Seit August 2024 hat Leipzig endlich eine Satzung zum Zweckentfremdungsverbot. Und damit eine Handhabe, die Zweckentfremdung von Wohnungen in Leipzig zu sanktionieren. Und es sind doch eine Menge Wohnungen, die auf diese Weise dem Leipziger Wohnungsmarkt entzogen sind, wie die Antwort des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung auf eine Anfrage der Linksfraktion ergab, zu der dann Linke-Stadträtin Dr. Elisa Gerbsch in der Ratsversammlung am 19. März noch ein paar Nachfragen hatte.
„Kurzvermietungen, wie über Seiten wie Airbnb, haben in vielen touristisch geprägten Städten fatale Auswirkungen auf den lokalen Wohnungsmarkt“, hatte die Linksfraktion in ihrer Anfrage festgestellt. „Auch Leipzig hat dies die letzten Jahre zu spüren bekommen. Um den Wohnungsmarkt zu stabilisieren, trat im August 2024 die Zweckentfremdungsverbotssatzung in Kraft, die neue Kurzvermietungen von Wohnraum nur mit Genehmigung zulässt.“
Aber die Zahlen, die das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung nun bekannt gab, deuten noch auf jede Menge Arbeit hin. Einige Wohnungseigentümer habe sich selbst gemeldet und auch den Übergangsschutz für die Zweckentfremdung der Wohnung in Anspruch genommen, der in der Regel zwei Jahre beträgt. Andere wurden freilich erst durch Anzeigen namhaft gemacht.
„Es sind bisher insgesamt 385 Hinweise eingegangen (Stand 06.03.2025). Davon sind 149 Doppelmeldungen, oder Objekte, die bereits durch den Übergangschutz von 2 Jahren oder einen Antrag bekannt sind. Von den so verbleibenden 236 Hinweisen sind 182 zu Fremdbeherbergung/Kurzzeitvermietung und 54 zu Leerstand“, teilte die Stadt mit.
Übergangsfrist für 488 Wohnungen
Wobei Dr. Elisa Gebsch genauer wissen wollte, ob die Zahl 488 für die Wohnungen, für die eine zweijährige Übergangsfrist gilt, so stimmt. Doch die Zahl stimmt.
Aber die Antwort der Stadt zeigt eben auch, dass das Auffinden all der Wohnungen und die Klärung der Nutzung eine Menge Arbeit macht.
„Zunächst wird bei einem eingegangenen Hinweis geprüft, um was für ein Objekt es sich handelt und ob es der Verwaltung bereits bekannt ist. Liegt eine bauordnungsrechtliche Genehmigung einer Nutzungsänderung vor, die vor dem Inkrafttreten der Satzung am 01.09.2024 erteilt wurde, fällt dies nicht unter die Zweckentfremdung, da zum Inkrafttreten der Satzung baurechtlich kein Wohnraum bestand. Dies ist allerdings eher eine Ausnahme und nur bei 5 Hinweisen, die bisher überprüft wurden, der Fall.
Diese Prüfung ist sehr aufwändig und erfolgt mithilfe von Auskünften des ABD, welches die entsprechende Genehmigung einer Nutzungsänderung erteilte und auch weiterhin erteilt, aufgrund der Inkompatibilität der Sächsischen Bauordnung und des sächsischen Zweckentfremdungsverbotsgesetzes (Zweckentfremdung kann dadurch im Prüfprozess eines Bauantrages nicht berücksichtigt werden). Dadurch kann eine Nutzung zur Ferienwohnung nach Sächsischer Bauordnung genehmigt werden, gleichzeitig aber dieselbe Nutzung nach ZwEVS versagt werden.
In der Regel liegt keine Genehmigung einer Nutzungsänderung vor, weswegen die/ der Eigentümer/-in ermittelt wird. Dies stellt eine große Herausforderung dar, da es keine wohnungsscharfe, zentrale Wohnungsdatenbank in der Stadt Leipzig gibt. Die/der Eigentümer/-in wird nachfolgend mit einem Erstanschreiben kontaktiert und kann zu dem genannten Fall Stellung nehmen und das übliche Verwaltungsverfahren läuft ab, bis hin zu einer Anordnung zur Wohnnutzung.
Für diesen Prozess inkl. der Erarbeitung und Implementierung der Zweckentfremdungsverbotssatzung in Leipzig sowie der Verfahren ist bisher eine Stelle vorgesehen. Das AWS versucht, die erforderlichen Bedarfe durch interne Umverteilung und Unterstützung zu decken.“
Dafür gäbe es, so Baubürgermeister Thomas Dienberg, eine einzige Personalstelle, die sich nur darum kümmern würde. An eine Aufstockung sei derzeit nicht zu denken. Aber sie würde für ihre Arbeit auf die Mitarbeiter des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege zurückgreifen können.
Auch ein paar schwarze Schafe
Und natürlich wollte die Linksfraktion auch noch wissen, wie mit den schwarzen Schafen umgegangen wird, die es ganz offensichtlich gibt.
Die Stadt dazu: „In einigen Fällen, die aufgrund von Hinweisen bearbeitet werden, besteht mittlerweile ein starker Verdacht, dass ein Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot vorliegt, allerdings ist der Prozess, bis tatsächlich ein Wohnnutzungsgebot ausgesprochen werden kann, sehr aufwändig. Daher konnten aufgrund der erst kurzen Geltungsdauer der ZwEVS und den notwendigen Bearbeitungszeiten noch keine Wohnnutzungs-/Räumungsgebote angeordnet werden.“
Die Arbeit hat also im Grunde erst begonnen und es wird dauern, bis das Leipziger Zweckentfremdungsverbot tatsächlich Früchte zeigt. Wobei die Erhebung eben auch zeigt, dass es die meisten Zweckentfremdungen in Mitte gibt (275), im Stadtbezirk Nordost (271) und im Stadtbezirk Ost (256).
Empfohlen auf LZ
So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:
Keine Kommentare bisher