Wer darf denn nun und mit welcher Regelung auf den Gewässern im Leipziger Südraum fahren? Anfang September hatte der Landkreis Leipzig schon so etwas wie eine Schifffahrtsverordnung fertig, musste sie aber umgehend zurückrufen, weil die Landesdirektion Einspruch erhob. Zum Thema Schifffahrtsverordnungen müssten "noch weitere rechtliche Abstimmungen zwischen den staatlichen Behörden" erfolgen, teilte das Landratsamt mit.
Unübersehbar hat der Sächsische Landtag mit dem im Sommer verabschiedeten Sächsischen Wassergesetz auch Kompetenzen verschoben – von den Landkreisen hin zur Zwischeninstanz des Landes, der Landesdirektion. Das geschah schon mit der Deklarierung der Bergbaufolgeseen und ihre Verbindungskanäle als schiffbare Gewässer. Eine Deklarierung, bei der man eine demokratische Willensbildung vor Ort gar nicht wollte.
Heike Werner, Vorsitzende der Linksfraktion im Kreistag des Landkreises Leipzig und Mitglied im Sächsischen Landtag, wollte nun trotzdem wissen, inwieweit die vom Volke gewählten Vertreter in irgendeiner Weise Einfluss hätten auf die Regelungen zur Schiffbarkeit im Neuseenland und ihre Ausgestaltung. Am 6. September stellte sie die entsprechende Anfrage im Kreistag. Am 16. September antworte ihr Landrat Dr. Gerhard Gey.
Und das Ergebnis ist ernüchternd: Auch der Landkreis ist – wie etwa die benachbarte Kreisfreie Stadt Leipzig – nur Untere Wasserbehörde. Beide können keine Regelungen zur Schiffbarkeit der Gewässer treffen oder beeinflussen.Der Landtag hat zwar mit dem Wassergesetz beschlossen, welche Gewässer als “schiffbar” gelten sollen – dazu gehören auch die großen Seen im Neuseenland und die (noch nicht existierenden) Verbindungskanäle zwischen den Seen: der Harthkanal und die so genannte Wasserschlange. Aber die zuständige Wasserbehörde legt fest, ab wann ein Gewässer auch nutzbar ist. Störmthaler und Zwenkauer See sind zum Beispiel noch gar nicht freigegeben. Die jetzigen Nutzungen geschehen alle mit Ausnahmegenehmigung.
Mit der Anfang September publizierten Schifffahrtsverordnung hätte der Landkreis schon eine Art Rahmen vorgegeben, was auf den Gewässern im Neuseenland rechtlich erlaubt ist – und was ausgeschlossen. Im Wesentlichen hätte es das, was jetzt zum Beispiel am Cospudener und Markkleeberger See schon möglich ist, lediglich in die Form einer Verordnung gegossen.
Zuständige Wasserbehörde aber ist die Landesdirektion. Und Dr. Gerhard Gey weiß selbst nicht, ob die Landesdirektion vor einer “Fertigstellungsfestlegung” überhaupt irgendjemanden anhört. Rein rechtlich brauche sie das nicht. Sie kann auch mit Einvernehmen von Innen- und Wirtschaftsministerium die Schiffbarkeit für bestimmt Fahrzeuge einschränken – oder auch nicht.
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Ein wenig vertraut Gerhard Gey darauf, dass die Landesdirektion wie auch bei anderen, die Region betreffenden Verfahren, auch hier die örtlichen Behörden zumindest mit in die Entscheidungsfindung mit einbezieht. Er nennt das Landratsamt und den Regionalen Planungsverband Westsachsen. Eine Einbeziehung des Kreistages oder seiner Ausschüsse sei wohl eher nicht möglich.
Für Wolfgang Stoiber, Vorsitzender des NuKla e.V., hört sich das Alles schon recht deutlich nach einem Versuch an, die Interessen einer bestimmten Lobby nun einfach auf Gesetzesweg auch im Leipziger Neuseenland durchzudrücken. Sein Kommentar: “Den Tagebaurestseen per Gesetz die Schiffbarkeit zu verordnen, obwohl dies nur bei erheblicher wirtschaftlicher Nutzung der betreffenden Gewässer möglich ist, wäre eigentlich ein an sich lächerliches Vorgehen (es gibt keine erhebliche wirtschaftliche Nutzung auf diesen Gewässern!), würde damit nicht die per se unbegrenzte Motorisierung dieser Seen per Gesetz ermöglicht.”
Genaueres wird man dann wohl wissen, wenn die Landesdirektion ihre Verordnung erlässt.
Die Nachfrage der Linksfraktion und die Antworten von Dr. Gerhard Gey auf der Website des NuKLa e.V.: www.klassischekartoffelkonzerte.de/wp-content/uploads/2013/09/Antwort-Landkreis-Leipzig.pdf
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