Ab dem 26. Februar 2012 dürfen nachts zwischen 22 und 6 Uhr keine Triebwerksprobeläufe mehr außerhalb des Triebwerksprobelaufstands stattfinden. Diese Entscheidung traf nun die zuständige Landesdirektion Dresden. Damit zahlen sich die wiederholten Nachfragen von Lärmschutzaktivisten aus.
Gut Ding will manchmal Weile haben. So nun wieder geschehen bei der Überprüfung der so genannten Triebwerksprobeläufe am Leipziger Flughafen durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
Bürgerinitiativen und Politiker hatten lange kritisiert, dass das Laufen der Motoren bei stehendem Flugzeug am Boden zumeist unter freiem Himmel stattfand. Sie schalteten die Landesdirektion Dresden ein, die hier als Aufsichtsbehörde fungiert. Die bündnisgrüne Abgeordnete Gisela Kallenbach brachte das Thema gar in den sächsischen Landtag.
Dabei ist dafür laut Planfeststellungsbeschluss eigentlich im Regelfall ein Triebwerksprobelaufstand, kurz: TWPS, zu nutzen. Doch dessen Bau brauchte erst seine Zeit. Und auch nach Fertigstellung desselben fremdelte so manches Flugzeug mit dem Gebäude, das die Verlärmung der Umgegend durch brummende Motoren vermindern sollte.
Kürzlich nun bekam Matthias Zimmermann von der Bürgerinitiative “Gegen die neue Flugroute” Post aus Dresden, von Dr. Bruno Bartscher. Der ist Referatsleiter Luftverkehr und Binnenschifffahrt in der dortigen Landesdirektion.
Die Untersuchungen zu den Triebwerksprobeläufen außerhalb des Triebwerksprobelaufstandes hätten einige Zeit in Anspruch genommen, bittet Bartscher eingangs um Verständnis. Zwar lasse sich “wegen des ohnehin hohen Grundgeräuschpegels am Rand des Nachtschutzgebietes”, auch durch Autobahn und Eisenbahn verursacht, die konkrete Lärmquelle nicht immer mit Sicherheit ausmachen, so Bartschers Befund.Es ließe sich aber eben auch nicht ausschließen, dass das Open-Air-Probelaufen für das Überschreiten eines Geräuschpegels von 50 dB(A) am Rand des Nachtschutzgebiets mit ursächlich ist. Deshalb will die Behörde auf Nummer sicher gehen.
“Vor diesem Hintergrund haben wir zum Schutz des Nachtschlafs dafür gesorgt, dass ab 26. Februar 2012 keine Triebwerksprobeläufe mehr außerhalb des TWPS zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr stattfinden werden”, teilte Bartscher der Bürgerinitiative mit. Ausnahmen soll es “entsprechend der Genehmigungslage” nur noch für Probeläufe mit der Schubeinstellung “Leerlauf” und bei Vorflugkontrollen unmittelbar vor dem Start geben.
Doch auch die Situation bei Tage gibt der Landesdirektion Anlass zur Kritik. “Die im Planfeststellungsbeschluss und in der Betriebsgenehmigung des Flughafens Leipzig/Halle festgeschriebenen Lärmgrenzen für Triebwerksprobeläufe am Tag werden in der Praxis deutlich unterschritten”, schreiben die Dresden Beamten den Flughafenbetreibern ins Stammbuch. Aus Gründen der Gewährleistung des Flugverkehrs und der Verkehrssicherheit werde man dagegen behördlich auch weiter nicht unmittelbar vorgehen. Man wolle die Situation jedoch weiter lückenlos dokumentieren.
“Wir haben die Beteiligten im Zusammenhang mit den aktuellen Ermittlungen erneut darauf hingewiesen, dass ein Abweichen vom Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses kein Dauerzustand sein kann, selbst wenn die Lärmwerte tagsüber eingehalten werden”, heißt es in dem behördlichen Schreiben weiter. Deshalb müsse in einem geordneten Verfahren eine erneute Abwägung zwischen den Interessen der Anlieger an Lärmvermeidung und dem öffentlichen Interesse am Betrieb des Frachtdrehkreuzes erfolgen.
Erneut nennt die Behörde dazu ein neuerliches Planfeststellungsverfahren oder ein Verfahren auf Änderung der Flughafengenehmigung als Handlungsoptionen. Denn nur so ließe sich eine Klärung über “möglicherweise erforderliche Ausgleichsmaßnahmen” herbeiführen.
“Wir gehen davon aus, dass der Flughafen Leipzig/Halle in Kürze einen entsprechenden Antrag stellen wird”, meint dazu die Dresdner Behörde abschließend. Doch davon ging die Behörde auch schon vor einem reichlichen halben Jahr aus. Gut Ding will manchmal eben Weile haben.
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