Ein Bürgerentscheid zum Freiheitsdenkmal am Tag der Bundestagswahl wäre ganz und gar nicht rechtswidrig
Die LVZ war sich am 16. Juni schon ganz sicher: „Freiheitsdenkmal: Freistaat hält Bürgerentscheid am 24. September in Leipzig für rechtswidrig“. Klingt kurz und knapp, ist aber falsch. Wäre auch nicht mal durch die Sächsische Gemeindeordnung gedeckt. Gefragt hat Leipzigs Verwaltung trotzdem beim Freistaat. Man hat den Antrag der Linksfraktion durchaus ernst genommen.
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