Die immer neuen Steuerkürzungen und Einsparungen von Bundesfinanzminister Christian Lindner zeigen Folgen. Auch in den geförderten Arbeitsmarkt hinein, für den immer weniger Geld zur Verfügung steht. Im Leipziger Stadtrat war das in den vergangenen zwei Jahren immer wieder Thema, wenn es um die Frage ging, welche geförderten Arbeitsplätze die Stadt eigentlich noch auffangen kann und welche verschwinden. Und damit echte Integrationsangebote für Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt kaum eine Chance haben.
Dass genug Geld da ist, machte das Bundesamt für Statistik am Dienstag, dem 16. Juli, mit seiner Meldung zu den 2023 in Deutschland vererbten Vermögen deutlich. „Im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt“, war Kern der Botschaft. Immer mehr Geld sammelt sich bei den Reichen, die ihren Reichtum zwar vererben, aber dem Staatshaushalt fehlen all jene Beträge, die durch die unter Helmut Kohl abgeschaffte Vermögenssteuer nicht erhoben werden.
Und Kommunen wie Leipzig stehen immer öfter vor dem Problem, ob sie die wegfallenden Förderprogramme überhaupt noch auffangen können.
Die Frage des sozialen Arbeitsmarkts
Bereits seit Anfang des Jahres 2023 zeichnete sich ab, dass zahlreiche öffentlich geförderte Stellen in der Stadt Leipzig massiven Haushaltskürzungen im Jobcenter zum Opfer fallen würden. Auch der Begleitservice der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), mit dem blinde und sehbeeinträchtigte Menschen sowie Personen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen Unterstützung bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs erhalten, gehört zu diesen durch das Jobcenter geförderten Angeboten.
Die Förderung des Begleitservice soll ersatzlos wegfallen. Die Leipziger Verkehrsbetriebe möchten dieses Angebot nun zunächst bis zum Jahr 2026 in eigener Verantwortung weiterführen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Leipziger Stadtrat beschäftigt sich schon seit geraumer Zeit mit dem Thema sozialer Arbeitsmarkt. So hat die Fraktion sich beispielsweise stets für die Verlängerung von § 16e- und § 16i-Stellen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt eingesetzt.
Wie wichtig (nicht nur) der Begleitservice ist
„Im Bereich der Schulbibliotheken und der Stadtsauberkeit konnte glücklicherweise eine Lösung mit insgesamt 50 geförderten Stellen beim Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf gefunden werden“, sagt Katharina Krefft, Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion.
„Auch für andere gesellschaftlich wichtige Angebote benötigen wir solche Lösungen, dazu gehören die Umzugshilfe der Caritas sowie eben der Begleitservice der LVB. Dass die LVB den Begleitservice nun erst einmal selbst weiterführen wollen, ist die richtige Entscheidung und zeugt vom Wissen um ihre Verantwortung. Jedoch braucht es eine langfristige Perspektive für dieses wichtige soziale Angebot. Dafür muss die Stadt selbst aktiv werden.“
Mit dem Begleitservice der LVB erhalten zuvor langzeitarbeitslose Menschen die Möglichkeit, als Begleiter/-innen einer regelmäßigen Beschäftigung nachzugehen und sich einen Zuverdienst zu den Sozialleistungen zu erarbeiten. Dies ermöglicht ihnen im Idealfall einen Übergang zu einer Beschäftigungsaufnahme im ersten Arbeitsmarkt. Auch die Menschen, die begleitet werden, profitieren von sicheren Wegen von A nach B und damit von einer größeren Bewegungsfreiheit in unserer Stadt.
Wie sieht die Zukunft aus?
Doch wie geht es jetzt ab 2026 mit diesem Angebot weiter?
„Der Begleitservice der LVB ist ein unverzichtbares Angebot für Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen. Es sichert ihre Mobilität in vielen Lebensbereichen – auf dem Weg zur Arbeit, zu Arztterminen, zu kulturellen Veranstaltungen oder zum Treffen mit Familie und Freund/-innen“, sagt Bert Sander, inklusionspolitischer Sprecher der Fraktion.
„Dieser kostenlose Service darf nach 2026 nicht wegfallen, weil er Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Eine dauerhafte Lösung muss her.“
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