Der Sächsische Landtag hat am 31. Januar endlich das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen. Daraus ergibt sich nach Inkrafttreten für die Stadt Leipzig die Möglichkeit, eine entsprechende Satzung zu erlassen, mit der geregelt wird, dass Wohnraum nur mit Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf. Doch wann kommt diese Satzung, wollte die Linksfraktion im Stadtrat wissen. Und was kann sie bewirken, fragt die SPD-Fraktion.
Aber natürlich bewegt Leipzig nun seit Jahren schon die Frage, was ein Zweckentfremdungsverbot tatsächlich für Wirkungen auf dem angespannten Wohnungsmarkt haben wird.
Doch das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung antwortet darauf sehr allgemein: „Durch das konsequente Durchsetzen eines Zweckentfremdungsverbots kann der Wohnungsmarkt, vor allem im Bereich des spekulativen Leerstands, entlastet werden. Auch die nicht genehmigte Fremdbeherbergung kann so verhindert werden, was ebenfalls Wohnraum zur dauerhaften Wohnnutzung wieder frei gibt.“
Aber auf Grundlage des beschlossenen Landesgesetzes kann die Stadt jetzt an einer entsprechenden Satzung für das gesamte Stadtgebiet arbeiten. Der angespannte Wohnungsmarkt betreffe die gesamte Stadt Leipzig.
Und auch einen Termin hat das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung schon im Auge: „Ziel ist es, die Satzung am 19. Juni 2024 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Und um das Verbot auch durchzusetzen, ist seit Anfang des Jahres auch schon eine erste Stelle besetzt und mit der Satzung sowie der Prozessgestaltung betraut. „Der weitere Bedarf, welcher sich aus dem Gutachten 2019 und den Erfahrungen anderer Städte abschätzen lässt, wird vorläufig aus dem Bestand gedeckt“, so dasx zuständige Amt.
Das braucht mehr Personal
Aber einen gewissen Frust kann die SPD-Fraktion nicht verhehlen, denn die Satzung hätte aus ihrer Sicht längst fertig sein können: „Bereits 2020 hat die Stadtverwaltung, auf unsere Initiative hin, eine Datengrundlage erarbeitet, die ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum ermöglichen würde.
Ziel war es dabei eigentlich, dass die Stadtverwaltung bereits einen Satzungsentwurf auf Basis der erhobenen Daten erarbeitet, um zügig handeln zu können, falls im Freistaat Sachsen eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Dieses Ziel wurde leider verfehlt.“
Nun wird es also Juni. Aber wie wirksam wird diese Satzung dann? Eine einzige Stelle scheint der SPD-Fraktion dafür zu wenig.
„Ein Zweckentfremdungsverbot darf kein zahnloser Tiger sein, deshalb soll die Stadt in einer Vorlage darstellen, wie die Kontrolle von möglichen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot gewährleistet sowie Hinweise auf illegale Zweckentfremdungen erfasst und verarbeitet werden“, schreibt die SPD-Fraktion deshalb in einem Antrag, der noch deutlich über das bloße Erstellen einer Satzung hinausgeht.
„Um die Regelungen in der Satzung umsetzen zu können, sollen 6 VZÄ bereitgestellt werden. Die Stellenausschreibungen sollen bereits in diesem Jahr beginnen, sodass die Mitarbeiter am 1.1.2025 einsatzbereit sind. Es soll hierbei geprüft werden, woher diese Stellen kommen, ob sie aus dem Stellenpool genommen oder neu geschaffen werden müssen. Selbst eine Neuschaffung dieser Stellen sollte kostenneutral möglich sein, weil Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot mit Ordnungs- oder Bußgeldern geahndet werden müssten.“
Wie wird eigentlich kontrolliert?
Aber man findet die zweckentfremdeten Wohnungen natürlich nicht, wenn man einfach nur stur von Haus zu Haus geht. Da braucht es auch die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden.
Weshalb die SPD-Fraktion auch beantragt: „Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis zum Beginn des 3. Quartals 2024 eine Vorlage vor, die Auskunft darüber gibt, wie mögliche Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot kontrolliert und entsprechende Hinweise auf illegale Zweckentfremdungen erfasst werden sollen.“
Und: „Die Stadtverwaltung legt in dieser Vorlage dar, wie die Zusammenarbeit mit Finanzbehörden aufgebaut werden soll, um illegalen Zweckentfremdungen zu begegnen.“
Die gewünschten sechs zusätzlichen Stellen zur Kontrolle des Zweckentfremdungsverbots sollten, so der SPD-Antrag, noch 2024 ausgeschrieben werden, sodass die neue Abteilung am 1. Januar 2025 ihre Arbeit aufnehmen kann.
Besonders die SPD-Faktion hatte in den vergangenen Jahren immer wieder auf die massive Zweckentfremdung Leipziger Wohnungen, insbesondere als Ferienwohnungen, hingewiesen. Die so eben auch dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogenen Wohnungen verschärfen zwangsläufig den Wohnungsmangel, gerade in innerstädtischen Quartieren.
„Jede Wohnung, die nicht lange Zeit leer steht oder nicht in eine Ferienwohnung umgewandelt werden kann, ist ein Gewinn für die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt“, bringt es die SPD-Fraktion auf den Punkt.
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