Die Verhandlungen und Gespräche zum Leipziger Doppelhaushalt 2025/26 gehen in die entscheidende Phase. Nachdem Anfang Oktober der Entwurf des Doppelhaushalts 2025/26 von Finanzbürgermeister Torsten Bonew dem Leipziger Stadtrat vorgelegt worden war, befasst sich die Verwaltung in den nächsten Wochen mit den mittlerweile eingereichten Haushaltsanträgen. Momentan weist der Finanzplan im Vergleich zum Entwurf zusätzliche Risiken von bis zu 110 Millionen Euro auf.

Insgesamt sind bei der Stadt Leipzig 393 Haushaltsanträge eingegangen, darunter 245 Anträge vom Stadtrat, 80 Anträge von Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräten sowie 68 Bürgeranträge aus der Leipziger Bürgerschaft.

„Zunächst möchte ich mich bei allen Beteiligten für die zahlreichen Anträge zum Entwurf des Doppelhaushalts 2025/26 bedanken. Die Auseinandersetzung mit dem Haushaltsetat ist keine leichte Aufgabe für ein Ehrenamt. Sie erfordert viel Zeit, ein Grundverständnis für kommunale Finanzwirtschaft und umfassendes Wissen über die Einnahmen und Ausgaben unserer Stadt“, erklärt Leipzigs Finanzbürgermeister Torsten Bonew.

Bonew: Keine unrealistischen Erwartungen hegen

Aber Bonew warnt trotzdem vor zu großen Erwartungen: „Gern würde ich den einen oder anderen Antragswunsch von Herzen umsetzen. Aber in Zeiten eines so stark angespannten Haushalts haben wir keine Spielräume! Die Risiken habe ich bereits in meiner Haushaltsrede im Oktober aufgezeigt. Wir können uns die Mehrausgaben nicht leisten!

Die Ausgabenwünsche sprengen den Haushalt und führen uns regelrecht in eine sehr kritische Haushaltslage. Bunte Träumereien und falsche Erwartungen bei den Leipziger Bürgerinnen und Bürgern zu wecken, helfen hier nicht weiter.“

Beschlussfassung im März geplant

Bonew appelliert nochmals an ein maßvolles und gemeinsames Handeln, um den Doppelhaushalt für 2025 und 2026 genehmigungsfähig zu gestalten. „Wenn nicht, kommt es zur Zwangskonsolidierung des Haushaltes, und das bedeutet drastische Einsparungen bis hin zur Haushaltssperre. Und ein Kaputtsparen will keiner“, betont der Finanzbürgermeister.

Die Frist für das Einreichen der Haushaltsanträge endete am 1. Dezember 2024. Am 9. Januar 2025 wird die Verwaltungsmeinung zu allen eingereichten Haushaltsanträgen, einschließlich der Bürgeranträge, den Stadträten sowie den Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräten übergeben. In der Januar-Ratssitzung können sich traditionell die Fraktionen in erster Lesung zum Haushaltsplanentwurf 2025/26 mündlich äußern – bekannt auch als „Statements der Fraktionen“.

Die Beschlussfassung des Doppelhaushalts 2025/26 ist für den 12. März 2025 weiterhin vorgesehen. Danach wird der Doppelhaushalt der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigungsfähigkeit übergeben.

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