Es gibt Medien, deren Nachrichten man am besten nicht übernimmt. Schon gar nicht ungeprüft. Zu diesen Medien gehört auch die „Bild“, aus der die Leipziger CDU ungeprüft eine Meldung übernahm, der Kampagnenverein Campact e.V. würde staatliche Fördermittel erhalten. Doch gegen diese Behauptung zog Campact vor das Landgericht Leipzig und beantragte dort eine einstweilige Verfügung gegen die CDU Leipzig, die das Gericht dann auch erließ.

Die CDU Leipzig hatte auf ihren Social-Media-Kanälen im Februar 2025 wahrheitswidrig behauptet, dass Campact staatliche Fördermittel erhalte und diese zur Organisation von Demonstrationen gegen die Union einsetze. Eine solche Demonstration fand – nach der gemeinsamen Abstimmung von Union und AfD am 29. Januar im Bundestag – auch am 30. Januar in Leipzig statt.

Der Kreisverband habe sich dabei unter anderem auf Artikel der „Bild“-Zeitung bezogen. Eine vorgerichtliche Abmahnung habe die CDU ignoriert. Auf den Antrag von Campact habe das Landgericht Leipzig der CDU Leipzig dann die Verbreitung der unwahren Tatsachenbehauptungen untersagt.

Der Unmut in der sächsischen CDU über Campact gärt schon länger. So gab es unter anderem die Campact-Kritik aus dem Landtagswahlkampf 2024, dass taktische Stimmen, um die die CDU damals warb, vor allem die AfD stärken würden.

„Kretschmer fehlt es an Weitsicht – mit fatalen Folgen für unsere Demokratie. Auch als Zweitplatzierte könnte die CDU die sächsische Landesregierung stellen, dafür braucht sie aber Koalitionspartner/-innen“, kritisierte damals Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand von Campact. „Indem Kretschmer jedoch die Zweitstimmen von SPD, Grünen und Linken abgreifen will, beraubt er sich selbst potenzieller Koalitionspartner/-innen und verschärft die ohnehin schon schwierige Lage.“

Genau so ist es ja dann auch gekommen. Der Sachsenwahlkampf wurde zu einem Rennen zwischen CDU und AfD stilisiert und die möglichen Koalitionspartner der CDU – SPD und Grüne – büßten massiv an Stimmen ein.

Die Mutmaßungen der AfD

Aber auch die AfD Sachsen fühlte sich durch die „Einmischung“ von Campact in den sächsischen Landtagswahlkampf gepiesackt und stellte entsprechend suggestive Anfragen an die sächsische Landesregierung, in denen sie unterstellte, Campact – und das durch eine eigene Kampagne aufgefallene Katapult-Magazin – würden auch durch sächsische Fördergelder unterstützt.

Schon im Oktober bekam der AfD-Landtagsabgeordnete Thomas Kirste von der Staatsregierung die entsprechende Antwort: „Weder die Katapult gGmbH noch der Campact e.V. beantragten oder erhielten vom Freistaat Sachsen seit 2019 bis einschließlich dem 1. Oktober 2024 Fördergelder, Darlehen oder sonstige finanzielle Leistungen. Auch die im Zusammenhang mit der Katapult gGmbH stehenden Unternehmen Katapult MV GmbH und Katapult Verlag GmbH beantragten oder erhielten vom Freistaat Sachsen seit 2019 bis einschließlich dem 1. Oktober 2024 keine Fördergelder, Darlehen oder sonstige finanzielle Leistungen.“

Was den AfD-Abgeordneten Torsten Gahler nicht davon abhielt, im Februar wieder dasselbe zu Campact anzufragen.

Und wieder antwortete Sozialministerin Petra Köpping freundlich: „Die unter den Fragen 1 bis 5 benannten Vereine, gGmbH und Stiftungen haben in der Zeit von 2019 bis zum 31. Dezember 2024 keine Finanzmittel durch den Freistaat Sachsen erhalten.“

Ein riesiger Fehler

Mit Bezug auf die gemeinsame Abstimmung von Union und AfD im Bundestag am 29. Januar erklärt nun Dr. Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand Campact e.V.: „Die gemeinsame Abstimmung der Union mit der AfD war ein riesiger Fehler und hat ausschließlich der rechtsextremen Partei geholfen. Statt diesen Fehler einzugestehen, versucht die Union nun, die Organisatoren zu verunglimpfen, die sich für den Erhalt der Brandmauer starkmachen.

Dieses Verhalten ist einer Partei nicht würdig, die das Wort Demokratie im Namen trägt. Wir können nur hoffen, dass alle CDU-Verbände dazulernen, ihre Verantwortung ernst nehmen und in politischen Auseinandersetzung nicht wieder zu Lügen greifen.“

Schon im vergangenen Jahr hatte unter anderem das rechte Portal Nius Campact die Umverteilung von Steuergeldern unterstellt. Auch dagegen ging Campact erfolgreich juristisch vor. Das Landgericht München I hat Nius die Verbreitung mehrerer Falschbehauptungen über den Campact e.V. verboten. Derzeit läuft, so teilt Campact mit, ein Berufungsverfahren.

Campact ist nach eigenem Bekunden eine Kampagnen-Organisation, mit der über 3,5 Millionen Menschen entschlossen für progressive Politik eintreten und die Demokratie verteidigen. Der Verein schmiedet breite Bündnisse und mobilisiert eine starke Bewegung für den ökosozialen Fortschritt.

Damit eine gerechte Gesellschaft entsteht, in der alle Menschen sicher und selbstbestimmt in Frieden und Freiheit leben können. Campact finanziert sich durch Spenden von hunderttausenden Menschen und handelt unabhängig von Parteipolitik und Wirtschaftsinteressen.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar