Am 25. Mai 2014 wird überall in Sachsen gewählt. Überall? In Machern nicht. In der 20 Kilometer von Leipzig entfernten 6.000-Seelen-Gemeinde hat sich in den vergangenen Tagen so einiges abgespielt, bei dessen Einordnung sich die Behörden einig sind. Alles richtig eingeschätzt, gewählt werden kann nicht. Alles begann mit einer Kandidatenliste der CDU, welche am 27. April vorlag und laut Wahlausschuss Machern vom Falschen unterschrieben war. Nun heißt es, der Wahlausschuss hätte selbst nicht korrekt getagt, die Kommunalwahl sei damit abgeblasen.
Bei der Macherner CDU, welche aktuell mit 8 von 16 Mitgliedern im Gemeinderat sitzt, wird man angesichts des Bescheides vom Landratsamt aufgeatmet haben. Bis zum 3. Februar ging nach einer Beschwerde der örtlichen CDU das Bangen, dann war die Sache zu ihren Gunsten entschieden. Obwohl in ihrer Sache letztlich nichts entschieden wurde, eine Prüfung, ob ihre eingereichte Liste korrekt sei, fand gar nicht mehr statt.
Stattdessen teilte das Landratsamt mit: Die Wahl entfällt, alles auf Anfang. Auf Nachfrage, wie sich dieser Schritt begründe, heißt es seitens des Landratsamtes (LRA): “Die Wahlabsage war geboten, weil der Gemeindewahlausschuss in einer nicht rechtskonformen Zusammensetzung getagt hat indem die stellvertretende Vorsitzende trotz Anwesenheit des Vorsitzenden an der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 27.03.2014, in der über die Zulassung und Nichtzulassung von Wahlvorschlägen zu entscheiden war, teilgenommen hat. Dadurch wurde der Wahlausschuss abweichend von dem Beschluss des Gemeinderates über die Bildung des Gemeindewahlausschusses von drei auf vier Personen erweitert, was insbesondere bei diesem kleinen Gremium erhebliche Auswirkungen auf die Mehrheitsverhältnisse bei der Abstimmung haben kann. Die Kommunalaufsicht hat den Gemeindewahlausschuss am Folgetag sofort auf den Fehler bei der Abstimmung hingewiesen und auf die Wiederholung des Gemeindewahlausschusses gedrängt. Laut Aussage des Vorstandes des Gemeindewahlausschusses war dies aber nicht mehr machbar.” So Brigitte Laux, Pressesprecherin des LRA gegenüber L-IZ zur Arbeit des Wahlausschusses.
Die seit 2013 amtierende Bürgermeisterin der Gemeinde, Doreen Lieder (Parteilos, kandidierte für die CDU), welche ihrerseits die Anwesenheit bei der Sitzung zwar bestätigte, jedoch beteuert, an den Abstimmungen selbst nicht teilgenommen zu haben, hat nun die Aufräumarbeit vor Ort. Seit einigen Monaten kriselt es zwischen der Macherner CDU und der Juristin. Merkwürdig bleibt in diesem Zusammenhang, dass sich noch wenige Tage nach dem CDU-Ausschluss der CDU-Kreisvorsitzende Georg-Ludwig von Breitenbuch gegenüber L-IZ in den Gründen der Beschwerde nicht zur Zusammensetzung des Ausschusses geäußert und andere Gesichtspunkte für die Beschwerde genannt hatte. Er selbst sei auch bei der Sitzung des Wahlausschusses als CDU-Vertrauensmann am 27. März anwesend gewesen – aufgefallen ist ihm die nun gefundene falsche Wahlausschussarbeit dabei zu dem Zeitpunkt offenbar noch nicht.
Hatte mancher politische Gegner der CDU am 4. April noch gehofft, die Landesdirektion Sachsen möge sich der Sache annehmen und die Wahl doch noch stattfinden, ist dieses mit dem Landratsamt auf einer Linie. “Seitens der Landesdirektion Sachsen gibt es keine Veranlassung, die durch das LRA getroffene Entscheidung zu beanstanden”, erklärt Jana Klein, Pressesprecherin der Landesdirektion.
Kritisch sieht diesen Verlauf der Wahlabsage für den 25. Mai vor allem die SPD. “Nach dem Ausschluss der CDU-Bewerber in Machern durch den Gemeindewahlausschuss suchten sich die Betroffenen Unterstützung beim Landratsamt und fanden diese prompt. Eine Wahl ohne die CDU darf es in Sachsen offensichtlich nicht geben”, so der SPD-Kreisvorsitzende Oliver Urban. So habe man offenbar im Landratsamt auch Mittel und Wege, um festzustellen, dass die Sitzung des Wahlausschusses ungültig sei und die Wahl daher verschoben werden müsse.
“Das ist jetzt die dritte Wahl, die im Landkreis innerhalb kurzer Zeit nicht stattfinden kann. Ich hatte deshalb schon einige Beschwerden bei mir im Bürgerbüro”, fügte die Landtagsabgeordnete Petra Köpping (SPD) hinzu. Die Bürgerinnen und Bürger würden allmählich den Glauben an die Demokratie verlieren und hätten zunehmend den Eindruck, dass mit Hilfe von juristischen und formalen Einwänden die gewünschten Ergebnisse – hier also die Verschiebung der Wahl und dadurch die Zulassung der CDU – herbeigeführt werden.
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Eines ist dabei nicht von der Hand zu weisen. Wäre die Kandidatenliste der CDU durch den Wahlausschuss anerkannt worden, hätte die CDU sicher keine Beschwerde gegen den Ausschuss eingelegt. Und die Macherner würden am 25. Mai gemeinsam mit allen Sachsen zur Kommunalwahl schreiten.
Seitens des Landratsamtes sah man nach der Beschwerde der CDU, welche sich offenbar weniger mit dem eigenen Fehler in der Kandidatenaufstellung als vielmehr mit der Arbeit des Wahlausschusses befasste, offenbar auch den Keim für eine Wahlanfechtung nach dem 25. Mai gelegt.
Brigitte Laux zur Entscheidung, auch eine nochmalige Sitzung des Wahlausschusses nicht zu gewähren: “Im Falle einer Wahlanfechtung wäre bereits aus diesen Gründen die Wahl zu wiederholen. Die Niederschrift über die Sitzung zeigte weitere Mängel, die in dem Bescheid dargelegt wurden und ebenfalls eine Wahlanfechtung begründen würden. Da der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses trotz Hinweisen des Landratsamt Landkreis Leipzig den Gemeindewahlausschuss nicht noch einmal rechtzeitig einberufen konnte und somit eine erneute Sitzung des Gemeindewahlausschusses nicht mehr rechtzeitig, d. h. 58 Tage vor der Wahl wiederholt werden konnte, blieb dem Landratsamt Landkreis Leipzig nichts anderes übrig als die Gemeinderatswahl am 25.05.2013 abzusagen und eine Nachwahl anzuordnen.”
Diese soll nun – nach freier Entscheidung der Gemeinde Machern – gleichzeitig mit der Landtagswahl am 31. August 2014 stattfinden. Zumindest empfiehlt dies das Landratsamt, wegen des geringeren Aufwandes. Dann wieder mit der CDU. Falls sich nicht jemand anderes beschwert und die Uhr in Machern für die Kommunalwahl ein weiteres Mal nach hinten dreht.
Anm. d. Red.: In einer früheren Version des Beitrages stand zu lesen, die Bürgermeisterin Macherns sei die vierte Person im Wahlausschuss gewesen. Dies ist falsch. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.
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