Darf Arbeitslosigkeit eine Stadt sprachlos machen und in ihren Handlungsmöglichkeiten einschränken? Darf ein Oberbürgermeister mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Belange Gesundheitsprobleme relativieren? So wie es OBM Burkhard Jung zur letzten Ratsversammlung tat, als in einer Einwohneranfrage wieder das Thema Fluglärm am Flughafen Halle/Leipzig auf der Tagesordnung stand?

Seit 2007 hält das Thema den Leipziger Nordwesten und Westen am Kochen. Mindestens 30.000 Leipziger fühlen sich durch den nächtlichen Fluglärm stark bis sehr stark beeinträchtigt. Doch die Zahl der Flugzeuge, die nachts direkt übers Stadtgebiet fliegen, nimmt seit Jahren zu. Und droht noch weiter zuzunehmen, seit die Nachtfliegerei in Frankfurt/Main per Gerichtsbeschluss für unzulässig erklärt wurde.

Das müsste, das sollte doch Folgen haben, fand Saskia Hoeger, die die Einwohneranfrage am 16. Mai stellte.

Nein, hat es nicht, antwortete ihr der für Umweltschutz zuständige Bürgermeister Heiko Rosenthal.

Aus der Entscheidung vom 4. April 2012 zum Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt am Main ergebe sich keine veränderte Rechtslage für den Flugbetrieb am Flughafen Leipzig-Halle. Das sei so schon 2008 abgeklärt worden: Nach dem Urteil vom 24. Juli 2008 könne der gewerbliche Luftfrachtverkehr am Flughafen im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr realisiert werden. Dies sei im Leipziger Stadtrat schon oft diskutiert worden.

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht habe in dem Urteil festgestellt, dass die vom Vorhaben berührten Belange von der Planfeststellungsbehörde gerecht abgewogen und die Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes zum Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung beachtet worden seien. So zitiert das Protokoll die Antwort des Bürgermeisters.

Und macht so beiläufig sichtbar, wie in Leipzig mit dem vom Lärm Betroffenen Hase und Igel gespielt wurde. Denn erstaunlicherweise ging das Bundesverwaltungsgericht damals auf die Argumente der Planfeststellungsbehörde, der Landesdirektion Leipzig, ein. Die hatte argumentiert, es gäbe ja ein ausgewiesenes Nachtschutzgebiet. Und das habe man großzügig auch noch größer bemessen als vom Gesetz vorgeschrieben.

Mit den damit verbundenen Grundsätzen habe sich das Gericht auch im Zusammenhang mit der Entscheidung zu Frankfurt am Main auseinandergesetzt, meint Rosenthal.

Nicht wirklich.

Mit dem Argument “Nachtschutzgebiet” hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig jede Beschäftigung mit dem tatsächlich entstehenden Fluglärm schlicht negiert. Es hat auch die durch keinen Planfeststellungsbeschluss untersetzten Flugrouten über städtisches Gebiet nicht berücksichtigt. Es hat schlicht das Argument der Landesdirektion, es gäbe ein besonders großes Nachtschutzgebiet und Gesetzgeber wie Flughafen gingen dabei über ihre gesetzlichen Pflichten hinaus, akzeptiert.

Der größte Teil des Leipziger Nordwestens und Westens, der seit 2007 insbesondere unter der so genannten “Südabkurvung” leidet, ist nicht Teil der Nachtschutzzone. Hier können die Hausbesitzer keine finanziellen Mittel zum passiven Lärmschutz aufgrund der Fluglärmbelastung beantragen.

Natürlich hat das Folgen für die Gesundheit. Nur gibt es dazu in Leipzig keine detaillierten Statistiken.

Aber es gibt andere Statistiken, die ahnen lassen, was da passiert. Denn einige der betroffenen Ortsteile gehörten vor Inbetriebnahme der Startbahn Süd zu den beliebtesten und teuersten Wohnquartieren Leipzigs. Sie liegen am Stadtrand, eigentlich schön im Grünen. Eigentlich ruhig. Mit der Ruhe aber ist es seit 2007 vorbei. Und ein Indikator hat sich gedreht in den letzten Jahren: Der Mietpreis fällt. Er fällt in Möckern, in Wahren und auch in Lindenthal, das einmal zu den teuersten Quartieren der Stadt gehörte. 2008 lag hier der Durchschnittsmietpreis bei 6,13 Euro je Quadratmeter, 2011 waren es noch 5,56.

In der Fluglärmkommission arbeite man an diversen Ansätzen, die nächtliche Lärmbelastung etwas zu mildern, so Rosenthal, – wie lärmoptimierte An- und Abflugverfahren, die Prüfung von Möglichkeiten zur Durchführung von Rollbewegungen der Flugzeuge am Boden im Nachtzeitraum durch Flugzeugschlepp sowie Verbesserung der Lärmschutzwände zum Schutz vor Bodenlärm …

Ganz ausschließen, dass das Urteil zu Frankfurt keine Auswirkungen auf den nächtlichen Flugrummel in Leipzig habe, wollte Rosenthal aber nicht. Die Verwaltung konzentriere sich jetzt auf mögliche Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts auf den aktiven
Flugverkehr am Flughafen Leipzig-Halle, erklärte er. Man müsse gewappnet sein, um hier auch entsprechend reagieren zu können.

Freilich sei die Stadt Leipzig keine zuständige Behörde, sondern immer auf die Landesdirektion, auf das Sächsische Staatsministerium und auf die Flughafenkommission angewiesen, in der die Stadt Leipzig einer von vielen Partnern sei.

Womit er dann auch wieder den Grund dafür benannte, dass mehr als ein paar kleine Kompromisse in der Fluglärmkommission nicht durchzusetzen seien. Dort dominieren eindeutig wirtschaftliche Interessen.Aber Saskia Hoeger staunte nicht schlecht, als ihr Burkhard Jung auch noch selbst bestätigte, dass seine Verwaltung das Dilemma so akzeptiere. Und nicht nur das: Wo andere Städte sich glücklich schätzen, dass sie ein Nachtflugverbot an den stadtnahen Flughäfen durchsetzen konnten, sieht Burkhard Jung hier das Primat der Wirtschaft über die Gesundheit der Anwohner.

Das Protokoll verzeichnet seine Antwort so: “Er sei der Meinung, dass es eine große Chance für Leipzig sei, dass der Flughafen einen 24-Stunden-Betrieb habe. Er setze sich nicht für ein Nachtflugverbot ein. Das müsse man so deutlich aussprechen, selbst auf die Gefahr hin, dass es von den Betroffenen nicht gern gehört werde. Er werde im Rahmen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts selbstverständlich im Auftrag des Stadtrats aktiv sein. Beispielsweise habe er das Thema aktive Lärmminderung auf der letzten Aufsichtsratssitzung thematisiert. Er kümmere sich intensiv um die Thematik Fluggerät, Austausch der Fluggeräte durch die Gesellschaften, von DHL bis zu Lufthansa Cargo und anderen, und er lasse im Aufsichtsrat auch zu dem Thema Lärmminderung passiver Art berichten.”

Dumm nur, dass der von Leipzig gewünschte Austausch des lauten, überalterten Fluggeräts von DHL & Co. in der Fluglärmkommission wieder in einen faulen Kompromiss verwandelt wurde und auch die lauten russischen Maschinen bis 2016 weiterfliegen dürfen. Auch nachts.

Verständlich, dass Saskia Hoeger es bedauerlich fand, “dass dem Oberbürgermeister die Gesundheit seiner Mitbürger so wenig am Herzen liege, dass er für eine uneingeschränkte Flugerlaubnis am Flughafen sei.”

Das wollte Burkhard Jung so nicht auf sich sitzen lassen. Die Gesundheit der Menschen sei ihm sehr wichtig, sagte er. Und ließ gleich ein “Aber” folgen: Aber der Stadtrat und die Stadt insgesamt hätten abzuwägen zwischen den Erfordernissen hinsichtlich Stabilität und
Arbeitsplatzsicherheit in Leipzig und dem höchstmöglichen Schutz der Bevölkerung.

So zitiert ihn das Protokoll. “Dies sei ein Abwägungsprozess, der nicht immer einfach sei und sicherlich dem einen oder anderen auch wehtue. Jede Entscheidung für etwas sei auch eine Entscheidung gegen etwas. Damit müsse man leben. Allerdings glaube er, dass sich die Verwaltung mit der Mehrheit der Leipziger Bevölkerung im Einklang darüber befinde, dass der Flughafen in seiner jetzigen Gestalt weiter unterstützt werden sollte, natürlich mit aller kritischen Begleitung.”

“Philosophische Taschenspielertricks” nannte das Bert Sander von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seiner folgenden Wortmeldung. Im Protokoll steht dann noch: “Zur Fluglärmkommission merkt Stadtrat Sander an, bei allen Debatten, die im Stadtrat geführt worden seien, bei allen Bemühungen, die der Stadtrat gestartet habe, sei nichts zustande gekommen. Auch die Reformierung der Fluglärmkommission sei in weite Ferne gerückt. Solange hier nichts im Sinne der Verwirklichung der Beschlüsse des Leipziger Stadtrates geschehen sei, solle man nicht mehr unkritisch von Fluglärmkommission sprechen, sondern eher von einer Flughafenschutzkommission.”

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Und so empfinden es mittlerweile viele der Betroffenen. Man schmirgelt an den Begleiterscheinungen, bezieht keine klare Stellung, freut sich über jedes kleine Entgegenkommen, als säße da oben im Leipziger Nordwesten eine unerbittliche Schutz- und Trutzmacht, die man nur mit inständigen Bitten zu ein bisschen Entgegenkommen bewegen könne. Immer mit dem Argument von Arbeitsplätzen, als würden die einfach verschwinden, wenn man in Leipzig so etwas wie eine klare Haltung zu Flugverläufen, alten russischen Schrottmaschinen und Grenzen eines nächtlichen Flugbetriebes hätte.

Doch die laxe Haltung hat ja einen Grund. Man will ja noch mehr Frachtgesellschaften nach Leipzig holen. 2.800 nächtliche Starts und Landungen wurden im Mai 2012 gezählt. Die Spitzennacht war die vom 10. zum 11. Mai mit 136 Starts und Landungen. Leipzig profitiert tatsächlich davon, dass es weit und breit der einzige Frachtflughafen mit einer unbeschränkten Flugerlaubnis ist. Im ersten Quartal wurde mit 202.807 Tonnen ein neuer Quartalsrekord beim Trucking erzielt. 2012 wird der Flughafen erstmals mehr als 800.000 Tonnen Luftfracht umschlagen.

Lutz Weickert, einer der Fluglärmaktivisten, setzt gegen die Sowohl-als-auch-Aussage des OBM eine Aussage des Brüsseler Finanzministers Didier Reynders: “Wenn ich abwägen muss zwischen den Interessen des Unternehmens (DHL) und dem Schutz der Anwohner, hat letzterer Vorrang.”

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