So kurz vor der Neuwahl des Umweltbürgermeisters in der Stadtratssitzung am 10. Juli gibt es noch einmal richtig Ärger für Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal (Die Linke). Ein kleiner Vogel ist nicht schuld daran, auch wenn er Eisvogel heißt. Er wurde im Frühjahr 2013 endlich wieder im Floßgraben gesichtet, nachdem er von Ausbauarbeiten und erstem Bootsverkehr massiv gestört wurde. Nun ist er wieder da. Der Bootsverkehr wurde gedrosselt.

Am 9. Mai wies das Leipziger Umweltdezernat an, dass der komplette Bootsverkehr im Floßgraben bis August nur noch eingeschränkt möglich ist. Gesetz ist Gesetz. Auch im Leipziger Auwald. Nach Sichtung des Eisvogels im Floßgraben wurde dieser per Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig im Einvernehmen mit dem Landkreis Leipzig für die ungehinderte Nutzung gesperrt. Nicht komplett: An Wochenenden und bundesdeutschen Feiertagen dürfen alle, die nicht zu Gunsten des Vogelschutzes darauf verzichten wollen, in Zeitfenstern von je 2 mal 2 Stunden den Floßgraben befahren. Dies ist der Kompromiss, der einen wirksamen Schutz des Brutreviers des Eisvogels mit den Interessen der Allgemeinheit verbinden sollte.

Doch wozu sind Kompromisse da, wenn man sie nicht aufweichen kann? – Was die Pressemitteilung nicht enthielt, war der Hinweis auf Punkt 6 der Allgemeinverfügung: Da steht der lapidare Satz “Von den Verboten dieser Allgemeinverfügung kann die Untere Naturschutzbehörde nach § 67 BNatSchG auf Antrag Befreiung gewähren”.

Der Paragraph im Bundesnaturschutzgesetz lautet wie folgt: “Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn

1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder

2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.”
“Wer als Natur- und Auwaldfreund nur die Medieninformation der Stadt Leipzig zur Kenntnis nahm, war beeindruckt von dieser respektablen Lösung, wenngleich mancher naturschutzambitionierte Wasserwanderer dies auch mit einem weinenden Auge tat. Eine Flut mehr oder weniger qualifizierter, erhitzter Kommentare gegen diese Regelung in der Öffentlichkeit war die leider zu erwartende Folge und spiegelt sicherlich den Druck wider, der auf das Umweltdezernat ausgeübt wurde. Entsprechend zu würdigen wäre die Allgemeinverfügung gewesen. Wäre da nicht der vollständige Text mit Punkt 6. Der wurde in der Medieninformation – wohl nicht zufällig – weggelassen”, vermutet Wolfgang Stoiber vom NuKla e.V.

Denn der war ja wie eine Einladung und ein Statement zugleich: Sollten durch die Einschränkung wirtschaftliche Interessen betroffen sein, gibt’s natürlich eine Ausnahmegenehmigung. Und die gab’s denn auch prompt. Für die RANAboot GmbH aus Markkleeberg, die zweimal täglich den Floßgraben befahren darf. Zur Erinnerung: Sie ist das einzige Unternehmen, das derzeit mit dem gewässerangepassten LeipzigBoot unterwegs ist und deshalb auch als einziges Fahrgastunternehmen eine “Neuseenland-Tour” durch den Floßgraben anbieten kann. Sie bietet auch andere Bootstouren an, die am Floßgraben enden. Aber mit der Tour durch den Floßgraben zum Cospudener See steht sie bislang allein da. Und die darf sie jetzt mit Ausnahmegenehmigung wieder fahren. Und wie man hört, hat Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal die Genehmigung selbst erteilt.Was Wolfgang Stoiber zu dem zynischen Kommentar animiert: “Will Herr Rosenthal ins Wirtschaftsressort wechseln – oder braucht er nur die Stimmen derer, die die Interessen der Wirtschaft vertreten, um weitere 7 Jahre Umweltbürgermeister von Leipzig zu sein? Vor dem Gesetz sind alle gleich, heißt es in Artikel 1 Grundgesetz. Aber manche sind gleicher.”

Oder sie denken nicht wirklich lange nach, sondern ziehen ihre Projekte durch, egal, wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind. Dass man im Floßgraben das sensible Brutrevier des Eisvogels tangieren würde, war schon klar, bevor der Floßgraben 2010 aufwändig ausgebaggert und befestigt wurde und bevor das LeipzigBoot überhaupt entwickelt wurde. Der Floßgraben ist das Nadelöhr, wenn man zu Wasser vom Leipziger Gewässerknoten zum Cospudener See will.

“Und nun? Was oder wer kommt als Nächstes?”, fragt Stoiber, der mit dem NuKla e.V. um die Anerkennung des Leipziger Auwaldes als UNESCO-Welterbe kämpft. “Wieso die einen, die anderen nicht? Die Allgemeinverfügung war ein kluger Kompromiss – ohne die darin enthaltene, weit aufgerissene Hintertür. Der Ansturm auf die Stadtverwaltung dürfte jetzt erst richtig losgehen. Das Ergebnis ist offen. Wer verhindert, dass über die Genehmigung weiterer Anträge der Normalzustand trotz Verfügung wieder hergestellt ist? Fragen über Fragen, bei denen es nur scheinbar um einen kleinen Vogel geht, von dem viele sagen, das ihn ‘die Welt nicht braucht’ und der Leipzigs Naturfreunden zum Symbol für die Bemühungen um den Schutz von Leipzigs einzigartigem Auenökosystem geworden ist. Es sind Fragen, die grundsätzlicher Natur sind bezogen auf das derzeit umgesetzte Konzept der wassertouristischen Nutzung der Auwaldgewässer: Der Floßgraben ist Lebensraum unter Schutz stehender Tiere (und Pflanzen), denen Schutz von gesetzeswegen zusteht. Damit ist er als Durchgangsstraße für den Bootstourismus nicht nutzbar – nimmt man den Naturschutz ernst.”

Das Umweltdezernat der Stadt Leipzig müsse sich da auch ein paar grundlegende Fragen stellen, findet Stoiber. “Nur zur Erinnerung: Das (mögliche) Vorkommen des Eisvogels im Floßgraben ist allen Beteiligten seit Jahren bekannt und jeder, der sein Unternehmen hier ansiedelt, um den Floßgraben als Wasserweg zu nutzen, sollte wissen, wie die Rechtslage ist und auf welch unsicherem Boden er sein Unterfangen gründet.”

Die RanaBoot GmbH bietet die Neuseelandtouren vor allem am Wochenende an. Sie dauern drei Stunden für eine Hintour vom Stadthafen bis zu Pier 1, rückzu natürlich genauso lange. In der Woche wird die Tour auf Anfrage angeboten. Und natürlich ist ein erhöhtes Nachfrageinteresse zu erwarten, wenn der sonstige Bootsverkehr im Floßgraben gänzlich untersagt bzw. eingeschränkt ist.

Wolfgang Stoiber fügt noch an: “Zu hoffen ist, dass sich der berechtigte Zorn derer, die weiterhin von der Allgemeinverfügung betroffen sein werden, nicht gegen den daran vollkommen unschuldigen Eisvogel und seine Nachkommen richtet.”

www.ranaboot.de

Anm. d. Red.: In der ersten Veröffentlichung des Beitrages wurden die Boote einer anderen Firma dargestellt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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