Im folgenden JA 2012 sind diverse Textbausteine 1:1 kopiert worden, wie z.B. Dialog mit der Bevölkerung, Bürgerinitiativen etc.
Zum Lärmschutzprogramm steht dort:

“Das entsprechend Planfeststellungsbeschluss für die Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld vom 4. November 2004 (PFB SLB Süd)
festgesetzte, passive Schallschutzprogramm wird weiter fortgeführt. Die Frist für die Antragstellung auf passive
Schallschutzmaßnahmen gemäß PFB SLB Süd endete am 31. Dezember 2012.”

Die Berichte sind unter http://www.sachsen.de abrufbar.

Es ist einfach nur enttäuschend, wie hier die Interessen der Betroffenen ignoriert und Verpflichtungen ausgesessen werden. Nach 8 Jahren! Und dann wundere sich mal jemand über Politikverdrossenheit…

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