Am 8. Dezember teilte das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen mit, dass es sich bei dem sächsischen Landesverband der „Alternative für Deutschland“ (AfD) um eine gesichert rechtsextreme Gruppierung handelt, mit der Folge, dass diese mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden darf. Gleichzeitig ist die Einstufung aber auch ein Signal für alle Behörden in Sachsen. Den Extremisten haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Die Grünen thematisieren das jetzt für Leipzig.
Der Verfassungsschutz Sachsen stellt in seiner Meldung fest, was verschiedene wissenschaftliche Studien, Journalist/-innen und Aktivist/-innen seit langer Zeit betonen: Die Bestrebungen der AfD sind nicht nur in Sachsen verfassungsfeindlich und damit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet.
Daraus ergeben sich auch Folgen für die Stadt, denn es sei nicht hinnehmbar, dass Mitglieder einer rechtsextremen Partei gleichzeitig Dienst für den Staat, den sie ablehnen, leisten, stellen die Grünen fest.
Mit einer Anfrage im Stadtrat will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun von Leipzigs Stadtverwaltung wissen, ob diese das Thema auch im Fokus hat.
„Spätestens seit der Entscheidung des Landesamtes für Verfassungsschutz kann es keinen Zweifel mehr daran geben, dass die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen will. Die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch das offensive Eintreten für eine gesichert rechtsextreme Partei und eine Arbeit für den Staat und seiner Behörden verträgt sich nicht und erschüttert auch das Vertrauen in die staatlichen Strukturen“, stellt Dr. Tobias Peter, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Leipziger Stadtrat, fest.
„Insbesondere Beamt/-innen sind in besonderer Weise zur Verfassungstreue verpflichtet. Daher muss geprüft werden, ob Personen in der Stadtverwaltung arbeiten, die Funktionsträger/-innen einer gesichert rechtsextremen Partei sind. Der Dienst von aktiven verfassungsfeindlich eingestellten Personen in der Stadtverwaltung ist aus unserer Sicht nicht tragbar.“
Stadtrat als Bühne missbraucht
Und auch die gewählten Vertreter der AfD im Kommunalparlament nutzen die Ratsversammlung eher als Bühne für ihre demokratieverachtenden Stereotype, wie Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek feststellt.
„Der Oberbürgermeister hat völlig recht. Seitdem die AfD im Stadtrat ist, wird deutlich, dass es ihr nicht um die Lösung kommunaler Probleme geht, sondern darum, die repräsentative Demokratie infrage zu stellen und zu erschüttern“, sagt Kasek.
„Auch in den Reden der AfD-Fraktionär/-innen im Stadtrat wurde immer wieder deutlich, dass dort Personen im Geiste des Nationalsozialismus agieren. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewährt auch ihren Gegner/-innen die gleichen Rechte. Aber diese Demokratie ist wehrhaft und es ist nicht zu vermitteln, wenn eine rechtsextreme Partei, die dieses Land zugunsten eines völkischen Nationalismus umgestalten will, auch noch im Dienste des Staates bezahlt wird.“
Die Grünen-Anfrage
Konsequenzen für Funktionsträger/-innen gesichert rechtsextremer Parteien im Dienst der Stadtverwaltung Leipzig
Mit Pressemitteilung vom 08.12.2023 teilte das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen mit, dass es sich bei dem Landesverband der Partei „Alternative für Deutschland“ um eine gesichert rechtsextreme Gruppierung handelt, mit der Folge, dass diese mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden darf.
Auch wenn insbesondere das dahinterliegende Extremismuskonzept einer Kritik bedarf, stellt der Verfassungsschutz Sachsen doch nur fest, was verschiedene wissenschaftliche Studien, Journalist*innen und Aktivist*innen seit langer Zeit betonen: dass die Bestrebungen der AfD nicht nur in Sachsen verfassungsfeindlich und damit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Spätestens jetzt kann es daran keinen Zweifel mehr geben.
Dies wiederum hat Folgen für Personen, die sich im Rahmen von staatlichen Behörden klar als Funktionsträger*innen der AfD oder einer anderen gesichert rechtsextremen Partei exponieren, indem sie etwa für diese antreten, öffentlich werben oder Funktionen innerhalb der Partei einnehmen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewährt auch ihren Gegner*innen und Feind*innen die gleichen Rechte.
Davon zu trennen ist allerdings die Arbeit für den Staat, in einer staatlichen Behörde. Die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch das offensive Eintreten für eine gesichert rechtsextreme Partei und eine Arbeit für den Staat und seiner Behörden verträgt sich nicht und erschüttert auch das Vertrauen in staatliche Strukturen. Insbesondere Beamt*innen sind in besonderer Weise zur Verfassungstreue verpflichtet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
1. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die Stadt Leipzig als Arbeitgeberin aus der Einstufung des Landesamtes für Verfassungsschutz hinsichtlich bereits beschäftigter Personen, insbesondere Beamt*innen, die Funktionsträger*innen einer gesichert rechtsextremen Partei sind bzw. für diese öffentlich eintreten?
2. Wie stellt die Stadt in ihren Bewerbungsverfahren sicher, dass keine Personen, insbesondere Beamt*innen eingestellt werden, die sich öffentlich für eine gesichert rechtsextreme Partei einsetzen bzw. eine Funktion in ihr bekleiden?
3. Wie stellt die Stadt sicher, dass insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit keine Personen, auch bei Freien Trägern arbeiten, die für die AfD eintreten, für diese bei Wahlen antreten oder in der Partei Funktionen übernehmen? Beziehungsweise überprüft die Stadt, ob bei Freien Trägern Personen arbeiten, die Mitglied einer gesichert rechtsextremen Partei sind? Welche Folgen ergeben sich für die Stadt bei der Feststellung, dass bei Freien Trägern Personen arbeiten, die Mitglied einer gesichert rechtsextremen Partei sind?
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