Seit dem 1. März 2024 haben auch alle Leipzigerinnen und Leipziger, die Wohngeld erhalten, Anspruch auf den Leipzig-Pass. Dies hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28. Februar beschlossen. Zudem sollen noch im laufenden Jahr die Möglichkeiten der Online-Beantragung erweitert werden, was das Antragsverfahren vereinfacht und die Bearbeitung effizienter macht. Die Debatte am 28. Februar war dann auch ein gutes Beispiel dafür, wie die AfD-Fraktion ihre Empörungen inszeniert.
Dafür sorgte AfD-Stadtrat Marius Beyer, indem er das Asylbewerberleistungsgesetz bemühte, das Asylbewerbern eine Grundversorgung zuspricht. Grundversorgung heißt aber nicht gesellschaftliche Teilhabe. Und der Leipzig-Pass ist ja geradezu dafür da, Menschen, die mit verdammt wenig Geld auskommen müssen, wenigstens ein bisschen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Und Integration, wenn man an die Menschen denkt, die vor Kriegen und Bürgerkriegen unter anderem nach Leipzig gekommen sind.
Dass ausgerechnet der Leipzig-Pass ein Pull-Faktor sein soll, der Menschen in fernen Regionen zur Flucht in die wunderschöne Stadt Leipzig animiert, das stellte am Ende der Debatte FDP-Stadtrat Sven Morlok auf sehr schöne ironische Weise infrage.
Aber da war der rechtsextremen AfD-Fraktion schon gelungen, im Saal für Empörung und scharfe Gegenrede für ihre ausländerfeindliche Position zu sorgen. Und da es zur Strategie der AfD gehört, sich dann jedes Mal als Opfer fühlen zu dürfen, wenn es Gegenrede gibt, war dann auch die Klage zweier AfD-Stadträte noch zu hören. Wer sich den Videoausschnitt aus der Ratsversammlung dazu anschaut, wird sehen, wie es der AfD-Fraktion damit einmal mehr gelungen ist, eine sachliche Debatte völlig entgleisen zu lassen.
Und zur Wahrheit gehört: Das hat mittlerweile System. Genau deshalb stellt die AfD-Fraktion ganz bewusst solche die Asylsuchenden in der Stadt diskriminierenden Anträge, wie in diesem Fall ihren Ausschluss bei der Bewilligung von Leipzig-Pässen. Dafür aber gibt es in der Leipziger Ratsversammlung keine Mehrheiten. Der AfD-Änderungsantrag zur Vorlage des Sozialdezernats wurde mit 11:49 Stimmen abgelehnt.
Große Mehrheit für Vorlage des Sozialdezernats
Abgelehnt wurde auch der Antrag von Markus Weiß, Leipzig-Pass-Inhabern komplett die Hundesteuer zu erlassen. Das sei nicht zielführend, so Sozialbürgermeisterin Martina Münch. Sie hätten sowieso schon eine ermäßigte Hundesteuer zu zahlen. Die Ratsversammlung stimmte entsprechend auch mit 10:43 Stimmen gegen den Antrag.
Etwas mehr Diskussion gab es um einen gemeinsamen Änderungsantrag von SPD- und Linksfraktion, der die Aufnahme weiterer Gruppen von Menschen mit geringem Einkommen in die Gruppe der Leipzig-Pass-Empfänger zu prüfen vorschlug. Ein Prüfauftrag also, der aber – sollte die Prüfung positiv ausfallen – auch sofort die Umsetzung ab dem 1. August vorsah.
Was CDU-Stadtrat Falk Dossin so nicht für sinnvoll hielt. Einer reinen Prüfung hätte die CDU-Fraktion zugestimmt, einer daraus folgenden sofortigen Umsetzung (noch) nicht. Obwohl OBM Jung in Aussicht stellte, dass es dafür im Mai noch eine gesonderte Vorlage für den Stadtrat geben würde.
Also wurde punktweise abgestimmt. Aber beide Punkte aus dem gemeinsamen Antrag von SPD- und Linksfraktion bekamen mit 40 Stimmen eine deutliche Mehrheit. Eine große sowieso.
Blieb nur noch die Gesamtvorlage des Sozialdezernats, die ebenfalls mit 41:20 Stimmen ein klares Votum bekam.
Was gilt jetzt seit dem 1. März?
Leipzig-Pässe können durch Leipzigerinnen und Leipziger, die Wohngeld erhalten, ab 1. März in den Bürgerbüros beantragt werden. Vorzulegen ist dann neben einem gültigen Personaldokument und einem Foto lediglich der aktuelle Wohngeldbescheid. Weitere Nachweise über Einkommen, Ausgaben für Miete und ähnliches sind nicht mehr erforderlich, beschreibt das Sozialdezernat die Vorgehensweise.
Bisher erhielten auch Personen den Leipzig-Pass, die ein geringes Einkommen haben, welchess das Anderthalbfache des maßgeblichen Regelsatzes zuzüglich des jeweiligen Anteils an den tatsächlichen Unterkunftskosten nicht übersteigt. Diese Regelung gilt übergangsweise bis zum 30. September 2024 weiter. Danach findet sie nur noch für Wohnungslose Anwendung.
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Leipzig haben künftig Anspruch auf einen Leipzig-Pass, wenn sie:
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten (neu ab 1. März 2024); Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Jobcenter Leipzig erhalten (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – SGB II) (wie bisher); laufende Leistungen der Sozialhilfe, also Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, erhalten – entweder durch das Sozialamt der Stadt Leipzig oder den Kommunalen Sozialverband Sachsen (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch SGB XII) (wie bisher); Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten (wie bisher); wohnungslos sind und nur über ein geringes Einkommen verfügen (wie bisher).
Ab 2025 soll neben einer moderneren Gestaltung des Leipzig-Passes auch das Foto entfallen. Stattdessen soll er nur noch in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis oder Personaldokument genutzt werden können.
Der Leipzig-Pass ermöglicht Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leipzig mit geringem Einkommen eine kostengünstige Nutzung von kulturellen und sportlichen Angeboten und Einrichtungen. Er bietet Vergünstigungen im Nahverkehr und bei der Nutzung von Bildungsangeboten. Der Leipzig-Pass ist kostenfrei.
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Warum wird denn die Gruppe mit dem geringen Einkommen aus der Berechtigung genommen?
Wird es der Stadt zu teuer?
Sind diese Menschen plötzlich nicht mehr bedürftig?