Am Nordufer des Cospudener Sees soll – vorbehaltlich des Beschlusses im Stadtrat – ab dem Jahr 2026 eine Wasserrettungsstation in Betrieb gehen. Das teilt die Stadt nach der jüngsten Sitzung der Dienstberatung des OBM mit. Der Plan sieht vor, dass der Strandabschnitt zwischen Ende Mai und Ende September von einem zu beauftragenden Wasserrettungsdienst an den Wochenenden bewacht wird – während der sechswöchigen Sommerferien dann sogar täglich.

„Unsere einmalige Gewässerlandschaft trägt sowohl für die Leipzigerinnen und Leipziger als auch für alle Gäste enorm zur Steigerung der Lebensqualität bei“, konstatiert Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung. „Die rund 100 Gewässer sind besonders in der warmen Jahreszeit der Ausgangspunkt für Freizeit, Sport und Erholung. Umso wichtiger ist es, dass wir am von Tausenden genutzten Cospudener Badesee mit einer Wasserrettungsstation die Sicherheit deutlich erhöhen.“

Anlass für den rund 350.000 Euro teuren Bau gaben die sogenannten Risk Assessments. Die Berichte zur Risikobewertung von Badestellen hatte die Stadt Leipzig im Jahr 2021 für den Nordstrand des Cospudener Sees und die Leipziger Bereiche des Kulkwitzer Sees bei der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) beauftragt, um die Sicherheit an den Seen zu erhöhen.

Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal sagt zu den Plänen: „Geplant ist ein ‚Mobile Home‘ in modularer Containerbauweise. Benötigt wird zudem Fachequipment zur Notfall- und Wasserrettung wie Megafone, Ferngläser, Beschilderung und Flaggen.“

Der Betrieb der Wasserrettungsstation wird auf 210.000 Euro jährlich geschätzt. Weitere 15.000 Euro sind für die Unterhaltung veranschlagt.

Auch am Kulkwitzer See geht’s weiter

Sofern der bis 31. Dezember 2027 laufende Vertrag für die Bewachung zwischen der DRLG und dem privaten Pächter nicht verlängert wird, soll die am Ostufer des Kulkwitzer Sees aktuell durch die DLRG betriebene Rettungsstation ab 2028 durch die Stadt Leipzig weiter betrieben werden.

In der Ratsversammlung war das Thema Sicherheit an den Gewässern in den letzten Jahren regelmäßig behandelt worden, vor allem unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes eines Wasserrettungsdienstes zur generellen Reduzierung und Vermeidung schwerer Unfälle.

Von den rund 100 Gewässern der Stadt Leipzig sind lediglich der Cospudener See und der Kulkwitzer See als Badegewässer deklariert. In den übrigen Gewässern besteht, sofern nicht ausdrücklich ein Badeverbot ausgesprochen ist, lediglich bei erklärtem Gemeingebrauch gemäß Wassergesetz die Duldung des Badens. Auf Grundlage der bestehenden Stadtratsaufträge wurde ein Rechtsgutachten für sieben weitere Gewässer beauftragt.

Das Gutachten umfasst den Auensee, das „Natursee Nordost“, den Paunsdorfer Bogensee, den Stauteich Lößnig-Dölitz, den „Natursee Südwest“, das Hafenbecken West, den Lindenauer Hafen, und den Waldsee Lauer. Es befindet sich derzeit in der Endabstimmung und wird im Laufe des Jahres 2024 finalisiert.

Für alle benannten Gewässer wird die Sicherheit, u.a. mit Beschilderungen, erhöht. Weitere Bausteine des „Maßnahmenpakets zur Erhöhung der Sicherheit an Leipziger Gewässern“ sind ein Monitoring der Wasserrettungsstationen sowie eine rechtliche Prüfung an weiteren Standgewässern Leipzigs.

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