Wenn man von Eröffnung der Startbahn Süd an rechnet, sind es über sechs Jahre, von den Planfeststellungen her über sieben Jahre, in denen die Anrainer des Flughafens Leipzig/ Halle nach Strich und Faden belogen und betrogen wurden. Nichts anderes steckt als klare Botschaft hinter einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2013.

Das oberste deutsche Verwaltungsgericht stellte klar, dass ein Umweltverband wie der Ökolöwe sehr wohl ein gesetzlich verbrieftes Recht dazu hat, eine Flugroute über ein europäisches Landschaftsschutzgebiet per Gericht prüfen zu lassen.

Klingt ganz simpel, beleuchtet aber die ganze Verfahrensweise der Planer und Akteure rund um den Flughafen Leipzig Halle, die die Versuche der Betroffenen und der Verbände, im Vorfeld des Baus der Startbahn Süd am Flughafen Leipzig/Halle überhaupt eine Klärung und Prüfung der geplanten Flugrouten zu erreichen, abwiegelten und abwehrten und den Betroffenen am Ende eine honorige Fluglärmzone “schenkten”, als wäre damit alles in Butter.

Was es nicht war und was viele Leipziger, die nicht einmal ahnten, dass das Planfeststellungsverfahren auch ihre Nachtruhe betraf, merkten, als dann auf einmal zum Teil 40, 50 Jahre alte laute Frachtflieger nicht nur über Lützschena und Stahmeln donnerten, sondern auch in Böhlitz-Ehrenberg und Grünau die Nacht zum Tage machten.

Die Gerichtsentscheidung vom 19. Dezember zeigt also auch, dass die Initiativen gegen den Nachtfluglärm recht hatten mit ihrer Petition gegen die sogenannte “kurze Südabkurvung”. Und dass die hohe Politik Unrecht damit hatte, diese Petition einfach abzuwehren und damit einer involvierten Instanz einfach Recht zu geben, die hauptursächlich mitverantwortlich ist für die nächtlichen Überflüge nicht nur übers FFH Gebiet sondern auch über zuvor nicht belastete Leipziger Stadtgebiete: die Deutsche Flugsicherung (DFS), ein kleiner Staat im Staate, der sich politischen Instanzen nicht wirklich verpflichtet fühlt, den pekuniären Interessen von Frachtfluggesellschaften aber um so mehr.

Entsprechend drängt jetzt die Initiative “Gegen die neue Flugroute” darauf, dass ihre 2013 ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnte Petition im Bundestag wieder aufgenommen wird. Lutz Weickert von der Initiative schrieb einen entsprechend deutlichen Brief an die Leipziger Bundestagsabgeordneten von CDU, SPD und Grünen.

Hier ist er in voller Länge: “Sehr geehrte Frau Kolbe, Frau Kudla und Frau Lazar,

sehr geehrter Her Dr. Feist und Herr Tiefensee,

am 10.07.2007 hatten wir im Auftrag von 2.012 namentlich benannten Leipziger Bürger und Bürgerinnen obige Petition eingereicht. Mit Datum vom 27.05.2013 erhielten wir nach fast 6- jähriger (!) Bearbeitungszeit den Ablehnungsbescheid, einschließlich der Beschlussbegründung. Die Beschlussbegründung beruhte ausschließlich auf ungeprüften und nachweisbar falschen Stellungnahmen des BMVBS und der DFS. Unsere über 17 Sachstandserläuterungen wurden überhaupt nicht berücksichtigt. In den 6 Jahren der Bearbeitung gab es nicht eine Rückfrage an uns.

Am 19.12.2013 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass im Planfeststellungsverfahren nicht alle möglichen Flugrouten und damit verbundenen Folgen und Auswirkungen untersucht worden (siehe beiliegende PM des BVerwG.) Genau das war Gegenstand unserer Petition.

Aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes haben wir mit Schreiben vom 01.02.2014 einen Antrag auf Wiederaufnahme des Petitionsverfahrens zur “Kurzen Südabkurvung” gestellt.

Als Leipziger Bundestagsabgeordnete sind Ihnen die fragwürdigen und wie jetzt vom BVerwG festgestellten, rechtswidrigen Vorgänge um die Kurze Südabkurvung und die damit verbundenen Täuschung der Stadt Leipzig, der Umweltverbände und der Betroffenen bekannt. Wir bitten Sie hiermit diesen Wiederaufnahmeantrag zu unterstützen.”

www.fluglaermleipzig.de
Der Wiederaufnahmeantrag für die Petition gegen die “kurze Südabkurvung” als PDF zum download.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2013 als PDF zum download.

Der Ablehnungstext der Petition mit den rot eingetragenen notwendigen Korrektoren an all den Stellen, wo die Begründung nicht stimmt als PDF zum download.

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