Heike Will soll ab 1. Mai 2025 Leiterin des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung werden. Bisher leitet sie das Amt kommissarisch. Und zwar seit fast vier Jahren, seit der damalige Amtsleiter Karsten Gerkens in den Ruhestand ging. Das ist eine ziemlich lange „Probezeit“. Doch dass sie auf die Position nicht gewählt wurde, lag daran, dass sich die Auswahlkommission einfach nicht einigen konnte. Nun schlägt die Verwaltungsspitze Heike Will der Ratsversammlung definitiv zur Beförderung vor.
Denn gezeigt, dass sie das Amt leiten kann, hat sie jetzt schon über viele Jahre: Von Januar 2016 bis März 2019 hatte Heike Will das Amt kommissarisch. Nach kurzer Pause ist sie seit Juli 2021 amtierende Amtsleiterin. Im Jahr 2022 kam die Auswahlkommission zusammen, um über eine neue Amtsleitung zu beraten. Das Gremium, in dem auch die Stadträtinnen und Stadträte vertreten sind, konnte sich jedoch nicht auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten einigen.
Heike Will war zuvor Abteilungsleiterin der Abteilung Wohnungsbau. Seit den 1990er Jahren ist sie mit den Aufgaben der Stadterneuerung, Stadtteilentwicklung und -sanierung, dem Fördermittelmanagement sowie der Wohnungsbauförderung in Leipzig beschäftigt. In ihrer ersten amtierenden Amtsleitung hat sie den Umstrukturierungsprozess hin zum Schwerpunkt Wohnen – also vom ehemaligen Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbau (ASW) hin zum Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS) – mit umfangreichen organisatorischen Prozessen umgesetzt.
Und das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung ist kein nebensächliches Amt. Es spielt eine ganz zentrale Rolle in der Stadtentwicklung und hat in den letzten sieben Jahren 154 Millionen Euro Wohnungsbaufördermittel für Leipzig gesichert. Damit können mehr als 2.900 Sozialwohnungen errichtet werden.
Zusätzlich wurden in den letzten fünf Jahren 104,1 Millionen Euro mit Mitteln der EU sowie der Städtebauförderung in den 20 Fördergebieten der Stadt umgesetzt. Das Arbeitsspektrum der 67 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes reicht von der Umsetzung wohnungspolitischer Instrumente über die Sanierungsverfahren nach BauGB bis hin zur Quartiers- und Stadtteilentwicklung.
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