Derzeit ist die CDU Machern draußen, wenn es um den Wahlkampf in der Gemeinde 20 Kilometer vor Leipzig geht. Kritikpunkt seitens des Wahlausschusses: Die Unterschrift unter den Wahlvorschlägen stamme nicht von einem vertretungsberechtigten Vorstand. Doch einen letzten Strohhalm zur Abwendung eines Desasters hat die Ortsgruppe noch. Mit dem heutigen Tage, 31. März legten die Christdemokraten fristgerecht Beschwerde gegen die Entscheidung des örtlichen Wahlausschusses ein, die gesamte CDU-Liste nicht zur Wahl zuzulassen.

16 aus rund 6.500 Einwohnern sitzen derzeit im Gemeinderat, 8 von ihnen aus der CDU. Am 25. Mai könnte sich dies ändern, bleibt die Entscheidung des Wahlausschusses Machern bestehen sogar gravierend. Die Beschwerde gegen den wohl bislang einmaligen Ausschluss einer gesamten CDU-Liste in Sachsen hat der CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Georg-Ludwig von Breitenbuch aufmerksam und aktiv begleitet. Drei Tage blieben ihm und seinem Verband nach der Ablehnung der Kandidatenliste am Freitag vergangener Woche.

Zur Begründung dieses Schrittes erklärte er nun gegenüber L-IZ.de: “Ich habe als Begleitung des CDU-Vertrauensmannes an der Sitzung des Wahlausschusses teilgenommen. Innerhalb der geforderten 3 Tage haben wir heute eine Beschwerde eingereicht, die geprüft wird. Kernaussagen sind: die CDU Machern hatte einen handlungsfähigen Vorstand, der den Wahlvorschlag unterzeichnen durfte.”

Das sieht der Wahlausschuss bislang anders, für ihn findet sich nach der aus seiner Sicht unterlassenen Neuwahl des Vorstandes der Ortgruppe keine gültige Unterschrift unter der Liste. Dennoch hätte der Ausschuss laut Wahlordnung auch die Möglichkeit gehabt, auf den Fehler aufmerksam zu machen. Dies kritisiert auch von Breitenbuch in einer weiteren Kernaussage der Beschwerde: “Der Wahlausschuss ist seiner Hinweispflicht § 18 Wahlordnung nicht in der gebotenen Deutlichkeit nachgekommen und es hätte in § 20 Wahlordnung für den Wahlausschuss die Möglichkeit gegeben, die Frist zu verlängern, da durch die Nichtzulassung der CDU die übrigbleibenden Kandidaten eine vorgeschriebene Grenze unterschreiten.”

Diese Möglichkeit sei laut Breitenbuch nicht einmal beraten worden.

In den beiden Paragrafen wird zwar zentral die Gültigkeit von Briefwahlstimmen geregelt, doch vielleicht geht die Hoffnung der örtlichen CDU dennoch auf, dass der eine oder andere Passus auf ihren etwas skurrilen Fall Anwendung findet. Wichtiger dürften da wohl der Rechtsstand des Vorstandes des Ortsvereines und die Frage sein, ob dies noch nachzubessern wäre oder immer schon korrekt war. Die Entscheidung selbst hat für den Wahltermin keine aufschiebende Wirkung. Ab sofort läuft also die Uhr vermeintlich gegen die CDU Machern.

Zur Kommunalwahlordnung Sachsens bei der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (PDF)
http://www.infoseiten.slpb.de/fileadmin/daten/dokumente/Kommunalwahlgesetz_2014.pdf

Zur Seite des Landtagsmitgliedes von Breitenbuch (CDU)
www.georg-ludwigvonbreitenbuch.de

Zum Artikel vom 31. März 2014 auf L-IZ.de
Kommunalwahl 2014: Machern versuchts mal ohne CDU

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