Im Februar 2021 beschloss der Sächsische Landtag das Sächsische Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform. Es setzt den Rahmen für die neue Grundsteuer ab 2025. Das wichtigste Ziel war dabei, die Gesamterträge durch die Grundsteuereinnahmen in den Kommunen nicht zu erhöhen. Was trotzdem dazu führt, dass einige Grundstücksbesitzer künftig mehr zahlen müssen. Um das Gesetz anzuwenden, will die Stadt Leipzig den Grundsteuerhebesatz ab 2025 spürbar senken.

Momentan liegt der Hebesatz bei 650 Prozent, künftig soll er bei 450 Prozent liegen. Hintergrund ist die neue Bemessung der Grundsteuer, die das Bundesverfassungsgericht 2018 angemahnt hatte. Das alte Bemessungsverfahren hatten die Karlsruher Richter als verfassungswidrig erklärt. Dazu kommt vor allem, dass die Bemessungsgrundlage aus dem Jahr 1935 stammt. Das bildet nicht einmal mehr ansatzweise die Gegebenheiten der Gegenwart ab.

Über die Folgen des neuen Grundsteuergesetzes informierte das Sächsische Finanzministerium am 3. Februar 2021. Ein Hebesatz von 450 Prozent liegt im mittleren Bereich der Bandbreite, die das Sächsische Staatsministerium der Finanzen für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Reform veröffentlicht hat, betont das Dezernat Finanzen. Der Stadtrat muss abschließend über den neuen Grundsteuerhebesatz entscheiden.

Was ändert sich?

Ab Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform bundesweit in Kraft, die für viele Hauseigentümer auch in Leipzig erhebliche Veränderungen mit sich bringen wird. Dabei möchte die Stadt Leipzig, die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer B konstant halten.

Die individuellen Auswirkungen für die Bürger können jedoch je nach Lage und Art der Immobilie stark variieren. So wird der neue Hebesatz bei einigen Hausbesitzern zu verringerten Grundsteuerzahlungen führen, bei anderen wiederum wird sich der Steuerbetrag erhöhen.

„Die neue Grundsteuer wird unterschiedlich wirken – einige Eigentümer werden mehr zahlen, andere weniger“, erklärt Leipzigs Finanzbürgermeister Torsten Bonew. „Je weiter weg von der Innenstadt und je weniger Wohneinheiten auf einem Grundstück, desto höher wird die neue Grundsteuer. Ein zentraler Grund für die steigenden Kosten am Stadtrand ist der Bodenwert, der einen wesentlichen Bestandteil der Steuerberechnungen darstellt.

Diese Verschiebung ist besonders bemerkenswert, da die bisherige Grundsteuerberechnung auf veralteten Daten aus dem Jahr 1935 basierte. Somit werden häufig die Eigenheime stärker belastet als die Mehrfamilienhäuser. Das wird definitiv für Ärger unter den Eigentümern sorgen. Das ist sehr bedauerlich, aber es ist das, was uns der Bundesgesetzgeber nach dem Urteil auferlegt hat.“

Wozu die Grundsteuer dient

Die Grundsteuer ist nach der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommune und kommt ihren Bürgerinnen und Bürgern zugute. Mit den Einnahmen wird unter anderem die kommunale Infrastruktur finanziert, beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen oder Straßen. Die Höhe der Grundsteuer wird durch den Grundsteuermessbetrag, der mit dem Grundsteuerwert multipliziert und anschließend mit dem kommunalen Hebesatz verrechnet wird, bestimmt.

Torsten Bonew betont, dass die Stadt weiterhin darauf abzielt, die Grundsteueraufkommen von derzeit 102 Millionen Euro pro Jahr konstant zu halten. Die Grundsteuer A, die land- und fortwirtschaftliches Vermögen betrifft, wird ab 2025 ebenfalls neu berechnet, kündigt das Finanzdezernat an. Hier erfolgt eine Umstellung von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung.

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