Das Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) hatte in seinem Verwaltungsstandpunkt zum Antrag der Grünen-Fraktion „Bewohnerparkgebühr nach Größe staffeln!“ schon festgestellt, dass es für die von den Grünen gewünschte Staffelung der Einwohnerparkgebühren keine rechtliche Grundlage gibt. Der Bundesverkehrsminister hat den Kommunen zwar die Möglichkeit gegeben, die Parkgebühren selbst festzulegen – aber irgendwie vergessen, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu novellieren. Ist doch Grund für einen richtig wohlfeilen Klassenkampf, oder?
Dabei leiden alle größeren Städte in Deutschland unter zugeparkten Straßen und unter Fahrzeugen, die im Lauf der letzten Jahre immer größer, schwerer und breiter geworden sind. Weswegen immer mehr Städte auch Bewohnerparkausweise einführen und mit allen Mitteln versuchen, den Parkdruck irgendwie zu regulieren. Und auch das oft daraus folgende Falschparken in den Griff zu bekommen. Weswegen die Stadtverwaltung den Wunsch der Grünen-Fraktion, die Parkgebühren der Realität anzupassen, auch begrüßte.
In der Stellungnahme des VTA sehr klar nachzulesen: „Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bund die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenverordnungen zur Erhebung von Gebühren für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohnerinnen und Bewohner selbst zu erlassen oder diese Ermächtigung nach § 6a Absatz 5a Satz 5 StVG in Form einer Delegationsverordnung auf die Kommunen zu übertragen.
Ansonsten bleibt gemäß § 6 Abs. 3 Ziffer 2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) die Gebühren-Nummer 265 GebOSt mit einer Gebühr in Höhe von 10,20 € – 30,70 € in Kraft. Hiervon hat der Freistaat Sachsen Gebrauch gemacht und die Ermächtigung zum 12.5.2022 auf die Kommunen übertragen.
Die Stadt Leipzig hat mit der Erarbeitung einer Verordnung zur Anpassung der Bewohnerparkgebühren entsprechend der beschlossenen Mobilitätsstrategie 2030 begonnen. So wurde im Handlungsfeld ruhender Verkehr die Einführung von steuernden Elemente, wie unter anderem auch Möglichkeiten zur Preisgestaltung, verankert. Zentraler Bestandteil der avisierten Verordnung waren eine Staffelung der Parkgebühren nach Größe und eine Gebührenermäßigung für Leipzig-Pass-Inhaber.“
Keine Rechtsgrundlage für Ermäßigungen
Nur: Städte, die so etwas gemacht haben, haben es mittlerweile mit den Gerichten zu tun bekommen. Beispielhaft die Stadt Freiburg, die vom Bundesverwaltungsgericht deutlich gesagt bekam, dass ihr Vorgehen keine rechtliche Grundlage hat: „In Bewertung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg i. Br. (Entscheidung BVerwG 9 CN 2.22 vom 13. Juni 2023) empfiehlt die Verwaltung die Anpassung der Verordnung jedoch zunächst zurückzustellen.
Zum einen bemängelte das Gericht die Staffelung der Gebühren, zum anderen verwies das Gericht auf eine notwendige Rechtsgrundlage zur Einführung von Ermäßigungen. Hier ist der Bund als Gesetzgeber gefordert, die Ermächtigungsgrundlage entsprechend anzupassen.“
Und auch ohne den Grünen-Antrag war die Stadt schon dabei, eine neue Parkgebührenordnung zu erarbeiten. Denn die aktuellen Gebühren decken nicht einmal den Verwaltungsaufwand: „Eine Anpassung wäre zum einen nötig, um die Kosten für den Erhalt der Parkmöglichkeiten und den Verwaltungsaufwand zu decken. Darüber hinaus trägt eine angemessene Gebühr für das Bewohnerparken auch dazu bei, Infrastrukturkosten zu decken.
Mit der Anpassung sollte zudem ein Anreiz gegeben werden, möglichst ganz auf einen eigenen Pkw zu verzichten und damit den öffentlichen Raum von ruhendem Verkehr zu entlasten. In einer wachsenden Stadt gilt es, den Wert des öffentlichen Raums zu erfassen und zwischen den unterschiedlichen Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzern gerecht aufzuteilen.“
Die Grünen rannten also eigentlich offene Türen ein. Und entsprechend unterstütze Grünen-Stadträtin Kristina Weyh in ihrer Rede zum Antrag auch den Verwaltungsstandpunkt. Und zwar besonders den Punkt: „Die Stadt Leipzig wirbt bei der Bundesregierung für die Zulässigkeit von ermäßigten Bewohnerparkgebühr nach sozialen Gesichtspunkten.“
Denn sozial ungerecht dürften die Parkgebühren nicht werden, was auch Linke-Stadträtin Franziska Riekewald betonte. Immerhin stünden statt bisher 30 Euro für einen Bewohnerparkausweis dann 365 Euro im Raum.
Immer gegen die Autofahrer!
Eine Zahl, die dann auch CDU Stadtrat Michael Weickert nannte, der dann aber 365 Euro überhaupt für sozial ungerecht erklärte und das Vorhaben zu einem Bürokratiemonster erklärte. Wobei er das eigentliche Anliegen, die Parkgebühren der Realität anzupassen, völlig außen vor ließ und lieber zu einer Generalattacke auf die Grünen blies.
Auch eine Form, eine für die die Stadt und den zunehmend zugeparkten Straßenraum überfällige Debatte zu einem ideologischen Thema aufzublasen, obwohl selbst CDU-Bürgermeister wie in Koblenz aus guten Gründen über gestaffelte Parkgebühren nachdenken. In diesem Fall, so Kristina Weyh, über die Flächeninanspruchnahme der Fahrzeuge.
Denn bei Parkgebühren geht es eben nicht nur um Autobesitzer und solche, die sich größere Autos (Stichwort: die beliebten SUV) leisten können. Es geht auch um die simple Frage, ob alle Leute ihr Auto im öffentlichen Straßenraum – kostenlos – abstellen müssen. Und wem der Straßenraum eigentlich gehört.
Dr. Tobias Peter von den Grünen wies dann für das Beispiel Neuschönefeld noch darauf hin, dass dort von 1.000 Bewohnern nur 170 über ein Auto verfügen. Den öffentlichen Straßenraum aber bezahlen nun einmal auch die Nicht-Autobesitzer mit. Die aber oft aus simplen Einkommensgründen kein Auto haben.
Klärung vielleicht zum Jahresende
Wer genau hinschaut, merkt sehr schnell, dass es beim Auto eben doch die ganze Zeit um soziale Unterschiede geht, um Status und Anspruchsdenken. Und dass auch an diesem 28. Februar in der Ratsversammlung die drei autoverliebten Fraktionen nicht sachlich, sondern mit ziemlich schrägen Argumenten in die Debatte gegangen sind. Argumente, die mit dem eigentlichen Anliegen sichtlich nichts zu tun haben.
Und auch nichts daran ändern, dass die Stadt zunehmend übe die Einrichtung von Parkzonen in besonders betroffenen Stadtvierteln nachdenken muss.
Erstaunlich, dass sich aus dem Seniorenbeirat oder dem Behindertenbeirat niemand zu Wort meldete, denn das wilde Zuparken der Stadt macht vor allem den schwächsten Verkehrsteilnehmern das Vorankommen schwer – und gefährlich.
Verständlich ist trotzdem, dass die Stadt eine neue Gebührenordnung erst einmal zurückgestellt hat, um abzuwarten, was bei den ganzen Gerichtsprozessen um die Gebührenordnungen anderer Städte herauskommt. Und Leipzig wird auch nicht die einzige Kommune sein, die beim Bundesverkehrsminister vorstellig wird, damit auch eine soziale Staffelung der Parkgebühren möglich sein kann.
Wenn so ein „ermäßigter“ Parkschein unter der Windschutzscheibe liegt, wird ganz bestimmt kein Ordnungsamtsmitarbeiter anfangen, auch noch die Führerscheine der Fahrer dieser Autos zu kontrollieren, wie es FDP-Stadtrat Sven Morlok an die Wand malte.
Der von Kristina Weyh zur Abstimmung gestellte Verwaltungsstandpunkt bekam dann trotz der Gegenrede aus den Autofahrerfraktionen mit 32:26 Stimmen bei zwei Enthaltungen die Zustimmung der Ratsversammlung. Ende des Jahres, so Kristina Weyh, gibt es dann wohl auch die ersten Antworten auf die ungeklärten Fragen zu den Freiräumen der Kommunen bei der Gestaltung der Parkgebühren.
Es gibt 19 Kommentare
Guten Morgen, Herr Namensvetter, ^^
vielen Dank für Ihr Entgegenkommen.
Ja, in der Tat. Ich wollte meine Fehltritte und Grenzüberschreitungen von damals nach den “Warnschüssen” eigentlich auch selbst überarbeiten, doch habe ich selbst keine Funktion gefunden, um die eigenen Beiträge zu moderieren bzw. zu editieren, auch das tut mir leid. So muß der Dreck leider weiter hier stehen bleiben. Oder ich bin zu alt, um die “Metafunktionen” der Kommentarplattform ausfindig zu machen. Schon ziemlich seltsam das Ganze, so gibt es auch leider keine Möglichkeit, auch andere Fehler, orthographische oder grammatikalische zum Beispiel, zu korrigieren. Und ja, manchmal frage ich mich schon, wie die Moderation der Kommentarfunktion hier tickt, wenn Grenzüberschreitungen und gar Beleidigungen stehen bleiben, während drastisch formulierte Tatsachenbeschreibungen eventuell gar der subjektiv anmutenden “Zensur” zum Opfer fallen können, sofern die Moderation wirklich im Dienst ist.
Wie dem auch sei, Sie haben völlig Recht. Ich gelobe Besserung.
Mit freundlichem Gruß
Sebastian Thurm [für eine angenehmere Ansprache per “Sie” ;)]
> “…es sollte jedoch zumindest sichergestellt werden, daß, gerade eben wegen Kindern und Fußgängern, die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche nicht derart zugeparkt werden, und das seriell ungeahndet, daß ich innert der fünf Meter gar nicht mehr sehen kann, ob und was da angerollt kommt, wenn ich die Straße zu überqueren gedenke.”
Yep, das sehe ich auch so. Ich meine, es gibt ja zum Beispiel die Regel, dass vor und nach Zebrastreifen nicht geparkt werden darf. Teilweise gibts da schon Schraffuren auf dem Asphalt, um die Regel nochmal zu vergegenwärtigen. Trotzdem wird da drauf geparkt, und dann sieht man als Autofahrer nicht, wenn jemand am Straßenrand steht und rüber will. So gehts einfach nicht.
–
> Und ja, Sebastian (wenn es ok ist?),
Das gehört eigentlich nicht in den offenen Raum hier, aber ich hab keinen direkten Draht. Deswegen: ich kann das nur gut finden, wenn es künftig nicht mehr so hasserfüllt und emotional daher geht. Es wurde damals trotzdem ein Maß überschritten, was für mich völlig neu war, was hier nicht wegmoderiert (und demzufolge toleriert bis gutgeheißt) wurde, so dass ich mich irgendwo meiner Haut erwehren musste und auch nicht verzeihen möchte, wenn ich ehrlich bin.
Ich freue mich darauf, wenn es zukünftig besser laufen wird, und auch über Ihre Worte hier, gern wie gehabt per Sie.
Grüße
Der Namensvetter
@Rudi:
“Es wäre schon gut gewesen, wenn man wenigstens die Gebühr auf 49 Euro/Monat (also auf 588 Euro) entsprechend dem D-Ticket angehoben hätte – völlig losgelöst von der Größe und den sozialen Aspekten.”
Mit diesem Vorschlag könnte ich mich anfreunden, damit wäre auch genügend Geld für den Ausbau des ÖPNV vorhanden. Auch das Tokioter Modell ist sehr ansprechend.
Guten Morgen,
pardon noch einmal, der Frust saß gestern abend anscheinend so weit an der Oberfläche, daß mein Mitteilungsbedürfnis doch etwas zu stark war. Ich muß mich definitiv mäßigen, in vielerlei Hinsicht.
Und ja, weiterhin d’accord, auch mit Elektroautos. Denn der Formfaktor, oder zumindest die lichte Höhe, ist zwar auch ein Kriterium, an dem wir ansetzen könnten, doch leider würde dann, sofern isoliert genommen, eben nicht berücksichtigt, daß mit der Tonnage der Materialverschleiß berücksichtigt werden kann. Unsere Straßen werden regelrecht kaputtgefahren, unsere Mondlandschaft hier ist nur zum Teil den fehlenden Investitionen in den Unterhalt geschuldet.
Inzwischen sehe ich es so, daß die “SUV-Schwemme” eigentlich bis dato noch nicht so extrem ist, da unsere Wahrnehmung ein wenig durch mediale Hyperbolisierung beeinträchtigt wird, so daß wir überall SUV sehen, die uns die Sicht versperren, aber natürlich läßt sich im Regelwerk, linear korrelierend mit der Tonnage, auch noch der “lichte Raum” einpflegen, den ein Fahrzeug einnimmt. Doch in der Regel regeln das bereits physische Einschränkungen, da Tonnage und Größe schon direkt miteinander korrelieren, außer bei hochgezüchtetem “Sportgerät”, in welchem der Aggregatblock schwerer ist als der Rest des Autos zusammen.
Und ja, Sebastian (wenn es ok ist?), auch bei den Elektroautos gehe ich (derzeit) auf jeden Fall mit, denn es sind weiterhin Autos, ungeachtet des Antriebsstrangs, inheränt “übergewichtig” und somit ressourcenintensiv. Ein Herr Musk hat bestimmt auch nicht altruistisch damit angefangen E-Autos zu bauen, weil er den Planeten retten möchte. Auch ein schöner geflügelter Spruch: “E-Autos sollen die Autoindustrie retten, nicht die Umwelt.”
Die Ausnahme für die “Inselelite” in Paris finde ich übrigens auch ziemlich grenzwertig, wird so doch das Prinzip der Gleichbehandlung untergraben.
Hassen kann und möchte ich zu große Autos, bis auf den Spezialfall Pickup und vielleicht noch einige wirklich häßliche BMW-SUV mit “LED-Raygunphalanx”, auch nicht mehr, es sollte jedoch zumindest sichergestellt werden, daß, gerade eben wegen Kindern und Fußgängern, die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche nicht derart zugeparkt werden, und das seriell ungeahndet, daß ich innert der fünf Meter gar nicht mehr sehen kann, ob und was da angerollt kommt, wenn ich die Straße zu überqueren gedenke. Es ist auch mir schon zwei, drei Mal passiert, daß ich so fast über den Haufen gefahren wurde, seit ich in Leipzig wohne, aber auch erst in den letzten fünf Jahren.
Deswegen stehe ich weiterhin zu meinen original aufgeführten Punkten, insbesondere mit dem Japan-Bezug. Leider sind Kei-Cars hier nicht so beliebt, auch wenn ich sie knuffig und die Vorstellung lustig finde, wenn da so ein 1,90+ m Teutone versucht, zwischen Lenkrad und Pedalen den Fahrgolem zu mimen. 🙂
Die Tonnage ist eine gar nicht so schlechte Idee. Warum nicht. Es fielen auch jede Menge elektrische Autos darunter, aber ich glaub darum gehts ja auch. Kleine SUV könnten wiederum nicht erfasst sein. Das ganze scharf zu beschreiben und zu verfolgen ist nicht so einfach, wie cx schon schrieb. Aber das muss einen ja nicht davon abhalten irgendwas zu tun…
Es tut mir sehr leid, soeben ist mir bewußt geworden, daß ich selbst stark fremdprojiziert habe.
Ich bereue es bereits wieder, daß ich so emotional reagiert habe. Was kann ich machen…
Sebastian
*** I’m on fire, sorry. ***
Das Paris-Beispiel wurde bewußt gewählt, schlichtweg aufgrund der Tonnage! Aber das interessiert Sie natürlich nicht, oder? Alles andere ignorieren Sie natürlich gekonnt, Herr Namensvetter.
Bitte hören Sie auf, und bitte lassen Sie es einfach bleiben.
Good fight, good night…
P.P.S.: Und noch Eines zu den anglizistischen “Insidern” (sic!) – > Natürlich kann mensch seine eigene Unwissenheit, Pseudorealität und Ignoranz mit Stolz vor sich hertragen und alle provozieren, deren Standpunkt einem nicht paßt, doch für andere, die den wissenschaftlichen Konsens akzeptieren und sich die allgemeingültigen Hintergrundfakten erarbeitet haben, und sei es auch nur für sich persönlich, wirkt das nun wahrlich ziemlich peinlich.
Und dabei habe ich gedacht, daß es mir an kritischer Autoreflektion (haha!) mangeln würde…
Ich hoffe, daß Sie noch einen schönen Abend haben werden, Herr Namensvetter. Oder zumindest einen, in dem Sie schmerzfrei die Bild lesen können. Oder Focus und Cicero. 😉
P.S.: Und daß sich einige engagierte “Autofetischisten” auch nun wirklich derart offensichtlich so aufführen, als o ihr Fehlverhalten ein Grundrecht wäre, dasist schon ziemlich offensichtlich. Da helfen auch derartige despektierliche Ausführungen nicht, die sich nicht mit der Realität decken. Wie gesagt, Observation und Fazite…
Von mir kam diese Ihrige Phantasie zu den “Kampfbegriffen” auch nicht, aber (einmal wieder) vielen Dank für Ihre rechtsregressive Fremdprojektion, werter Herr Namensvetter.
Für die Grenzüberschreitungen meinerseits wollte ich bei Gelegenheit um Verzeihung bitten, doch da ist leider noch kein passender Anlaß dafür gekommen. Deswegen möchte ich auch nicht mehr “persönlich” werden. Sie springen bloß leider immer auf derartige Begriffe so schön simpel und verläßlich an, pardon.
Bitte lassen Sie es sein, Ihre Muster sind mir wohlbekannt. Sie können Ihr “Kabarett” gerne weiterhin woandes ins digitale Feld spazieren führen, ich habe nur einige mir aufgefallenen Phänomene aus meiner Sicht beschrieben. Wie Sie mit Ihren eigenen Negativismen darauf reagieren, können Sie gerne weiterhin mit sich in Ihrem Gedankengängen zurecht reimen.
Ich werde weiterhin meine Observationen und die daraus resultierenden persönlichen Fazite hier formulieren, ungeachtet Ihrer verhältnismäßig “korrekt” ausfallenden Reaktionen darauf.
Bitte sehen Sie mir nach, daß ich keine Lust mehr habe, dem “Gift” auch noch ein “Gegengift” entgegenzusetzen.
Sehe ich genau so. War eines der Themen im Kommentar. Das “Argument” hat jemand engagiertes in die Welt gesetzt, und seitdem geistert es rum. Viel Spaß damit, von mir kommt es nicht…
Meines Wissens gibt es in Deutschland für körperlich nicht beeinträchtigte Privatpersonen tatsächlich keinen Rechtsanspruch auf kostenloses Parken im öffentlichen Raum.
… Kabarett, und heute gibt’s halt einen SUV-Hass, auf den sich eigentlich alle einigen können, die keinen haben. Ich mag die Dinger auch nicht. Aber wie schon so oft gesagt… Der VW-Bus ist auch bloß nicht kleiner, der Sharan als Familienkutsche abseits jeglicher Protzerei genau so ein optisches Hindernis, wenn davor ein Kind steht und die Straße überqueren will. Auch den Polo gibt’s als SUV.
–
Und gerade Paris zu nehmen als Beispiel… Dass die medial so groß zelebrierte 6-Prozent – Entscheidung für die Einwohner(innen, tatsächlich, haha) gar nicht gilt, ist euch aufgefallen?
Es ist ja nicht so, dass das Pseudoargument der Grundrechtewegnahme vonseiten der “Autofahrerfraktion” (bleiben wir der Einfachheit halber bei dem liebgewonnenen Kampfbegriff) gekommen war.
Sondern Sätze wie “es gibt kein Recht auf Parken” oder “niemand hat ein Grundrecht sein Auto kostenlos abzustellen” wurde von der anderen Seite in die Welt gestellt. Es ist ein bisschen so ulkig wie das ähnlich pseudohaft daherkommende Argument, das beim generischen Maskulinum die Frauen ja lediglich irgendwie “mitgemeint” wären, was auch nur irgendein Engagierter in die Welt gesetzt hat. Insofern gibt’s glaube gar keine Notwendigkeit, Anglizismen zu “aktivieren”, die eh nur Insider sind.
–
Im Vergleich zum Rest große Besitztümer, egal ob Häuser, Autos, Uhren oder Traktoren, waren oft wichtige Symbole für manche Leute. Man hat das früher gern mal belächelt, nicht nur im jsbaret
Es wäre schon gut gewesen, wenn man wenigstens die Gebühr auf 49 Euro/Monat (also auf 588 Euro) entsprechend dem D-Ticket angehoben hätte – völlig losgelöst von der Größe und den sozialen Aspekten. Beim D-Ticket gibt es auch keinen Unterschied, ob die Leute dick, dünn, groß oder klein sind. Es interessiert da auch nicht, ob die Nutzenden viel oder wenig Geld haben – bis auf in sehr wenigen Ausnahmen.
Zu Pickups kann ich aktuell, speziell im Stadtgebiet, auch nur sagen; Kleine “Alphas”, große Kisten… Kann direkt verboten werden, meiner Meinung nach. Die Teile sind noch nicht einmal als Lastenträger geeignet. “Luftnummer” Motorraum als Mogelpackung, viel zu kleine, zu hohe Ladefläche, extrem schlechte Straßenlage, aber dafür ein schön penetrantes Raubtiergrollen, um den eigenen Taschentiger zu besänftigen. ^^
Handwerker*innen, kauft euch T5er oder so, oder B1000er…
P.S.: Korrektur -> gebührenbehaftet
Noch zu den als zu klein wahrgenommenen Parkflächen: Wenn die Automobile im Laufe der “Gigantismustrends” zu groß werden, dann müssen die Flächen nicht zwangsläufig mitwachsen, das ist kein Naturgesetz. Die “freiwillige Selbstkontrolle” der Hersteller hat da offensichtlich versagt, dank spätkapitalistischer Gewinnoptimierung, so daß eben klare und harte Vorgaben seitens der Legislative zu erfolgen haben. Da viele Käufer*innen eben durch diesen bedenklichen Trend nicht mehr die Wahl haben, kann eben auch aktuell nur bei den Herstellern angesetzt werden, zur Not mit Sanktionen gegen “Übergrößen” und “Übergewicht”.
Es gibt eine Möglichkeit, wohin die Sache führen könnte (von der “slippery slope fallacy” am Ende des Beitrags von “cx” einmal abgesehen.), nämlich in einer klaren und stringenten Regelung nach Tonnage, so wie es derzeit in Paris umgesetzt wird. Das kann auch “optimiert” geschehen, das Regelwerk muß eben stringent genug sein und ein klares, lineares Kriterium aufweisen, so daß Aktenschubser gar nicht erst auf die Idee kommen, das Steuerungsregime mit neuen Kriterien zu verwaschen. Der Herr Wissing weiß schon genau, weshalb er keine rechtliche Grundlage geschaffen hat, denn wir alle wissen ja anhand seiner Worte und Taten, wessen wirtschaftsliberitären und rechtsregressiven Geistes Kind er ist.
Bezüglich einer klaren Anwohnerregelung ist dies, Wissing außen vor gelassen, logischerweise, auch ziemlich einfach, auch wenn die Kraftverkehrsordnung hierfür komplett novelliert werden müßte, wobei hier zu betonen ist, daß damit grundsätzlich keine “Freiheiten” oder “Grundrechte” eingeschränkt werden. Diese Logikfalle sollte nicht auch noch aktiviert werden.
Japan kann hier als gutes Beispiel herangezogen werden (und das Sanktionsregime in der Schweiz): Das Straßenparkieren wird grundsätzlich untersagt, außer es sind explizit Flächen hierfür markiert, und das Parkieren ist grundsätzlich entweder gebührenbehaftes oder nur auf dem eigenen Privatgrundstück möglich. Das spart sogar noch Halteverbotsschilder ein. Den Rest regeln dann initial verstärkt Polizei, Ordnungsamt und Abschleppunternehmen, um die zu “Grundrechten” pervertierten, aber eigentlich nur tolerierten schlechten Gewohnheiten von Anfang an zu unterbinden.
Es ist halt leider genau wie bei de, Cannabis-Legalisierungsgesetz sehr schwierig, eine Regelung zu finden, die nicht in wuchernde Bürokratie und Überwachung ausartet (Stichwort 100m bzw 200m Bannkreis).
–
SUV sind halt eine Mode, es gibt riesige SUV und winzige (Dacia Spring).
Es gibt große und kleine Wohnmobile, Vans, große und kleine Kombis….Prüft man das Fahrzeugleergewicht lt. Schein? Bei 1600kg wie Paris zB wäre mein Van drunter, aber die Version mit mehr Ausstattung drüber. Sehen genauso aus.
–
Soll man die Parkflächen einfach kleiner gestalten? Ich hatte die Tage öfter Gelegenheit die Einfahrt der Tiefgarage des Ärztezentrum Johannisplatz zu beaobachten…Stellplatzgröße 2,3m x 5,0m, Höhe 1,7m…da hat selbst ein VW ID 5 Angst hineinzufahren.
Ich war mal drin – kaum wieder hinaus gekommen.
Sollte man also alle Parkbuchten entsprechend klein abmarkieren (was für ein Aufwand!!)?
–
Ich glaube das ist der falsche Ansatz, um die grassierenden Wohnmobile und Pickuptrucks von den Parkflächen zu verbannen.
Es ist sinnvoll, das Parken über Anwohnerberechtigungen zu steuern, und dies angemessen zu bepreisen – aber auch das will wohl überlegt sein, denn soll das dann im gesamten Stadtgebiet erflogen, oder in diesem Viertel ja und im angrenzenden aber nicht? WO soll das hinführen?