In Leipzig wird es keine „Antisemitismusklausel“ in den Förderrichtlinien geben. Das hat die Ratsversammlung am Mittwoch, dem 19. Juni, entschieden. Seitens der Stadtverwaltung gab es zuvor rechtliche Bedenken zum Antrag aus den Reihen der CDU-Fraktion. Bundesweit hatten Anfang des Jahres Pläne für eine solche Klausel in Berlin für Schlagzeilen gesorgt.

„Nie wieder ist jetzt“ sei in jüngerer Vergangenheit von den „staatstragenden Parteien“ häufig zu hören gewesen, erklärte CDU-Stadtrat Michael Weickert in der Ratsversammlung. Nun gehe es darum, diese Worte zu konkretisieren.

Eine Antisemitismusklausel, also ein Bekenntnis gegen Antisemitismus von jenen, die kommunale Fördergelder erhalten wollen, sei eine Möglichkeit dafür. „Es ist nicht auszuhalten, dass Steuergeld für Veranstaltungen oder Vereine ausgegeben werden kann, die ein gestörtes Verhältnis zum Antisemitismus haben.“

In Leipzig war Antisemitismus im Kulturbetrieb bislang kein großes Thema. Eher sorgen Demonstrationen oder Unibesetzungen für Diskussionen. In Deutschland hatten unter anderem Vorfälle bei der documenta und bei der Berlinale für viel Aufsehen gesorgt.

Was ist mit Wagner?

In der Ratsversammlung meldeten sich mit Thomas Kumbernuß und Marcus Weiss ein aktuelles und ein ehemaliges Mitglied von „Die PARTEI“ zu Wort – wohl kein Zufall, denn wie kaum eine andere Partei hatte diese sich in den vergangenen Jahren gegen Antisemitismus positioniert. Richard Wagner und Martin Luther gehörten zu jenen Persönlichkeiten, die dabei thematisiert wurden.

Diese Namen griff Kumbernuß auch in seiner Rede am 19. Juni auf. Die CDU habe nichts dagegen, dass „Gelder für antisemitische Künstler wie Richard Wagner ausgegeben werden“. Der aktuelle Antrag sei deshalb „pure Heuchelei“ und offenbar nicht vollkommen ernst gemeint. Marcus Weiss ergänzte, dass die Antisemitismus-Definition der IHRA, auf die sich die Klausel nach den Vorstellungen der CDU berufen sollte, umstritten sei.

Die Stadtverwaltung hatte den CDU-Antrag abgelehnt. Eine solche Klausel sei nicht rechtssicher umsetzbar. „Die Verpflichtung von Antragstellern zu einem individuellen Bekenntnis gegen Antisemitismus wäre kein sachlicher Grund, um eine Förderung zu gewähren oder abzulehnen, es sei denn, dies ist alleiniger Zweck der Maßnahme“, so die Verwaltung.

Vorbilder fĂĽr solche Klauseln fehlen

Die Verwaltung wies auch darauf hin, dass eine entsprechende Klausel in Schleswig-Holstein, auf die sich die CDU berufen hatte, mittlerweile wieder entfernt wurde. Auch in Berlin hatte man wegen rechtlicher Bedenken zunächst wieder Abstand von einer Antisemitismusklausel genommen. Aus dem Kulturbereich hatte es sehr kontroverse Reaktionen auf die Pläne gegeben.

Ähnliches droht in Leipzig vorerst nicht. Nur 21 Stadträt*innen votierten für den CDU-Antrag, 33 dagegen. Eine Antisemitismusklausel wird es in Leipzig also nicht geben.

Gleichwohl gibt es keinen Rechtsanspruch auf Förderung, wie die Verwaltung auch betonte. Sie kann also durchaus bei Fördergeldern einen Schwerpunkt dort setzen, wo beispielsweise Antisemitismus-Prävention im Vordergrund steht.

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