Eigentlich war es eines der größten und wichtigsten Themen, die Leipzig gerade belasten, das der Grünen-Antrag „Wohnungsbaufonds einrichten – gemeinwohlorientierte Träger für bezahlbares Wohnen unterstützen“ behandelte, der am 23. Oktober in der Ratsversammlung zwar aufgerufen wurde. Aber der Grünen-Fraktionsvorsitzende Dr. Tobias Peter zog ihn nach seiner kurzen Rede zurück. Denn es ging um eine Menge Geld, die im Leipziger Haushalt nicht vorhanden ist.
Genauer: Um 120 Millionen Euro, die – so stellten sich die Grünen das vor – die Stadt bereitstellt, damit die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft LWB tatsächlich die im Wohnungsbaupolitischen Konzept angepeilten 2.000 neuen Wohnungen im Jahr bauen könne. Und zwar nicht irgendwelche Wohnungen, sondern vor allem Sozialwohnungen und Wohnungen für Familien, die in Leipzig in wachsendem Ausmaß fehlen.
Nur wird es auch die LWB bei den drastisch gestiegenen Baupreisen nicht schaffen, so viele neue Wohnungen im gestützten Segment zu bauen. Aus heutiger Sicht sind die 2.000 Wohnungen mehr als nur ambitioniert.
Aber was tun? Mit einer zusätzlichen Unterstützung durch die Stadt könnte die LWB das Ziel doch noch erreichen, meinten die Grünen und schlugen deshalb einen Wohnungsbaufonds vor. Der aber – so hatte es die Stadt dann in ihrer Stellungnahme bestätigt – einen dreistelligen Millionenbetrag aus dem sowieso schon knappen Haushalt der Stadt bedeuten würde.
Es muss kein Fonds sein
Die Grünen blieben zwar bei ihrem Ansinnen, nahmen die Gründung eines Wohnungsbaufonds dann aber als Grundbedingung aus ihrem Antrag.
In ihrem – neu gefassten – Antragstext heißt es dazu: „Die Neufassung reagiert auf den Verwaltungsstandpunkt zum Antrag. Mit dem nach Antragseinreichung erfolgten Beschluss des wohnungspolitischen Konzepts ist die Verwaltung beauftragt, insgesamt 120 Mio. EUR bis 2030 für Wohnungsbauträger gemäß Gemeinwohlzielen bereitzustellen. Die Form, z.B. eines Fonds ist für die Antragstellerin ebenso zweitrangig wie die konkrete Finanzierung z.B. über Gewerbesteuer oder Stadtanleihen.
Zentral ist jedoch die Entwicklung geeigneter Instrumente zur gezielten Förderung des gemeinwohlorientierten Wohnungsbaus. Die im Verwaltungsstandpunkt genannten Bemühungen der Stadt, die Landesmittel der sozialen Wohnraumförderung aufzustocken und weitere Fördertatbestände in vorhandene Landesförderrichtlinien aufzunehmen (bspw. die Förderung von Genossenschaftsanteilen in die RL Familienwohnen) können dabei mögliche Ansatzpunkte sein.
Weitere Instrumente wie ggf. rückzahlbare eigenkapitalwirksame Zuschüsse oder Darlehen, die ggf. an Zielsetzung wie kostengünstiges, serielles und nachhaltiges Bauen geknüpft werden, sind darüber hinaus zu prüfen.“
Letztlich stellte aber auch Dr. Tobias Peter fest, dass die Stadt wohl schon die einzig gangbaren Wege aufgezeichnet hat, über die das Wohnungsbauprogramm der LWB tatsächlich unterstützt werden könnte. Geld aus dem Stadthaushalt gehört nicht dazu.
Oder mit den Worten des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung: „Die Bemühungen der Stadt gehen aktuell dahin, die Landesmittel der sozialen Wohnraumförderung aufzustocken und weitere Fördertatbestände in vorhandene Landesförderrichtlinien aufzunehmen (bspw. die Förderung von Genossenschaftsanteilen in die RL Familienwohnen).
Die gewünschte Unterstützung von sog. gemeinwohlorientierten Akteuren soll dahingehend erfolgen, dass die Vergabe der vorhandenen Fördermittel prioritär an bestimmte Kriterien geknüpft wird. Hier wird vor allem auf Projekte von Bestandshaltern gesetzt. Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit könnte je nach künftiger Ausgestaltung ggf. als Kriterium herangezogen werden.“
Stadt will mit Grundstücken helfen
Die von den Grünen bezifferten 120 Millionen Euro tauchen in der Stellungnahme der Stadt trotzdem auf – aber eben nicht als Geldmittel aus dem Haushalt: „Schließlich sei an dieser Stelle auf die bereits erfolgte Beschlussfassung des fortgeschriebenen Wohnungspolitischen Konzepts inklusive des Änderungsantrags VII-DS-09202-NF-01-ÄA-05 (Zur Sicherung der Zielsetzungen des Wohnungspolitischen Konzepts werden der LWB sowie weiteren Wohnungsbauträgern, die sich zu Gemeinwohlzielen gemäß Wohngemeinnützigkeitsgesetz verpflichten, zusätzlich insgesamt bis zu 120 Mio. EUR in Form von Grundstückeinlagen sowie finanziellen Mitteln bis 2030 zur Verfügung gestellt) verwiesen.
Mit diesem Beschluss soll die Stadt bereits für die mit dem vorliegenden Antrag bezweckten Ziele entsprechende Mittel bereitstellen. Eine Umsetzungsstrategie ist hierzu durch die Stadtverwaltung bis 2025 vorzulegen. Die zusätzliche Befassung mit dem vorgeschlagenen Wohnungsbaufonds wird vor diesem Hintergrund sowie aus den o.g. Gründen als nicht zielführend eingeschätzt.“
Und so sah es auch Dr. Tobias Peter ein: Mehr ist aus städtische Sicht derzeit schlichtweg nicht drin. Er zog den Grünen-Antrag daraufhin zurück, sodass dieser nicht mehr abgestimmt werden musste. Jetzt kann man trotzdem gespannt sein, ob die von der Stadt aufgezählten Möglichkeiten tatsächlich helfen, die dringend benötigten 2.000 neuen Wohnungen im Jahr gebaut zu bekommen und die Wohnungsknappheit gerade für Familien in Leipzig wenigstens ein bisschen abzumildern.
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