Was kostet eigentlich die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber im Leipzig? Das wollte die Freie Fraktion im Stadtrat gern wissen. Aber irgendwie weiß das nicht einmal die Stadt, die nun auf Drängen der Landesregierung bis zum Sommer die Einführung der Bezahlkarte umsetzen muss. Eine Extra-Wurst gibt es da für Leipzig nicht, auch wenn das im Stadtrat intensiv diskutiert wurde. Der Freistaat bestimmt, wie Asylsuchende zum Lebensnotwendigen kommen. Aber ob es mit Bezahlkarte mehr kostet, kann das Sozialamt nicht sagen.
„Mit der bundesweiten Regelung zur Bezahlkarte konnten die Länder die Gemeinden zur Einführung dieser verpflichten“, hatte die Freie Fraktion formuliert.
„Der Freistaat Sachsen macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und führt derzeit ein Pilotprojekt mit den Landkreisen durch. Im Anschluss sollen auch die kreisfreien Städte verpflichtet werden, die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz in Form der stark reglementierten Bezahlkarte zu handhaben. Die technische Abwicklung läuft über das Bezahlkartensystem des Landes. Dennoch haben die Kommunen einen Mehraufwand in der Bearbeitung des neuen Aufgabenbereichs.“
Und das Sozialamt bestätigt in seiner Antwort: „Die Hauptverantwortung für die Einführung und Umsetzung der Bezahlkarte trägt die Sächsische Staatsregierung. Das Sozialamt bereitet die Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gemäß den Vorgaben der Staatsregierung vor. Die Einführung wird voraussichtlich bis Sommer 2025 abgeschlossen sein.
Derzeit finden alle zwei Wochen Beratungen zwischen der Landesdirektion Sachsen, den kreisfreien Städten und Landkreisen zur operativen Umsetzung der Bezahlkarte statt. Entsprechend dieser Absprachen werden im Sozialamt Vorbereitungen für die Einführung der Bezahlkarte getroffen.“
Womit dann auch der Umsetzungstermin für Leipzig steht: Sommer 2025. Aber die Freie Fraktion interessierte sich auch dafür, ob Leipzig das technisch auch umgesetzt bekommt: „Welchen Prozessfortschritt hat bzw. hatte das durch die Stadt Leipzig entwickelte System für bargeldloses Bezahlen mithilfe einer EC-Karte für Geflüchtete?“
Leipzig schafft das, bestätigt das Sozialamt: „Durch die Stadt Leipzig wurde zum Jahresbeginn 2024 mit der Einführung der SocialCard zur Ablösung der Barschecks für Leistungsberechtigte nach SGB XII und AsylbLG, die über kein eigenes Konto verfügen, begonnen. Die SocialCard wird als Kreditkarte mit Debit-Funktion umgesetzt.
Aufgrund der Entscheidung über die Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach AsylbLG im Herbst 2024 wird dieser Personenkreis nicht weiter für die Leipziger SocialCard berücksichtigt. Für Personen ohne Konto mit Leistungsansprüchen nach SGB XII ist die Nutzung der Leipziger SocialCard weiterhin vorgesehen. Die Einführung der Leipziger SocialCard für Leistungsberechtigte nach SGB XII ohne eigenes Konto soll bis voraussichtlich Sommer 2025 erfolgen.“
Mehrkosten noch unklar, Personal bleibt gleich
Nur auf eins weiß das Sozialamt keine Antwort: Welcher Mehraufwand für Leipzig durch die Einführung der Bezahlkarte entsteht. Entsprechend lapidar ist die Antwort: „Dazu ist keine Aussage möglich. Die Funktionalitäten der Bezahlkarte und der Leipziger SocialCard unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen (z.B. für Überweisungen und Lastschriftverfahren).“
Nur eins scheint sicher: Man braucht nicht mehr Personal dafür. „Mit der Einführung der Bezahlkarte ergeben sich keine Veränderungen im Stellenplan der Stadt Leipzig.“
Und wenn doch Mehrkosten anfallen? „Der Erlass des Freistaates Sachsen zur Einführung der Bezahlkarte sieht vor, dass der Freistaat alle Kosten der Beschaffung der Karten sowie der technischen Bereitstellung trägt. Darüber hinaus wurde die Zusage getroffen, die Kosten der Kartennutzung durch die Leistungsberechtigten (z.B. Automatengebühren) zu tragen. Für die Stadt Leipzig fallen ggf. Kosten für die Anpassung und Anbindung des Fachverfahrens PROSOZ an die Plattform des Kartenanbieters an.
Der Freistaat hat angekündigt, die vorgesehene Kostentragung nach der Einführung zu evaluieren.“
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