Ein Leipzig-Pass hilft gerade Menschen, die wirklich wenig Geld in der Tasche haben, weil sie in diversen Sozialleistungsbezügen sind. Andere Personengruppen in Leipzig haben ganz ähnlich wenig Geld zur Verfügung. Seit dem 1. März wird der Leipzig-Pass auch für Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz gewährt. Im Februar beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, die Aufnahme weiterer Personengruppen – vor allem von Auszubildenden – zu prüfen. Am 20. Juni gab es nun das Ergebnis.
Das eigentlich von Seite des prüfenden Sozialdezernats hieß, dass es keine Erweiterung des Personenkreises geben soll. Immerhin hätte eine Erweiterung des Personenkreises bedeutet, dass weitere 12.000 Leipzigerinnen und Leipziger eine Anspruchsberechtigung auf den Leipzig-Pass bekommen hätten, mit dem man z.B. verbilligte ÖPNV-Tickets, Zoo-, Opern- und Sportbad-Besuche bekommen kann.
„Bei den Leipzig-Pass-Empfängern/-innen liegt die Quote derer, welche einen Antrag auf einen Leipzig-Pass stellen, durchschnittlich bei zwei Dritteln. Übertragen auf die Empfänger/-innen von BAB, BAföG und KIZ (gerechnet mit einer Gesamtzahl von 12.000 Personen) ist also mit 8.000 zusätzlichen Anträgen pro Jahr zu rechnen“, heißt es in der Vorlage.
„Die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Leipzig-Passes liegt bei 10 min. Dies entspricht pro Jahr etwa einem Vollzeitäquivalent. Mit dem vorhandenen Personal ist die zusätzliche Bearbeitung nicht abzusichern. Andernfalls müssen andere Leistungen, die in den Bürgerbüros erbracht werden (z.B. Erteilung und Ausstellung von Personalausweisen) wegfallen bzw. verlängert sich deren Bearbeitungszeiten.“
Sozialbürgermeisterin Martina Münch sprach von rund 300.000 Euro, die das jährlich zusätzlich kosten würde.
Mal Ja, mal Nein
Die Linksfraktion hatte nach dieser eigentlich ablehnenden Stellungnahme der Verwaltung gleich einen Änderungsantrag gestellt.
„Die Anspruchsgruppen für den Leipzig-Pass werden erweitert (zu VII-DS-09250-ÄA-03-NF-01, Punkt 1a) um Personen, die folgende Leistungen beziehen:
Leistungen aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in Erstausbildung,
Kinderzuschlag nach Paragraf 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG).“
SPD-Fraktionsvorsitzender Christopher Zenker mahnte, dass man bei der Berufsausbildungsbeihilfe vielleicht besser warten sollte, bis der Bund seine entsprechende Regelung trifft.
Abgestimmt wurden aber trotzdem beide Antragspunkte. Und just die Leipzigerinnen und Leipziger, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, werden nun in den Genuss des Leipzig-Passes kommen. Denn dieser Antragspunkt kam mit 25:10 Stimmen bei 9 Enthaltungen durch.
Während der Antragspunkt, auch Personen, die Kinderzuschlag nach Paragraf 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bekommen, den Leipzig-Pass zu gewähren, denkbar knapp scheiterte. Denn Stimmengleichheit mit 18:18 Stimmen bei 10 Enthaltungen bedeuten Ablehnung. Eine Zustimmung braucht zwingend eine Mehrheit.
Nach den Rechnungen des Sozialamtes erhöht sich jetzt die Zahl der Anspruchsberechtigten um 590 Personen. Das ist nicht wirklich viel gegenüber den rund 65.000 Personen (SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz), die einen Anspruch auf einen Leipzig-Pass haben. Das Sozialdezernat geht aber sowieso davon aus, dass sich die Zahl von rund 37.000 Antragstellern (wie 2023) nicht groß ändern wird.
Bei den Empfänger/-innen des Kinderzuschlags nach Paragraf 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) wären rund 3.100 Antragsberechtigte hinzugekommen. Da dieser Punkt aber von der Ratsversammlung abgelehnt wurde, ist für die Verwaltung auch nicht wirklich mit Mehrkosten bei der Bearbeitung der Anträge zu rechnen.
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