Die Wogen in der Rathausaffäre in Markranstädt schlagen hoch. So hoch, dass sich jetzt sogar das Landratsamt Landkreis Leipzig genötigt sieht, diese mittels einer Pressemitteilung zu glätten. Offenbar haben sich zahlreiche Markranstädter Bürger an das Landratsamt gewandt, um sich über den Führungsstil von Markranstädts Bürgermeisterin Carina Radon zu beschweren.
In diesem Zusammenhang warnt das Landratsamt nun von einer Vorverurteilung und rät zu Besonnenheit. Versachlichung tue Not, erklärt Brigitte Laux, Sprecherin des Landratsamtes: “Verschiedene Interessengruppen und Bürger aus Markranstädt haben sich an das Landratsamt gewandt mit der Bitte um Einflussnahme gegenüber der Bürgermeisterin Frau Radon.”
Ein Punkt dieser Beschwerden beträfe einen Brief, den die Bürgermeisterin an einen Verlag gesendet haben soll. Weiterhin werde behauptet, dass dieses Schreiben zur Einstellung eines Anzeigenblattes führte und ein Redakteur dieses Blattes denunziert worden sei. Dazu Brigitte Laux: “Die Echtheit dieses Briefes ist jedoch Gegenstand eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens, da die Urheberschaft von der Bürgermeisterin bestritten wird. Das staatsanwaltliche Verfahren dauert an, eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen.”
Zum dem Brief heißt es in dem Schreiben, dass die Echtheit des bislang nur in Kopie vorgelegten Schreibens bisher nicht nachgewiesen worden sei, insbesondere sei das Originalschreiben durch die Anzeigenden nicht vorgelegt worden. Sie Sprecherin des Landratsamt rät eine Versachlichung der Diskussion an: “Zur Entscheidung im staatsanwaltliches Verfahren gilt die Unschuldsvermutung zugunsten der Unterzeichnerin des Schreibens, alles andere käme einer Vorverurteilung gleich, was den Grundsätzen des deutschen Rechtssystems zuwider laufen würde”. Das Landratsamt macht darüber hinaus deutlich, dass das Verfahren ordnungsgemäß weiter bearbeitet werde und entsprechend der staatsanwaltlichen festgestellten Erkenntnisse entschieden werde.
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