Am 30. Juni 2025 tritt die aktuell gültige Kappungsgrenzenverordnung für Leipzig außer Kraft. Bis dahin ist es noch ein bisschen hin. Aber dazwischen liegt auch eine Landtagswahl mit absehbar komplizierten Koalitionsverhandlungen danach. Aber der Mietwohnungsmarkt in Leipzig ist angespannt. Seit Erlass der gültigen Verordnung 2020 hat sich daran nichts geändert, eher hat sich die Lage für Wohnungssuchende noch verschärft.

Und deshalb beantragte die Linksfraktion im Leipziger Stadtrat, dass sich der Oberbürgermeister möglichst zeitnah darum kümmert, dass die Landesregierung für Leipzig (und damit auch für Dresden) eine neue Kappungsgrenzenverordnung erlässt, die dann im Sommer 2025 in Kraft treten kann.

„Wir brauchen unbedingt diese Verordnung“, sagte Linke-Stadtrat Mathias Weber am 22. Mai in der Ratsversammlung. Denn die Folgen einer auslaufenden Verordnung wären gerade für Haushalte mit niedrigen Einkommen verheerend.

„Die Kappungsgrenze nach §558 Abs. (3) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass Erhöhungen der Nettokaltmiete von insgesamt über 20 % in drei Jahren unzulässig sind. Mit der Absenkung der Kappungsgrenze wurde die zulässige Erhöhung der Miete für die Dauer der Verordnung auf 15 % in drei Jahren abgesenkt“, heißt es im Antrag der Linksfraktion – die möglichen Mietensteigerungen werden also etwas gedämpft.

Eine angespannte Wohnungsmarktsituation

Das Stadtplanungsamt hatte in seiner Stellungnahme dem Anliegen schon zugestimmt: „Im Verwaltungsstandpunkt wird dem Beschlussvorschlag des Antrages, sich für eine erneute Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen einzusetzen, zugestimmt.“

Und auch die Einschätzung eines angespannten Wohnungsmarktes teilt die Stadt: „Die Wohnungsmarktsituation in Leipzig ist weiterhin angespannt und durch Mietpreissteigerungen sowie einen Rückgang des Angebotes bezahlbarer Wohnungen – bei gleichzeitig hoher Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen – gekennzeichnet.

Aus Sicht der Verwaltung sind wohnungspolitische Instrumente und Maßnahmen erforderlich, die zur Sicherung der Bezahlbarkeit des Wohnens beitragen. Mit der Absenkung der Kappungsgrenze reduziert sich die zulässige Erhöhung der Miete bei bestehenden Mietverträgen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von maximal 20 Prozent in 3 Jahren auf 15 Prozent in 3 Jahren. Die Absenkung der Kappungsgrenze für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gem. § 558 BGB obliegt den jeweiligen Landesregierungen.

Die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung vom 3. Juni 2020 bestimmt Leipzig als Gebiet, in dem ‘die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.’ Die Absenkung der Kappungsgrenze gilt bis zum 30. Juni 2025. Der Wohnungsmarkt der Stadt Leipzig erfüllt dabei weiterhin alle Kriterien eines angespannten Wohnungsmarktes. Daher ist die Fortführung der Absenkung der Kappungsgrenze erforderlich.“

Gegenrede gab es diesmal nicht – auch nicht aus den Fraktionen, die für gewöhnlich die Anliegen der Vermieter vertreten. Und so bekam der Antrag der Linksfraktion die von Weber erhoffte breite Zustimmung mit 35 : 11 Stimmen bei neun Enthaltungen.

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