Nachdem in der Gläubigerversammlung am 12. Dezember 2012 beschlossen wurde, dass die Denkmalschmiede Höfgen gGmbH nicht weitergeführt wird, haben der bestellte Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Björn Frische, und der Kulturraum Leipziger Raum jetzt die noch bestehenden Streitpunkte vergleichsweise beigelegt, teilt das Landratsamt des Landkreises Leipzig mit.

Der Vergleich wurde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und lediglich aus prozessökonomischen Gesichtspunkten geschlossen, um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu beenden bzw. für die Zukunft zu vermeiden. Mit dem Vergleich werden die beiden beim Verwaltungsgericht Leipzig anhängigen Verfahren zu Fördermitteln für die Denkmalschmiede für 2011 über 118.000 Euro (Aktenzeichen 4K 402/12) und für 2012 über 460.000 Euro (Aktenzeichen 4K 551/12) gegen Zahlung eines Betrages durch den Kulturraum Leipziger Raum in Höhe von 22.500 Euro erledigt.

Im Gegenzug nimmt der Insolvenzverwalter die eingelegten Widersprüche gegen die vom Kulturraum bereits erlassenen Rückforderungs- und Widerrufsbescheide vom 30. August 2012 über 41.902,58 Euro und 2. November 2012 über 342.000 Euro zurück und erkennt die hieraus resultierenden Forderungen des Kulturraumes als berechtigt zur Insolvenztabelle an.

Mit dem Vergleich wurden sämtliche wechselseitigen Forderungen erledigt, d.h. es ergehen seitens des Kulturraumes für die zurückgeforderten Fördermittel keine Zinsbescheide und der Insolvenzverwalter muss keine Verwendungsnachweise mehr vorlegen. Um eine Weiterführung der Kulturarbeit in Höfgen zu unterstützen, stimmt der Kulturraum Leipziger Raum als Hauptgläubiger im Insolvenzverfahren dem Erwerb des Namens Denkmalschmiede sowie der Rechte am Verlag Wächterpappel und am Label Beoton durch Herrn Dr. Andrich zu.

Bestandteil der vergleichsweisen Einigung war auch die Verständigung auf diese Presseerklärung. Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frische, Vorsitzender des Kulturkonvents Dr. Gey und Geschäftsführer Dr. Andrich sind sich einig, keine weiteren Erklärungen zu den nunmehr erledigten Streitfragen gegenüber der Presse abzugeben.

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