Die Zeit drängt. Das merken inzwischen auch die Hausbesitzer und Vermieter, dass sie sich über die künftige Wärmeversorgung für ihr Haus dringend Gedanken machen müssen – und dass es keine gute Idee ist, jetzt noch eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Denn das Heizen mit diesen Anlagen wird künftig teuer und letztlich unbezahlbar. Im Januar stellte die Stadt das Rahmenpapier für die Leipziger Wärmewende vor. Der eigentliche Wärmeplan soll 2026 stehen.
Aber schon jetzt ist klar, dass es für die verschiedenen Leipziger Stadtgebiete unterschiedliche Lösungen geben wird. Viele Ortsteile gerade in der Randlage werden nicht ans Fernwärmenetz der Leipziger Stadtwerke angeschlossen werden können. Da müsse die Stadt handeln, fand die Linksfraktion.
Denn einen Großteil der Kosten für die Wärmewende in Leipzig müssen die privaten Gebäudeeigentümer aufbringen – sie müssen ihre Gebäude dämmen und in vielen Fällen Lösungen wie die Wärmepumpe einbauen. Und dazu werden viele auch finanzielle Unterstützung brauchen.
Und dazu sollen – so beantragte die Linksfraktion – entsprechende Sanierungsgebiete ausgewiesen werden: „Mit der Ausweisung von Sanierungsgebieten nach § 142 BauGB sollen Anreize für energetische Sanierung genutzt werden. Die Gemeinde Spiesheim in Rheinland-Pfalz wendet die Sanierungssatzung bereits zu diesem Zweck an (https://gleft.de/5Gz).
Eigentümerinnen und Eigentümer können in diesen Gebieten für die Durchführung energetischer Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerrechtlich deutlich höhere Abschreibungen nutzen. Das schafft in dezentralen Gebieten Anreize für die energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden, ohne die die Wärmewende nicht gelingen kann.
Sanierungskosten nicht auf die Mieter abwälzen
In der Ratsversammlung am 12. Februar kam der Antrag „Sanierungsgebiete für die Wärmewende“ der Fraktion Die Linke im Stadtrat zum Aufruf. Ziel des Beschlusses ist es, Sanierungsgebiete auszuweisen, in denen energetische Modernisierungen durch steuerliche Anreize gefördert werden. Vorgestellt hat den Antrag in der Ratsversammlung Linke-Stadtrat Dr. Volker Külow.
Federführend aber war dafür Susanne Scheidereiter, Sprecherin für Klima und Umwelt der Linksfraktion, die an diesem Tag verhindert war.
„Wir müssen jetzt die Weichen für morgen stellen. Die Wärmewende ist nicht nur ökologisch notwendig, um Klimaneutralität zu erreichen. Sie schützt die Menschen auch vor steigenden Energiekosten. Sanierungsgebiete bieten steuerliche Vorteile, die verhindern, dass die Sanierungskosten auf die Mieter/-innen abgewälzt werden. Denn für uns als Linke ist klar: Die Klimawende muss sozial gerecht sein!“, betont sie.
„Ein erfolgreiches Beispiel ist die Gemeinde Spiesheim in Rheinland-Pfalz, die bereits von diesen Regelungen profitiert. Leipzig sollte diesem Beispiel folgen und die Möglichkeiten der Sanierungssatzung ausschöpfen, um die Wärmewende gerade in den dezentralen Stadtteilen voranzubringen.“
Darüber hinaus soll die Verwaltung aktiv den Dialog mit den Ortsvorsteher/-innen der betroffenen Gebiete suchen, um die lokalen Voraussetzungen für die Wärmewende zu schaffen. Ohne diese Maßnahmen droht die Gefahr, dass die energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden ins Stocken gerät – mit negativen Folgen für das Klima und die Mieter/-innen.
Stadt plant selbst die Ausweisung von Sanierungsgebieten
Mit dem Antrag rannte die Linksfraktion bei der Verwaltung im Grunde offene Türen ein. Denn genau dieses Problem hatte die Verwaltung auch schon im Rahmenpapier für die Wärmewende skizziert. Das übrigens am 12. Februar ebenfalls als Informationsvorlage auf der Tagesordnung stand.
„Neben der Ausweisung dezentraler Versorgungsgebiete, die aufgrund der ermittelten Wärmebedarfsdichte und der vorliegenden Gebäudestruktur nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden können, werden flankierende Maßnahmen zur Unterstützung und Beratung von Gebäudeeigentümer/-innen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen und Quartierslösungen geprüft und definiert“, geht das Amt für Stadtsanierung und Wohnungsbauförderung in seiner zustimmenden Stellungnahme auf dieses Thema ein.
„Darauf bezugnehmend prüft die Stadtverwaltung, inwiefern die Ausweisung von Sanierungsgebieten ein geeignetes Instrument ist, um Eigentümer/-innen bei den bevorstehenden Herausforderungen der Wärmewendeumsetzung und energetischen Sanierung von Gebäuden zu unterstützen. Aufgrund abweichender Gebietskulissen und anderer sozioökonomischer Voraussetzungen der Gebäudeeigentümer/-innen ist eine Übertragung des Beispiels aus dem Antrag, das Sanierungsgebietes Spiesheim, auf das Leipziger Stadtgebiet nicht möglich.“
Aus Sicht der Stadt ist die Ausweisung als Sanierungsgebiet durchaus ein gangbarer Weg, den Hausbesitzern bei der Umstellung zu helfen, das bestätigte am Mittwoch auch Baubürgermeister Thomas Dienberg.
„Voraussetzungen und Anforderungen an ein neues Sanierungsgebiet gemäß § 136 ff. BauGB in Leipzig werden derzeit geprüft, mit dem Ziel ggf. eine vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB zu veranlassen. Die §§ 7h, 10f und 11a EStG mit ihren erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten können einen Anreiz zur Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bieten“, hieß es in der Stellungnahme der Stadt.
„Nichtsdestotrotz ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen die grundlegende Bereitschaft der Eigentümer/-innen in ihren Gebäudebestand zu investieren. Erfahrungen aus anderer Städte zeigen, dass entsprechende Beratungsangebote für die energetische Sanierung und Wärmewende aufzubauen bzw. bestehende in der Region Leipzig zu stärken wären.“
Bekanntgabe zusammen mit dem fertigen Wärmeplan
Nur ein Wermutstropfen blieb: Weitere Fördergelder für solche Sanierungsgebiete stehen erst einmal nicht im Raum. So betont auch die Stadt: „Leider ist aktuell festzustellen, dass zwar in den vergangenen Jahren die Ausweisung von Sanierungsgebieten immer von einer umfassenden Fördermittelmittelkulisse, bspw. durch die Städtebauförderung, flankiert wurde, diese Förderung derzeit jedoch nicht in Aussicht steht.“
Trotzdem fand Dienberg den Antrag der Linksfraktion sinnvoll, bat aber darum, das geforderte Abgabedatum zu ändern. Die Linke hatte den OBM auffordern wollen, „für potenziell geeignete Gebiete den Erlass von Sanierungssatzungen einzuleiten und dem Stadtrat möglichst bis zum 1. Quartal 2026 die Satzungsvorlagen zum Beschluss vorzulegen.“
Aber Dienberg möchte die festzulegenden Sanierungsgebiete zusammen mit dem fertigen Wärmeplan vorlegen. Das wird wohl im zweiten Quartal 2026 sein. Widerspruch zu diesem Zieltermin gab es aus der Linksfraktion nicht. Und für den gesamten Antrag dann aus der Ratsversammlung ein deutliches Votum mit 37:15 Stimmen.
Empfohlen auf LZ
So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:
Keine Kommentare bisher