Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert eine sofortige Umsetzung eines Nachtflugverbotes für den Flughafen Leipzig/Halle. Nur so ließen sich die unverantwortlichen Lärmbeeinträchtigungen sowie die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit, Leben, Umwelt und Natur erheblich reduzieren. Es gehöre zu den verfassungsrechtlichen Pflichten der politischen Verantwortlichen, Gefahren für Leben und Gesundheit von der Bevölkerung abzuwenden.

Außerdem ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich verstärkt gegen Fluglärm zu wehren und sich den bestehenden Organisationen anzuschließen, um die Region Halle/Leipzig vor Nachtfluglärm zu schützen, um so ein entscheidendes Stück Lebensqualität zurückzuholen. Der AHA sieht sich auch als diesbezüglicher Anlaufpunkt an, so auch für die beiden Mitgliedsvereine Interessengemeinschaft Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. und des Fördervereins für Lärm- Umwelt- und Gesundheitsschutz e.V. (FLUG).

Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig.

Aus der Zusammenfassung der Studie “Beeinträchtigung durch Fluglärm – Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung” vom November 2006, in überarbeiteter Fassung vom März 2007 zitiert:

“Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Straßenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen.”
Und weiter: “Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlung erhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effekte waren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (3:00-5:00 Uhr) zu beobachten.

Alle Effekte waren für nächtlichen Straßenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmaßnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert.”

Der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2012 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetag ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.

“Es ist nicht hinnehmbar, wirtschaftliche Interessen wider besseres Wissens flächendeckend zu Lasten der Gesundheit und der Lebensqualität der Bevölkerung durchzusetzen. Gerade weil es aus vielen Studien klare Hinweise und Belege für schädigende Wirkungen der Flugemissionen gibt, muss hier dringend ein Paradigmenwechsel stattfinden”, heißt es im Abschlussprotokoll des Ärztetages. “Aus Sicht der Ärzteschaft hat Prävention immer Vorrang vor der Therapie eindeutig vermeidbarer Krankheiten. Ärzte sollten dann behandeln, wenn es sein muss. Ärzte haben die Pflicht, auf Missstände hinzuweisen, um die Bevölkerung vor unnötigen Gesundheitsgefahren zu warnen.”

Die Ärzte gingen sogar noch weiter und machten deutlich, wie der enthemmte Nachtflugbetrieb zu volkswirtschaftlichen Folgekosten führt: “Die schädigenden Wirkungen des Flugverkehrs werden auch über Behandlungskosten in das GKV-System kollektiviert. Die Schädiger (Airlines und Flughäfen) können ihre Gewinne ungestraft abführen (vermeidbare Gesundheitskosten Frankfurt/Main: ca. 400 Mio. Euro nur für die Behandlung von Herz-Kreislauf-Patienten; Flasbarth in: DER SPIEGEL 11/2012), während die Flugwirtschaft in Europa jährlich 30 Milliarden Euro Subventionen erhält. Zusätzlich wird die durch Fluglärm und Flugemissionen geschädigte Bevölkerung erheblichen privaten wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt, da Wohneigentum entwertet wird. Zusätzlich zu gesundheitsschädigenden Wirkungen werden so weitere sozial wirkende Probleme veranlagt, die Krankheitswert und -bedeutung erlangen können.”

Im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle sind nach Markus Kopp, Vorstand der Mitteldeutschen Flughafen AG, in einer Anhörung vor dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt im September 2011, 1,5 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen.

Das Beschlussprotokoll des 115. Deutschen Ärztetages (mit dem Passus zum Fluglärm ab Seite 351) findet man hier:
www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.8678.10300

Kontakt zum AHA-Halle:
www.aha-halle.de

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