Die Veröffentlichung des zweiten nautischen Gutachtens zur Schiffbarkeit auf Leipzigs Gewässern durch Prof. Jürgen Stamm von der TU Dresden ruft beim Ökolöwen Kritik hervor. Es sei bedauerlich, dass den anerkannten Naturschutzverbänden das Gutachten bislang nicht vorgestellt und erläutert wurde.

Das Gutachten scheine aber auch aufzuzeigen, dass eine freie Motorbootnutzung ohne Beeinträchtigung der Gewässer nicht möglich sei. Egal welcher Abschnitt – es sei immer mit einer Beeinträchtigung des ökologischen Zustands zu rechnen. Enrico Vlach, umweltpolitischer Sprecher des Vereins, unterstreicht: “Wir halten weiterhin an der naturverträglichen Gewässernutzung ohne Motorboote fest.”

Seit Jahren befürwortet der Ökolöwe eine Strategie der nachhaltigen Gewässernutzung unter Bevorzugung von muskelbetriebenen Booten. Das bedeutet auf den breiten Innenstadtkursen eine ausnahmsweise Nutzung durch gewässerangepasste Motorboote mit Elektroantrieb, auf sensiblen Abschnitten, wie im FFH-Schutzgebiet (weite Auwaldbereiche, Floßgraben) einen kompletten Ausschluss dieser. Eine generelle Schiffbarkeitserklärung ist dafür nicht erforderlich. Die derzeitige Praxis, Einzelgenehmigungen nach Sächsischem Wassergesetz zu erteilen, reicht hier völlig aus und bietet den Behörden gute Möglichkeiten der Einzelprüfung und Limitierung. Allerdings sollten die zuständigen Vollzugsbehörden die wirksame Kontrolle sicherstellen. “Es liegen uns Hinweise vor, dass es fast kein Personal zur Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Bereits heute halten sich die Motorbootsbesatzungen – sehr zum Ärger der Paddler – regelmäßig nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Kleine Elektromotoren unterbinden schon durch ihre leistungsbegrenzte Bauart jede Raserei.”

Bislang ist das nautische Gutachten nicht öffentlich verfügbar und im Detail nachprüfbar. Dies muss in Kürze geschehen, um weiteren Spekulationen über dessen Inhalt den Nährboden zu entziehen und um eine fachliche Bewertung durchführen zu können. Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Einschätzung des Gutachters bzgl. der Anzahl von Motorbooten auf den innenstadtnahen Gewässerkursen nicht gefolgt werden kann. An vielen Stellen ist aktuell zu sehen, dass die derzeitige Belegungskapazität oftmals schon die Grenzen des Erträglichen erreicht hat. Weitere Boote, zumal motorisiert und dadurch schneller als Paddler und Ruderer, sind daher ein unvertretbares Sicherheitsrisiko. “Es ist durch eine Freigabe der innerstädtischen Gewässer ein deutlicher Anstieg des Lärmpegels zu befürchten. Die nächtlichen Grenzwerte sind in reinen Wohngebieten sehr schnell erreicht.” schätzt Vlach die Lage ein.

Die Marschrichtung der Stadtverwaltung ist leider nicht erkennbar. Bereits jetzt ist bekannt, dass die Anzahl der Bootsbewegungen auf dem Floßgraben unverträglich hoch ist. Trotzdem wird an einer Schiffbarkeitserklärung dafür festgehalten. Es sollte die Bereitschaft wachsen, Vorteile der aktuellen Zulassungspraxis mit weiteren Beschränkungsmöglichkeiten zu verknüpfen. Dazu gehört das Unterlassen von Ausbaumaßnahmen oder Abkürzungsstrecken an Auwaldwasserläufen, das Belassen von natürlichen Gegebenheiten wie Untiefen und Schmalstellen, woran sich Verkehrsaufkommen und Bootsklassen zu orientieren haben und nicht umgedreht.

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